904/A XX.GP
Antrag
Der Abgeordneten Mag. Dr. Heide Schmidt und PartnerInnen
betreffend Änderung des B - VG bezüglich Bestellung der VerfassungsrichterInnen
Der Nationalrat wolle beschließen:
Änderung des B - VG bezüglich Bestellung der VerfassungsrichterInnen
Der Nationalrat hat beschlossen:
Änderung des B -VG bezüglich Bestellung der VerfassungsrichterInnen
Art. 147 Abs. 3 lautet: “Der Präsident, der Vizepräsident sowie die übrigen Mitglieder
und die Ersatzmitglieder müssen die rechts - und staatswissenschaftlichen Studien
vollendet und bereits durch mindestens zehn Jahre eine Berufsstellung bekleidet
haben, für die die Vollendung dieser Studien vorgeschrieben ist. Vor der Bestellung
haben sie sich einem Hearing zu stellen.”
Begründung
Zur Zeit stellen sich BewerberInnen für ein Amt eines Mitgliedes oder
Ersatzmitgliedes des Verfassungsgerichtshofes, welche gemäß Art. 147 Abs. 2 B - VG
vom National - oder Bundesrat zu bestellen sind, einem Hearing. Nur für die
Mitglieder und Ersatzmitglieder, die die Bundesregierung bestellt, darunter immerhin
auch den Präsidenten und Vizepräsidenten, besteht keine Verpflichtung zur
Durchführung eines Hearings. Auch die vom Nationalrat und Bundesrat
durchgeführten Hearings erfolgen nur auf Beschluß der jeweiligen Präsidialen und
sind daher legistisch nicht zwingend vorgeschrieben. Daher soll nun diese
Einrichtung, die sich bei den Nominierungen durch den National - und Bundesrat
bewährt haben, verpflichtend vorgesehen werden.
Formell wird unter Verzicht auf eine erste Lesung die Zuweisung an den
Verfassungsausschuß vorgeschlagen.