903/A XX.GP

 

Antrag

 

der Abgeordneten Dr. Volker Kier, PartnerInnen und Partner

 

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Kammern

der gewerblichen Wirtschaft (Wirtschaftskammergesetz 1998 - WKG) (BGBl

1998/103 - 1) geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

“Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Kammern der

gewerblichen Wirtschaft (Wirtschaftskammergesetz 1998 - WKG) (BGBl

1998/103 - 1) geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Kammern der

gewerblichen Wirtschaft (Wirtschaftskammergesetz 1998 - WKG) (BGBl

1998/103 - 1) wird wie folgt geändert:

 

§ 124 entfällt.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wirtschaftsausschuß vorgeschlagen

Begründung

 

Aus Sicht des Liberalen Forums bedarf es der sofortigen Abschaffung der

Eintragungsgebühr bei Unternehmensgründungen bzw. Gewerbeanmeldungen. Die

früher unter dem Begriff "Einverleibungsgebühr” bekannte Einmalzahlung anläßlich

der Begründung der Pflichtmitgliedschaft zur Wirtschaftskammer wirkt nämlich in

zweifacher Hinsicht schädlich: Einerseits ist sie als unnötige zusätzliche finanzielle

Belastung bei Unternehmensgründungen kontraproduktiv und andererseits trifft sie

gerade kleine und mittlere Gewerbetreibende besonders schwer bei Anmeldung

zusätzlicher Gewerbe. Diese Notwendigkeit der Mehrfachanmeldungen aber ist

wiederum eine Folge des immer noch zünftlerischen Betriebsantrittsrechts der

Gewerbeordnung.

 

Da die österreichischen Unternehmen ihre regelmäßigen Pflichtbeiträge zur

Finanzierung ihrer Standesvertretung sowieso in Form von Umlagen leisten, zielt der

Antrag darauf ab, durch Abschaffung der Eintragungsgebühr, einen Beitrag der

Wirtschaftskammer zur vielfach angekündigten "Unternehmensgründungsoffensive"

gesetzlich sicherzustellen. Daß dies nur ein erster - wiewohl wichtiger - Schritt

hinsichtlich einer nachhaltigen Reform des österreichischen Berufsvertretungsrechts

ist, kann nicht oft genug betont werden. Diese konkrete Maßnahme zur Behebung

eines Mißstandes ist aber ohne große Schwierigkeiten sofort umsetzbar.

 

Darüber hinaus sei die Wirtschaftskammer aber auch dringend aufgefordert, in

Erwägung zu ziehen, die Einverleibungs - und - tragungsgebühren der letzten drei

Jahre an die betroffenen BetriebsgründerInnen rückzuüberweisen. Daß bei einem

8,4 - Milliarden - Schilling - Jahresbudget der Wirtschaftskammer die (vorsichtig

berechneten) 80 bis 100 Millionen Beitragsverzicht jährlich nicht durch Einsparungen

im schwerfälligen Kammerapparat möglich sein sollen, glaubt nicht einmal mehr die

Kammerspitze. Den betroffenen JungunternehmerInnen wäre jedenfalls ein guter

Dienst erwiesen.