918/A XX.GP

 

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dipl. - Ing. Maximilian Hofmann, Dipl. - Ing. Schöggl

und Kollegen

betreffend Verdacht der “freihändigen” Vergabe von Bergbauförderungen

 

Die WTK, die Wolfsegg - Traunthaler - Kohlenwerks - GmbH., war ein Bergbauunternehmen,

dessen einziger Großabnehmer die OKA war.

Der Liefervertrag zwischen OKA und WTK lief mit Beschlußprotokoll vom Dezember 1994

aus. Ende Juni 1995 wurde das Unternehmen nach Auslaufen des Vertrages mit der OKA von

zwei Liquidatoren in Liquidation geführt.

Erworben wurde die WTK schließlich zu einem auffällig günstigen Kaufpreis vom ehemaligen

Geschäftsführer und Liquidator Dr. Schabel, da andere Kaufinteressenten unter anderem durch

die Schilderung von Bergschäden, Abbauverpflichtungen, Rekultivierungsmaßnahmen und

sonstiger Umweltschäden wie Bodenkontaminierungen, Verpressen von Umweltgiften in

aufgelassenen Stollen und dergleichen vom effektiven Kauf abgehalten wurden.

Dies illustriert auch die erstellte Liquidationsbilanz: Während die Aktiva ausgesprochen niedrig

bewertet werden, sind die Passiva unverhältnismäßig hoch. Allein die Rückstellungen für

Bergschäden sind überdurchschnittlich hoch und drücken somit das flüssige Kapital enorm.

 

Weiters wurde seitens der ÖBAG bzw. der Sektion VII des BMwA unter Sektionschef Dr.

Wüstrich sichergestellt, daß die WTK eine Bergbauförderung von 36 Millionen (1996 - 1998)

erhält, jedoch von Dr. Schabel weder Investitionen zu tätigen noch Arbeitsplätze zu sichern

sind.

Die Tatsache, daß die genannte Bergbauförderung Eingang in die Liquidationsbilanz gefunden

hat, weist darauf hin, daß die Bergbauförderung gemäß BGBl. 605/1988 § 2 Z 2 für die

Stillegung des Betriebes ausgeschüttet hätte werden sollen.

Tatsächlich betreibt Dr. Schabel mit seiner WTK lediglich im kleinen Stil mit acht bis zehn

Beschäftigten den Bergbau weiter, um der Deputatsverpflichtung gegenüber pensionierten

WTK -  Beschäftigten bzw. deren Angehörigen nachzukommen. Bemerkenswert ist hierbei, daß

die finanzielle Verpflichtung zur Gänze von der ÖBAG übernommen wird und die erwähnte

Deputatsverpflichtung mit Ende 1998 ausläuft.

Das wiederum schließt auch die Möglichkeit einer Förderung nach BGBl. 605/1988 § 2 Z 3

vollkommen aus, da es sich bei dieser Art des Betriebes um keine der im genannten

Paragraphen angeführten Förderungsvoraussetzungen handeln kann.

 

Es liegt daher der Verdacht nahe, daß die Ausschüttung der Bergbauförderung durch die

Sektion VII des BMwA unter Sektionschef Dr. Wüstrich nicht unter Beachtung der

gesetzlichen Bestimmungen erfolgt sein kann, und dieses Vorgehen kein Einzelfall ist.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

“Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten wird ersucht, zu überprüfen und bis

15. Jänner 1999 zu berichten,

 

1. ob die seit 1990 eingebrachten Anträge auf Bergbauförderung hinsichtlich der jeweils

    angeführten Begründung den tatsächlichen Gegebenheiten und der Situation des

    Beitragswerbers sowie den Vergaberichtlinien entsprachen,

2. ob die Vergabe der jeweiligen Förderung durch die Sektion VII des BMwA unter

    Sektionschef Dr. Wüstrich unter genauer Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen

    erfolgte sowie die erforderliche Transparenz aufwies,

3. auf welche Weise die widmungsgemäße Verwendung der jeweils vergebenen Fördermittel

    durch die zuständige Behörde tatsächlich überprüft wurde,

4. welche Umstände dazu führten, daß Bergbauförderungsmittel - wie am Beispiel der

    Vergabe an die WTK ersichtlich - bereits im vorhinein über Jahre hinaus vergeben wurden,

     sowie

5. welche Maßnahmen vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten bisher

    gesetzt wurden bzw. in Zukunft gesetzt werden können, um eine tatsächlich den Richtlinien

    entsprechende Vergabe und Verwendung von Bergbauförderungsmitteln zu

    gewährleisten.”

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird beantragt, den Antrag dem Wirtschaftsausschuß zuzuweisen.