903/A XX.GP
Antrag
der Abgeordneten Dr. Volker Kier, PartnerInnen und Partner
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Kammern
der gewerblichen Wirtschaft (Wirtschaftskammergesetz 1998 - WKG) (BGBl
1998/103 - 1) geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
“Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Kammern der
gewerblichen Wirtschaft (Wirtschaftskammergesetz 1998 - WKG) (BGBl
1998/103 - 1) geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Kammern der
gewerblichen Wirtschaft (Wirtschaftskammergesetz 1998 - WKG) (BGBl
1998/103 - 1) wird wie folgt geändert:
§ 124 entfällt.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an
den Wirtschaftsausschuß vorgeschlagen
Begründung
Aus Sicht des Liberalen Forums bedarf es der sofortigen Abschaffung der
Eintragungsgebühr bei Unternehmensgründungen bzw. Gewerbeanmeldungen. Die
früher unter dem Begriff "Einverleibungsgebühr” bekannte Einmalzahlung anläßlich
der Begründung der Pflichtmitgliedschaft zur Wirtschaftskammer wirkt nämlich in
zweifacher Hinsicht schädlich: Einerseits ist sie als unnötige zusätzliche finanzielle
Belastung bei Unternehmensgründungen kontraproduktiv und andererseits trifft sie
gerade kleine und mittlere Gewerbetreibende besonders schwer bei Anmeldung
zusätzlicher Gewerbe. Diese Notwendigkeit der Mehrfachanmeldungen aber ist
wiederum eine Folge des immer noch zünftlerischen Betriebsantrittsrechts der
Gewerbeordnung.
Da die österreichischen Unternehmen ihre regelmäßigen Pflichtbeiträge zur
Finanzierung ihrer Standesvertretung sowieso in Form von Umlagen leisten, zielt der
Antrag darauf ab, durch Abschaffung der Eintragungsgebühr, einen Beitrag der
Wirtschaftskammer zur vielfach angekündigten "Unternehmensgründungsoffensive"
gesetzlich sicherzustellen. Daß dies nur ein erster - wiewohl wichtiger - Schritt
hinsichtlich einer nachhaltigen Reform des österreichischen Berufsvertretungsrechts
ist, kann nicht oft genug betont werden. Diese konkrete Maßnahme zur Behebung
eines Mißstandes ist aber ohne große Schwierigkeiten sofort umsetzbar.
Darüber hinaus sei die Wirtschaftskammer aber auch dringend aufgefordert, in
Erwägung zu ziehen, die Einverleibungs - und - tragungsgebühren der letzten drei
Jahre an die betroffenen BetriebsgründerInnen rückzuüberweisen. Daß bei einem
8,4 - Milliarden - Schilling - Jahresbudget der Wirtschaftskammer die (vorsichtig
berechneten) 80 bis 100 Millionen Beitragsverzicht jährlich nicht durch Einsparungen
im schwerfälligen Kammerapparat möglich sein sollen, glaubt nicht einmal mehr die
Kammerspitze. Den betroffenen JungunternehmerInnen wäre jedenfalls ein guter
Dienst erwiesen.