948/A XX.GP

 

                                               ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

betreffend Schadloshaltung der Studierenden nach Schließung des Mozarteums

 

 

Das Gebäude des Mozarteums in Salzburg wurde vor kurzem aufgrund seiner

krankmachenden Wirkung geschlossen. Für die Aufrechterhaltung des Studienbetriebes

wurden in der Folge Ausweichquartiere gesucht und angemietet. Nach Auskunft der

Studierenden sind die Bedingungen in diesen Räumlichkeiten für einen ordentlichen

Studienbetrieb aber nicht gerade optimal. Außerdem ist nicht auszuschließen, daß aufgrund

der Schließung des Mozarteumsgebäudes für manche Studierende eine Verzögerung ihres

Studiums eintritt. Für Familienbeihilfenbezieherlnnen wirkt sich aber eine

Studienverzögerung negativ auf den Weiterbezug der Familienbeihilfe aus. Laut

Familienlastenausgleichgesetz § 2 Abs 1 lit b ist eine Verlängerung der Anspruchsdauer

möglich, wenn ein “unvorhergesehenes Ereignis" die Studienzeit verlängert. Eine

entsprechende, aber präzisere Regelung findet sich im Studienförderungsgesetz: Nach § 19

Abs 2 Zi 3 ist eine Verlängerung der Anspruchsdauer möglich, wenn den Studierenden kein

Verschulden an der Verzögerung trifft.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

                                               ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

“Der Familienminister wird aufgefordert, seine BeamtInnen dahingehend anzuweisen, daß

Studienverzögerungen, die durch die Schließung des Gebäudes des Mozarteums zustande

kommen, im Sinne des § 2 Abs 1 lit b Familienlastenausgleichsgesetz bzw. im Sinne des §

19 Abs 2 Zi 3 Studienförderungsgesetz behandelt werden, d.h. daß für die betroffenen

Studierenden die Anspruchsdauer für Familienbeihilfe entsprechend verlängert wird, sofern

sie kein Verschulden an der Verzögerung trifft.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuß vorgeschlagen.