910/A XX.GP

 

Antrag

 

der Abgeordneten Dr. Krüger, Dr. Povysil, Dr. Graf, Mag. Dr. Grollitsch, DI Schöggl

und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Studien an den Uni -

versitäten (Universitäts - Studiengesetz UniStG) geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Studien an den Universitäten (Univer -

sitäts - Studiengesetz UniStG) geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Bundesgesetz über die Studien an den Universitäten (Universitäts - Studiengesetz -

UniStG) BGBl. I Nr. 48/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr.

131/1998, wird wie folgt geändert:

 

Anlage 1 Z 2.2 lautet:

 

“2.2 Akademischer Grad: "Diplom - Ingenieurin” bzw. “Diplom - Ingenieur”, abgekürzt

jeweils "Dipl. - Ing.” oder “DI”, für Absolventinnen und Absolventen des Studiums der

Architektur an den Universitäten der Künste: "Magistra der Architektur” bzw. “Magister

der Architektur”, lateinisch “Magistra architecturae” bzw. “Magister architecturae”,

abgekürzt jeweils “Mag. arch.”, für Absolventinnen und Absolventen der Studienrich -

tung Industrial Design: "Magistra des Industrial Design” bzw. “Magister des Industrial

Design”, lateinisch “Magistra designationes industrialis” bzw. " Magister designationes

industrialis”, abgekürzt jeweils “Mag.des.ind."."

 

Begründung:

 

Die Studienrichtung Industrial Design besteht seit 25 Jahren und wurde in der letzten

Novelle zum Universitätsstudiengesetz den ingenieurwissenschaftlichen Studienrichtun -

gen zugeordnet. Um der spezifischen Qualifikation, die die Absolventen dieser Studien -

richtung erwerben, gerecht zu werden, erscheint es im Hinblick auf internationale Ge -

gebenheiten sinnvoll und notwendig, dies auch im akademischen Titel entsprechend

festzuhalten.

 

 

In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, diesen Antrag unter Verzicht auf die Erste Le -

sung dem Ausschuß für Wissenschaft und Forschung zuzuweisen.