942/AE XX.GP
Entschließungsantrag
der Abg. Dkfm. Holger Bauer, Aumayr, Dr. Pumberger, Dr. Salzl
betreffend Schutz der österreichischen Verbraucher vor
britischem Rindfleisch
Am 23.11.1998 sprachen sich 10 der 15 Landwirtschaftsminister
der EU - Staaten für die Aufhebung des im März 1996 wegen der
Rinderseuche BSE verhängte Ausfuhrverbot von britischem
Rindfleisch aus. Nur Deutschland stimmte aus Verbraucherschutz -
und Gesundheitsgründen dagegen, Österreich enthielt sich der
Stimme.
Insgesamt sind in der EU bisher 175.772 Fälle von BSE aufge -
treten, davon 99,7 % in Großbritannien. An der Creutzfeldt -
Jakob - Krankheit starben inzwischen 29 Menschen in Großbritannien
und eine Person in Frankreich.
Großbritannien sei die Beweise über den Verbleib jener 15 bis
20 % der Rinder schuldig geblieben, die dem beschleunigten
Schlachtungsprogramm hätten unterworfen werden sollen, die
Nachkommen von BSE - Rindern seien bis heute nicht restlos aus -
gemerzt und die angewendeten BSE - Testmethoden seien nicht
einheitlich treffsicher, sagte der Berichterstatter des EU -
Agrarausschusses Reimer Böge.
Im Zuge des österreichisch - italienischen Rindfleischskandals
wurde heuer bekannt, daß Kühlfleisch innerhalb der EU bis zu
zwei Jahren eingelagert wird und das Agrarbudget mit Ein -
lagerungsprämien belastet. Es ist daher nicht auszuschließen,
sondern als sehr wahrscheinlich anzunehmen, daß britisches
BSE - Fleisch noch in EU - Lagern auf die Verbraucher wartet.
Da Österreichs Bauern genug Rinder für den Inlandsbedarf
anzubieten haben und somit keinerlei Versorgungsengpässe
zu befürchten sind, stellen die unterzeichneten Abgeordneten
den
A n t r a g:
Der Nationalrat wolle beschließen:
“Die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucher -
schutz wird dringend ersucht, alle notwendigen Vorkehrungen
zu treffen, um zum Schutze der Gesundheit und des Lebens
österreichischer Verbraucher/innen das Inverkehrbringen von
Rindfleisch und anderen Rinderprodukten aus Großbritannien
auch nach der Exportfreigabe durch die EU weiterhin in
Österreich zu untersagen, alle notwendigen Kontrollen hin -
sichtlich des Vollzugs dieser Anordnung durchzuführen und
dem Nationalrat darüber bis 30.6.1999 zu berichten.”
Die Zuweisung dieses Antrages an den Gesundheitsausschuß
wird beantragt.