904/A XX.GP

 

Antrag

 

Der Abgeordneten Mag. Dr. Heide Schmidt und PartnerInnen

betreffend Änderung des B - VG bezüglich Bestellung der VerfassungsrichterInnen

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Änderung des B - VG bezüglich Bestellung der VerfassungsrichterInnen

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Änderung des B -VG bezüglich Bestellung der VerfassungsrichterInnen

 

Art. 147 Abs. 3 lautet: “Der Präsident, der Vizepräsident sowie die übrigen Mitglieder

und die Ersatzmitglieder müssen die rechts - und staatswissenschaftlichen Studien

vollendet und bereits durch mindestens zehn Jahre eine Berufsstellung bekleidet

haben, für die die Vollendung dieser Studien vorgeschrieben ist. Vor der Bestellung

haben sie sich einem Hearing zu stellen.”

 

Begründung

 

Zur Zeit stellen sich BewerberInnen für ein Amt eines Mitgliedes oder

Ersatzmitgliedes des Verfassungsgerichtshofes, welche gemäß Art. 147 Abs. 2 B - VG

vom National - oder Bundesrat zu bestellen sind, einem Hearing. Nur für die

Mitglieder und Ersatzmitglieder, die die Bundesregierung bestellt, darunter immerhin

auch den Präsidenten und Vizepräsidenten, besteht keine Verpflichtung zur

Durchführung eines Hearings. Auch die vom Nationalrat und Bundesrat

durchgeführten Hearings erfolgen nur auf Beschluß der jeweiligen Präsidialen und

sind daher legistisch nicht zwingend vorgeschrieben. Daher soll nun diese

Einrichtung, die sich bei den Nominierungen durch den National - und Bundesrat

bewährt haben, verpflichtend vorgesehen werden.

 

 

Formell wird unter Verzicht auf eine erste Lesung die Zuweisung an den

Verfassungsausschuß vorgeschlagen.