931/AE XX.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Mag. Walter, Posch, Amon Werner
betreffend Maßnahmen zur Bekämpfung der genitalen Verstümmelung von Frauen
Nach Angaben der Unicef werden jährlich 2 Millionen Frauen und Mädchen an ihren
Geschlechtsteilen verstümmelt. Weltweit sind weit über 135 Millionen Frauen von genitaler
Verstümmelung betroffen. In manchen afrikanischen Ländern sind über 90 % der Frauen
beschnitten (z.B. Ägypten, Nigeria, Äthiopien, Somalia). Afrikanische Emigranten führen die
weibliche Genitalverstümmelung auch in Europa durch.
Neben den schlimmen Schmerzen während der Beschneidung - oft wird sie ohne Betäubung
durchgeführt - bleiben bei den Frauen lebenslange Schmerzen und Probleme zurück:
Durch die schlechten hygienischen Bedingungen bei der Beschneidung kommt es oft zu
Infektionen im Unterleibsbereich, es können schwere auch tödliche - Komplikationen bei
Schwangerschaft und Geburt entstehen. Blutungen, chronische Schmerzen, Frigidität,
Unfruchtbarkeit und psychische Störungen sind nur einige der vielen Probleme, die sich
ebenfalls durch die Genitalverstümmelung ergeben können.
Begründet wird die genitale Verstümmelung von Frauen auf vielerlei Weise: Hygienische und
religiöse Gründe werden vorgeschoben (dabei gibt es keine Weltreligion, die die
Beschneidung von Frauen fordert). Vertreten wird auch die Ansicht, daß die Beschneidung
den Sexualtrieb dämmt bzw. daß die "schmutzigen" Körperteile zu entfernen sind. Wenn auch
die Betroffenen oft im guten Glauben handeln, der Frau einen guten Dienst zu erweisen,
ändert sich nichts daran, daß es sich bei der weiblichen Genitalverstümmelung um eine
schwere Menschenrechtsverletzung handelt.
Es zeigt sich, daß sich immer mehr Betroffene gegen die Beschneidung zu wehren versuchen.
Zahlreiche NGOs führen einen Kampf gegen die Beschneidung und für mehr Information und
Aufklärung in den betroffenen Gebieten.
Auch Österreich kann seinen Beitrag dazu leisten, daß die Praxis der weiblichen
Genitalverstümmelung weltweit zurückgedrängt wird.
Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten
folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
“Die Bundesregierung wird ersucht,
1) in internationalen Gremien dahingehend zu wirken, daß in den Ländern, in denen die
genitale Verstümmelung von Frauen weit verbreitet ist, ein gesetzliches Verbot der
genitalen Verstümmelung von Frauen erlassen werde;
2) bilaterale Entwicklungszusammenarbeit mit der Bereitschaft der Empfängerstaaten, das
Ritual der Beschneidung von Frauen im eigenen Land wirkungsvoll zu bekämpfen, zu
verbinden;
3) Programme und Maßnahmen zu unterstützen, die sich in den betroffenen Staaten um die
Aufklärung und Information der Bevölkerung bezüglich der Beschneidung von Frauen
kümmern;
4) ihren Einfluß in der Europäischen Union dahingehend geltend zu machen, daß die
finanzielle Hilfe der EU für Entwicklungsländer mit dem gesetzlichen Verbot von
genitalen Verstümmelungen in diesen Ländern in Zusammenhang gebracht werde.
In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag dem außenpolitischen Ausschuß
zuzuweisen.