918/A XX.GP
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dipl. - Ing. Maximilian Hofmann, Dipl. - Ing. Schöggl
und Kollegen
betreffend Verdacht der “freihändigen” Vergabe von Bergbauförderungen
Die WTK, die Wolfsegg - Traunthaler - Kohlenwerks - GmbH., war ein Bergbauunternehmen,
dessen einziger Großabnehmer die OKA war.
Der Liefervertrag zwischen OKA und WTK lief mit Beschlußprotokoll vom Dezember 1994
aus. Ende Juni 1995 wurde das Unternehmen nach Auslaufen des Vertrages mit der OKA von
zwei Liquidatoren in Liquidation geführt.
Erworben wurde die WTK schließlich zu einem auffällig günstigen Kaufpreis vom ehemaligen
Geschäftsführer und Liquidator Dr. Schabel, da andere Kaufinteressenten unter anderem durch
die Schilderung von Bergschäden, Abbauverpflichtungen, Rekultivierungsmaßnahmen und
sonstiger Umweltschäden wie Bodenkontaminierungen, Verpressen von Umweltgiften in
aufgelassenen Stollen und dergleichen vom effektiven Kauf abgehalten wurden.
Dies illustriert auch die erstellte Liquidationsbilanz: Während die Aktiva ausgesprochen niedrig
bewertet werden, sind die Passiva unverhältnismäßig hoch. Allein die Rückstellungen für
Bergschäden sind überdurchschnittlich hoch und drücken somit das flüssige Kapital enorm.
Weiters wurde seitens der ÖBAG bzw. der Sektion VII des BMwA unter Sektionschef Dr.
Wüstrich sichergestellt, daß die WTK eine Bergbauförderung von 36 Millionen (1996 - 1998)
erhält, jedoch von Dr. Schabel weder Investitionen zu tätigen noch Arbeitsplätze zu sichern
sind.
Die Tatsache, daß die genannte Bergbauförderung Eingang in die Liquidationsbilanz gefunden
hat, weist darauf hin, daß die Bergbauförderung gemäß BGBl. 605/1988 § 2 Z 2 für die
Stillegung des Betriebes ausgeschüttet hätte werden sollen.
Tatsächlich betreibt Dr. Schabel mit seiner WTK lediglich im kleinen Stil mit acht bis zehn
Beschäftigten den Bergbau weiter, um der Deputatsverpflichtung gegenüber pensionierten
WTK - Beschäftigten bzw. deren Angehörigen nachzukommen. Bemerkenswert ist hierbei, daß
die finanzielle Verpflichtung zur Gänze von der ÖBAG übernommen wird und die erwähnte
Deputatsverpflichtung mit Ende 1998
ausläuft.
Das wiederum schließt auch die Möglichkeit einer Förderung nach BGBl. 605/1988 § 2 Z 3
vollkommen aus, da es sich bei dieser Art des Betriebes um keine der im genannten
Paragraphen angeführten Förderungsvoraussetzungen handeln kann.
Es liegt daher der Verdacht nahe, daß die Ausschüttung der Bergbauförderung durch die
Sektion VII des BMwA unter Sektionschef Dr. Wüstrich nicht unter Beachtung der
gesetzlichen Bestimmungen erfolgt sein kann, und dieses Vorgehen kein Einzelfall ist.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
“Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten wird ersucht, zu überprüfen und bis
15. Jänner 1999 zu berichten,
1. ob die seit 1990 eingebrachten Anträge auf Bergbauförderung hinsichtlich der jeweils
angeführten Begründung den tatsächlichen Gegebenheiten und der Situation des
Beitragswerbers sowie den Vergaberichtlinien entsprachen,
2. ob die Vergabe der jeweiligen Förderung durch die Sektion VII des BMwA unter
Sektionschef Dr. Wüstrich unter genauer Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen
erfolgte sowie die erforderliche Transparenz aufwies,
3. auf welche Weise die widmungsgemäße Verwendung der jeweils vergebenen Fördermittel
durch die zuständige Behörde tatsächlich überprüft wurde,
4. welche Umstände dazu führten, daß Bergbauförderungsmittel - wie am Beispiel der
Vergabe an die WTK ersichtlich - bereits im vorhinein über Jahre hinaus vergeben wurden,
sowie
5. welche Maßnahmen vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten bisher
gesetzt wurden bzw. in Zukunft gesetzt werden können, um eine tatsächlich den Richtlinien
entsprechende Vergabe und Verwendung von Bergbauförderungsmitteln zu
gewährleisten.”
In formeller Hinsicht wird beantragt, den Antrag dem Wirtschaftsausschuß zuzuweisen.