920/AE XX.GP

 

Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Dr. Volker Kier, Motter und PartnerInnen

betreffend geschlechtergerechten Sprachgebrauch in Verordnungen

 

 

Anläßlich der Kundmachung von Ausbildungsordnungen aufgrund der

Berufsausbildungsgesetz - Novelle BGBl. I Nr.100/1998 wurde besonders

transparent, daß der geschlechtergerechte Sprachgebrauch in Verordnungen keinen

Niederschlag findet. In den Ausbildungsordnungen wurden für neue Lehrberufe

ausschließlich männliche Berufsbezeichnungen gewählt.

 

Dies erscheint gerade im Hinblick auf die bestehenden Ungleichgewichte am

Teilarbeitsmarkt der weiblichen Lehrlinge besonders gravierend. Noch immer wählen

80 % der Mädchen, die eine Lehre beginnen, einen von 10 Lehrberufen. Ein Teil der

notwendigen Bewußtseinsänderung sollte daher in der Vermittlung der Gleichstellung

der Frauen im Bezug auf die Ausbildung bestehen. Dies kann und soll auch durch

die Sprache insbesondere auch in Verordnungen - ausgedrückt werden, da ein

Wandel der Sprache auf das Bewußtsein wirkt und mittelbar die soziale Welt

verändert.

 

Da davon auszugehen ist, daß die zitierten Ausbildungsverordnungen nur einen

besonders evidenten Fall von sprachlicher Diskriminierung darstellen und der

geschlechtergerechte Sprachgebrauch auch in anderen Verordnungen nicht

ausreichend beachtet wird, stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, Verordnungen erst dann

zu erlassen, wenn sichergestellt ist, daß die darin enthaltenen Formulierungen den

Standards einer emanzipierten Gesellschaft entsprechen, sowie bereits bestehende

Verordnungen dahingehend zu überprüfen, inwieweit diese im Hinblick auf einen

geschlechtergerechten Sprachgebrauch Änderungsbedarf aufweisen. Die

Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten

und Verbraucherschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat bis zum 24. März 1999

über die Ergebnisse des Prüfungsverfahrens zu berichten."

 

 

In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, diesen Antrag dem

Gleichbehandlungsausschuß zuzuweisen.