93/AE
des Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde
betreffend soziale Ausgewogenheit der Agrarförderungen
.-
Die landwirtschaftlichen Förderungen in Österreich konzentrierten sich 1994 in den
Gunstlagen. Als Ergebnis einer Förderungspolitik, die sich vorrangig nach Produktmengen
und Fläche richtet, profitieren die Marktfruchtbetriebe (pro Betrieb mehr als das Doppelte
von Bauern im Hochalpengebiet und Bergbauernbetrieben) und die Betriebe im Nordosten
(das Doppelte von Bauern im Hochalpengebiet und nahezu das Doppelte von
Bergbauernbetrieben) am stärksten von den Agrarförderungen. Berechnet nach Arbeitskraft
werden die Unterschiede besonders deutlich. Wurde z.B. eine Arbeitskraft in einem
Milchbetrieb im Berggebiet mit durchschnittlich öS 31.538 ,- unterstützt, erhielt eine
Arbeitskraft in einem Marktfruchspezialbetrieb ös 123.433 , das ist nahezu das Vierfache.
Das flächen- und tierbestandsbezogene EU-Förderungssystem verstärkt diesen Trend noch.
Die Folge der derzeitigen Agrar- und Förderungspolitik ist eine Auseinanderentwicklung
innerhalb der Landwirtschaft und ein ''Strukturwandel'' , der in folgende Richtung geht:
- weitere Beschleumgung der Abwanderung aus der Landwirtschaft
- regionale und betriebliche Konzentration der Produktion und damit negative
Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung und Infrastruktur der Regionen
- Dualisierung der Landwirtschaft in Intensivproduktion und biologische Landwirtschaft
als Nische .
Im Jahr 1994 sind in Österreich wieder 10.000 Beschäftigte aus der LW abgewandert und
stoßen auf einen immer enger werdenden Arbeitsmarkt. Seit 1989 gingen in der
Landwirtschaft 47.000 Arbeitsplätze verloren, die Agrarquote liegt nur mehr bei 4,9 % .
Um diesen Trend zu stoppen und möglichst viele bäuerlichen Betriebe erhalten zu können
sowie auch eine breitere Akzeptanz für Agrarförderungen in der Öffentlichkeit zu ereichen,
stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Landwirtschaftsminister wird aufgefordert, den nationalen Handlungsspielraum zu
nützen bzw. mit der Europäischen Union dahingehend Verhandlungen aufzunehmen, daß
Förderungen an landwirtschaftliche Betriebe so gestaltet werden , daß mit Hilfe dieser
Förderungen die eingesetzte menschliche Arbeit angemessen entlohnt wird. Um diesem
Grundsatz gerecht zu werden , berücksichtigen die Förderungsrichtlinien bei der Bemessung
der Förderungen besonders folgende agrarwirtschaftlichen Gegebenheiten:
a) allfällige Wettbewerbsnachteile von Betrieben mit geringer Flächenausstattung
b) Bewirtschaftungserschwernisse, besonders in den Berggebieten der Erschwerniszone 1-4
c) erhöhten Arbeits- und Kostenaufwand bei ökologisch ordnungsgemäßer Bewirtschaftung
(insbesondere bei Biobetrieben).
Instrumente zur Erreichung einer sozialen Ausgewogenheit sind betriebs- und
arbeitskraftbezogene Sockelbeträge und bei flächenbezogenen Förderungen die Möglichkeit
der Förderungsdegression ab einer bestimmten Betriebsgröße bzw. das Vorsehen von
Obergrenzen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft
vorgeschlagen.
HTML-Dokument erstellt 26.08.1996 um 17:00:17.