922/AE XX.GP

 

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dr. Volker Kier, Partnerinnen und Partner

 

 

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend Schaffung der Möglichkeit der Anrechenbarkeit von

Mitgliedsbeiträgen zu freiwilligen Interessenvertretungen auf die

Kammerumlagen.

 

Auf Grund parlamentarischer Initiativen des Liberalen Forums ist Bewegung in die

stagnierende Diskussion um die Reform der Wirtschaftskammern gekommen. Außer

Frage steht, daß es in allen Teilorganisationen der Kammern der gewerblichen

Wirtschaft zu Effizienzsteigerungen und Einsparungen kommen muß. Ein erster  -

wiewohl wichtiger - Schritt wäre die sofortige Abschaffung der Eintragungsgebühren

bei Unternehmensgründungen bzw. Gewerbeanmeldungen.

 

Neben den gesetzlichen Interessenvertretungen, also den Kammern der

gewerblichen Wirtschaft, besteht in Österreich aber auch ein große Zahl von

fachlichen und regionalen Interessenverbänden, die für ihre Mitglieder offensichtlich

Leistungen erbringen, die eine freiwillige Mitgliedschaft sinnvoll und zweckmäßig

erscheinen lassen. Diese sogenannten “freiwilligen Arbeitgeberverbände” stehen -

im Gegensatz zu den Kammern der gewerblichen Wirtschaft - unter einem

wettbewerbsähnlichen Leistungsdruck, da ihre Finanzierung von den freiwillig

geleisteten Mitgliedsbeiträgen abhängig ist. Die zunehmende Internationalisierung

der Wirtschaft und der schärfer werdende Wettbewerb sowie der wachsende

Kostendruck führen aber dazu, daß sich für die Unternehmen zusehends die Frage

stellt, ob eine Doppel - und Mehrfachmitgliedschaft neben der Pflichtmitgliedschaft zu

den Wirtschaftskammern noch leistbar ist, auch wenn die erbrachten

Dienstleistungen anerkannt werden.

Im Interesse einer erhöhten Chancengleichheit für alle lnteressenvertretungen (im

Wettbewerb) und zur Entlastung der österreichischen Unternehmen soll daher die

Möglichkeit geschaffen werden, tatsächlich geleistete Mitgliedsbeiträge zu freiwilligen

Interessenvertretungen in voller Höhe, jedoch höchstens bis zur Hälfte der jährlich an

die Wirtschaftskammern zu entrichtenden Umlagen, von diesen in Abschlag bringen

zu können. Dabei sind Kriterien zu normieren, die von den betreffenden

Arbeitgeberverbänden zu erfüllen sind, um diese Abschlagsfähigkeit zu erreichen.

Die Zuerkennung der Kollektivvertragsfähigkeit sollte diese Abschlagsfähigkeit

jedenfalls begründen. Darüber hinaus sind aber auch Kriterien hinsichtlich der

Mitgliederstärke (absolut oder auch in Prozent der Branche) zu statuieren, die

ebenfalls zur Möglichkeit der Substitution der Kammerumlagenleistung führen.

 

Um also sicherzustellen, daß es durch verstärkten Wettbewerb in allen Bereichen

der Wirtschaftskammern zur nachhaltigen Nutzung des strukturellen

Reformpotentials kommt, und im Interesse einer erhöhten Chancengleichheit

zwischen freiwilligen und gesetzlichen Interessenvertretungen sowie zur Entlastung

der österreichischen Unternehmen, stellen die unterzeichneten Abgeordneten

nachfolgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

“Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten wird aufgefordert, dem

Parlament ein Konzept vorzulegen, das die Möglichkeit vorsieht, tatsächlich

geleistete Mitgliedsbeiträge zu freiwilligen Interessenverbänden, unter

festzulegenden Umständen, in voller Höhe, jedoch höchstens bis zur Hälfte der

jährlich zu entrichtenden Wirtschaftskammerumlagen, von diesen in Abschlag

bringen zu können.”

 

 

In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, den Antrag dem Wirtschaftsausschuß zuzuweisen.