93/AE

des Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde

betreffend soziale Ausgewogenheit der Agrarförderungen

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Die landwirtschaftlichen Förderungen in Österreich konzentrierten sich 1994 in den

Gunstlagen. Als Ergebnis einer Förderungspolitik, die sich vorrangig nach Produktmengen

und Fläche richtet, profitieren die Marktfruchtbetriebe (pro Betrieb mehr als das Doppelte

von Bauern im Hochalpengebiet und Bergbauernbetrieben) und die Betriebe im Nordosten

(das Doppelte von Bauern im Hochalpengebiet und nahezu das Doppelte von

Bergbauernbetrieben) am stärksten von den Agrarförderungen. Berechnet nach Arbeitskraft

werden die Unterschiede besonders deutlich. Wurde z.B. eine Arbeitskraft in einem

Milchbetrieb im Berggebiet mit durchschnittlich öS 31.538 ,- unterstützt, erhielt eine

Arbeitskraft in einem Marktfruchspezialbetrieb ös 123.433 , das ist nahezu das Vierfache.

Das flächen- und tierbestandsbezogene EU-Förderungssystem verstärkt diesen Trend noch.

Die Folge der derzeitigen Agrar- und Förderungspolitik ist eine Auseinanderentwicklung

innerhalb der Landwirtschaft und ein ''Strukturwandel'' , der in folgende Richtung geht:

- weitere Beschleumgung der Abwanderung aus der Landwirtschaft

- regionale und betriebliche Konzentration der Produktion und damit negative

Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung und Infrastruktur der Regionen

- Dualisierung der Landwirtschaft in Intensivproduktion und biologische Landwirtschaft

als Nische .

Im Jahr 1994 sind in Österreich wieder 10.000 Beschäftigte aus der LW abgewandert und

stoßen auf einen immer enger werdenden Arbeitsmarkt. Seit 1989 gingen in der

Landwirtschaft 47.000 Arbeitsplätze verloren, die Agrarquote liegt nur mehr bei 4,9 % .

Um diesen Trend zu stoppen und möglichst viele bäuerlichen Betriebe erhalten zu können

sowie auch eine breitere Akzeptanz für Agrarförderungen in der Öffentlichkeit zu ereichen,

stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Landwirtschaftsminister wird aufgefordert, den nationalen Handlungsspielraum zu

nützen bzw. mit der Europäischen Union dahingehend Verhandlungen aufzunehmen, daß

Förderungen an landwirtschaftliche Betriebe so gestaltet werden , daß mit Hilfe dieser

Förderungen die eingesetzte menschliche Arbeit angemessen entlohnt wird. Um diesem

Grundsatz gerecht zu werden , berücksichtigen die Förderungsrichtlinien bei der Bemessung

der Förderungen besonders folgende agrarwirtschaftlichen Gegebenheiten:

a) allfällige Wettbewerbsnachteile von Betrieben mit geringer Flächenausstattung

b) Bewirtschaftungserschwernisse, besonders in den Berggebieten der Erschwerniszone 1-4

c) erhöhten Arbeits- und Kostenaufwand bei ökologisch ordnungsgemäßer Bewirtschaftung

(insbesondere bei Biobetrieben).

Instrumente zur Erreichung einer sozialen Ausgewogenheit sind betriebs- und

arbeitskraftbezogene Sockelbeträge und bei flächenbezogenen Förderungen die Möglichkeit

der Förderungsdegression ab einer bestimmten Betriebsgröße bzw. das Vorsehen von

Obergrenzen.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft

vorgeschlagen.


HTML-Dokument erstellt 26.08.1996 um 17:00:17.