912/A XX.GP

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag.Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

betreffend die gesetzliche Gleichstellung homosexueller und heterosexueller

Lebensgemeinschaften im Beamtendienstrechtsgesetz 1979.

 

Die explizite Gleichstellung zwischen homosexuellen und heterosexuellen

Lebensgemeinschaften, ist notwendig um eine Gleichbehandlung aller

Bundesbeamten sicherzustellen

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

-Die österreichische Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat eine Novelle

zu § 76 Abs 2 Beamtendienstrechtsgesetz 1979 vorzulegen, in der die

Gleichstellung von homosexuellen und heterosexuellen Lebensgemeinschaften

gewährleistet wird.

 

 

Begründung

 

 

Die mangelnde rechtliche Gleichstellung homosexueller Menschen verursacht

regelmäßig unnötige zwischenmenschliche Tragödien. Dies kann nur mit einer

expliziten Nennung der Gleichwertigkeit der beiden Beziehungsformen

verhindert werden. Durch eine derartige Neuregelung erhielten homosexuelle

PartnerInnen in Lebensgemeinschaften die rechtliche und soziale Sicherheit, ihre

Lebensgemeinschaften in unserer Gesellschaft und unserem Staat leben zu

können. Vor allem die Pflegefreistellung im Krankheitsfalle ist ein wichtiges

Anliegen und ein Recht, das keiner und keinem verwehrt werden darf, der oder

die sich um eine ihr so nahestehende Person kümmert.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuß vorgeschlage