931/AE XX.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Walter, Posch, Amon Werner

betreffend Maßnahmen zur Bekämpfung der genitalen Verstümmelung von Frauen

 

Nach Angaben der Unicef werden jährlich 2 Millionen Frauen und Mädchen an ihren

Geschlechtsteilen verstümmelt. Weltweit sind weit über 135 Millionen Frauen von genitaler

Verstümmelung betroffen. In manchen afrikanischen Ländern sind über 90 % der Frauen

beschnitten (z.B. Ägypten, Nigeria, Äthiopien, Somalia). Afrikanische Emigranten führen die

weibliche Genitalverstümmelung auch in Europa durch.

 

Neben den schlimmen Schmerzen während der Beschneidung - oft wird sie ohne Betäubung

durchgeführt - bleiben bei den Frauen lebenslange Schmerzen und Probleme zurück:

Durch die schlechten hygienischen Bedingungen bei der Beschneidung kommt es oft zu

Infektionen im Unterleibsbereich, es können schwere auch tödliche - Komplikationen bei

Schwangerschaft und Geburt entstehen. Blutungen, chronische Schmerzen, Frigidität,

Unfruchtbarkeit und psychische Störungen sind nur einige der vielen Probleme, die sich

ebenfalls durch die Genitalverstümmelung ergeben können.

 

Begründet wird die genitale Verstümmelung von Frauen auf vielerlei Weise: Hygienische und

religiöse Gründe werden vorgeschoben (dabei gibt es keine Weltreligion, die die

Beschneidung von Frauen fordert). Vertreten wird auch die Ansicht, daß die Beschneidung

den Sexualtrieb dämmt bzw. daß die "schmutzigen" Körperteile zu entfernen sind. Wenn auch

die Betroffenen oft im guten Glauben handeln, der Frau einen guten Dienst zu erweisen,

ändert sich nichts daran, daß es sich bei der weiblichen Genitalverstümmelung um eine

schwere Menschenrechtsverletzung handelt.

 

Es zeigt sich, daß sich immer mehr Betroffene gegen die Beschneidung zu wehren versuchen.

Zahlreiche NGOs führen einen Kampf gegen die Beschneidung und für mehr Information und

Aufklärung in den betroffenen Gebieten.

 

Auch Österreich kann seinen Beitrag dazu leisten, daß die Praxis der weiblichen

Genitalverstümmelung weltweit zurückgedrängt wird.

 

Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

“Die Bundesregierung wird ersucht,

1)   in internationalen Gremien dahingehend zu wirken, daß in den Ländern, in denen die

      genitale Verstümmelung von Frauen weit verbreitet ist, ein gesetzliches Verbot der

      genitalen Verstümmelung von Frauen erlassen werde;

 

2)  bilaterale Entwicklungszusammenarbeit mit der Bereitschaft der Empfängerstaaten, das

     Ritual der Beschneidung von Frauen im eigenen Land wirkungsvoll zu bekämpfen, zu

     verbinden;

 

3)   Programme und Maßnahmen zu unterstützen, die sich in den betroffenen Staaten um die

      Aufklärung und Information der Bevölkerung bezüglich der Beschneidung von Frauen

      kümmern;

 

4)   ihren Einfluß in der Europäischen Union dahingehend geltend zu machen, daß die

      finanzielle Hilfe der EU für Entwicklungsländer mit dem gesetzlichen Verbot von

      genitalen Verstümmelungen in diesen Ländern in Zusammenhang gebracht werde.

 

 

In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag dem außenpolitischen Ausschuß

zuzuweisen.