920/AE XX.GP
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Volker Kier, Motter und PartnerInnen
betreffend geschlechtergerechten Sprachgebrauch in Verordnungen
Anläßlich der Kundmachung von Ausbildungsordnungen aufgrund der
Berufsausbildungsgesetz - Novelle BGBl. I Nr.100/1998 wurde besonders
transparent, daß der geschlechtergerechte Sprachgebrauch in Verordnungen keinen
Niederschlag findet. In den Ausbildungsordnungen wurden für neue Lehrberufe
ausschließlich männliche Berufsbezeichnungen gewählt.
Dies erscheint gerade im Hinblick auf die bestehenden Ungleichgewichte am
Teilarbeitsmarkt der weiblichen Lehrlinge besonders gravierend. Noch immer wählen
80 % der Mädchen, die eine Lehre beginnen, einen von 10 Lehrberufen. Ein Teil der
notwendigen Bewußtseinsänderung sollte daher in der Vermittlung der Gleichstellung
der Frauen im Bezug auf die Ausbildung bestehen. Dies kann und soll auch durch
die Sprache insbesondere auch in Verordnungen - ausgedrückt werden, da ein
Wandel der Sprache auf das Bewußtsein wirkt und mittelbar die soziale Welt
verändert.
Da davon auszugehen ist, daß die zitierten Ausbildungsverordnungen nur einen
besonders evidenten Fall von sprachlicher Diskriminierung darstellen und der
geschlechtergerechte Sprachgebrauch auch in anderen Verordnungen nicht
ausreichend beachtet wird, stellen die
unterzeichneten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, Verordnungen erst dann
zu erlassen, wenn sichergestellt ist, daß die darin enthaltenen Formulierungen den
Standards einer emanzipierten Gesellschaft entsprechen, sowie bereits bestehende
Verordnungen dahingehend zu überprüfen, inwieweit diese im Hinblick auf einen
geschlechtergerechten Sprachgebrauch Änderungsbedarf aufweisen. Die
Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten
und Verbraucherschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat bis zum 24. März 1999
über die Ergebnisse des Prüfungsverfahrens zu berichten."
In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, diesen Antrag dem
Gleichbehandlungsausschuß zuzuweisen.