938/AE XX.GP

 

ANTRAG

 

 

der Abg. Dr. Brigitte Povysil, Mag. Haupt, Haller, Marolt

und Kollegen

betreffend Gesundheitssicherheit durch Ausnahmenbeseitigung im Bazillenausscheider -

gesetz

 

 

 

Freiheitliche Abgeordnete und Bundesräte haben wiederholt auf die Gefährlichkeit der

großzügigen Ausnahmen von den Pflichtuntersuchungen gemäß Bazillenausscheider -

gesetz aufmerksam gemacht. Personal und Helfer in Großküchen, Spitälern, Schulen

und Kasernen, aber auch Versorgungsdienste für alte Menschen sind von der Unter -

suchung ausgenommen, obwohl gerade durch den großen Kundenkreis und die

Mengen der verarbeiteten Lebensmittel höheres Salmonellenrisiko besteht.

 

Aber auch in Klein - und Mittelbetrieben besteht die paradoxe Situation, daß sich zwar

Lehrlinge, nicht aber Praktikanten der Untersuchung stellen müssen. Der aktuelte Anlaß -

fall in einem oberösterreichischen Kurort kann durch eine Person, die unter die

Ausnahmebestimmung fällt, eine ganze Region oder Branche in Mitleidenschaft ziehen

und dem betroffenen Betrieb großen Schaden zufügen. Einer geringfügigen Einsparung

auf amtsärztlicher Ebene stehen also gewaltige betriebswirtschaftliche und volkswirt -

schaftliche Kosten gegenüber, wobei auch die gesundheitlichen Beeinträchtigungen der

Kunden berücksichtigt werden müssen.

 

Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten den

 

Antrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

“Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird aufgefordert, den Erlaß

zum Bazillenausscheidergesetz vom 11.7.1997, mit dem 13 Ausnahmegenehmigungen

von der amtsärztlichen Untersuchung erteilt werden, mit sofortiger Wirkung für kraftlos

zu erklären,

einen Stufenplan zu erstellen, nach dem die bisher von der Ausnahmegenehmigung

erfaßten Personen die Untersuchung möglichst rasch nachholen müssen,

die Verbreitung von Salmonellosen und anderen durch mangelnde Lebensmittelhygiene

entstehenden Krankheiten und Gesundheitsgefahren wirkungsvoll einzudämmen.

 

 

Die Zuweisung dieses Antrages an den Gesundheitsausschuß wird beantragt.