922/AE XX.GP
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Volker Kier, Partnerinnen und Partner
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend Schaffung der Möglichkeit der Anrechenbarkeit von
Mitgliedsbeiträgen zu freiwilligen Interessenvertretungen auf die
Kammerumlagen.
Auf Grund parlamentarischer Initiativen des Liberalen Forums ist Bewegung in die
stagnierende Diskussion um die Reform der Wirtschaftskammern gekommen. Außer
Frage steht, daß es in allen Teilorganisationen der Kammern der gewerblichen
Wirtschaft zu Effizienzsteigerungen und Einsparungen kommen muß. Ein erster -
wiewohl wichtiger - Schritt wäre die sofortige Abschaffung der Eintragungsgebühren
bei Unternehmensgründungen bzw. Gewerbeanmeldungen.
Neben den gesetzlichen Interessenvertretungen, also den Kammern der
gewerblichen Wirtschaft, besteht in Österreich aber auch ein große Zahl von
fachlichen und regionalen Interessenverbänden, die für ihre Mitglieder offensichtlich
Leistungen erbringen, die eine freiwillige Mitgliedschaft sinnvoll und zweckmäßig
erscheinen lassen. Diese sogenannten “freiwilligen Arbeitgeberverbände” stehen -
im Gegensatz zu den Kammern der gewerblichen Wirtschaft - unter einem
wettbewerbsähnlichen Leistungsdruck, da ihre Finanzierung von den freiwillig
geleisteten Mitgliedsbeiträgen abhängig ist. Die zunehmende Internationalisierung
der Wirtschaft und der schärfer werdende Wettbewerb sowie der wachsende
Kostendruck führen aber dazu, daß sich für die Unternehmen zusehends die Frage
stellt, ob eine Doppel - und Mehrfachmitgliedschaft neben der Pflichtmitgliedschaft zu
den Wirtschaftskammern noch leistbar ist, auch wenn die erbrachten
Dienstleistungen anerkannt werden.
Im Interesse einer erhöhten Chancengleichheit für alle lnteressenvertretungen (im
Wettbewerb) und zur Entlastung der österreichischen Unternehmen soll daher die
Möglichkeit geschaffen werden, tatsächlich geleistete Mitgliedsbeiträge zu freiwilligen
Interessenvertretungen in voller Höhe, jedoch höchstens bis zur Hälfte der jährlich an
die Wirtschaftskammern zu entrichtenden Umlagen, von diesen in Abschlag bringen
zu können. Dabei sind Kriterien zu normieren, die von den betreffenden
Arbeitgeberverbänden zu erfüllen sind, um diese Abschlagsfähigkeit zu erreichen.
Die Zuerkennung der Kollektivvertragsfähigkeit sollte diese Abschlagsfähigkeit
jedenfalls begründen. Darüber hinaus sind aber auch Kriterien hinsichtlich der
Mitgliederstärke (absolut oder auch in Prozent der Branche) zu statuieren, die
ebenfalls zur Möglichkeit der Substitution der Kammerumlagenleistung führen.
Um also sicherzustellen, daß es durch verstärkten Wettbewerb in allen Bereichen
der Wirtschaftskammern zur nachhaltigen Nutzung des strukturellen
Reformpotentials kommt, und im Interesse einer erhöhten Chancengleichheit
zwischen freiwilligen und gesetzlichen Interessenvertretungen sowie zur Entlastung
der österreichischen Unternehmen, stellen die unterzeichneten Abgeordneten
nachfolgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
“Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten wird aufgefordert, dem
Parlament ein Konzept vorzulegen, das die Möglichkeit vorsieht, tatsächlich
geleistete Mitgliedsbeiträge zu freiwilligen Interessenverbänden, unter
festzulegenden Umständen, in voller Höhe, jedoch höchstens bis zur Hälfte der
jährlich zu entrichtenden Wirtschaftskammerumlagen, von diesen in Abschlag
bringen zu können.”
In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, den Antrag dem Wirtschaftsausschuß zuzuweisen.