948/A XX.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
betreffend Schadloshaltung der Studierenden nach Schließung des Mozarteums
Das Gebäude des Mozarteums in Salzburg wurde vor kurzem aufgrund seiner
krankmachenden Wirkung geschlossen. Für die Aufrechterhaltung des Studienbetriebes
wurden in der Folge Ausweichquartiere gesucht und angemietet. Nach Auskunft der
Studierenden sind die Bedingungen in diesen Räumlichkeiten für einen ordentlichen
Studienbetrieb aber nicht gerade optimal. Außerdem ist nicht auszuschließen, daß aufgrund
der Schließung des Mozarteumsgebäudes für manche Studierende eine Verzögerung ihres
Studiums eintritt. Für Familienbeihilfenbezieherlnnen wirkt sich aber eine
Studienverzögerung negativ auf den Weiterbezug der Familienbeihilfe aus. Laut
Familienlastenausgleichgesetz § 2 Abs 1 lit b ist eine Verlängerung der Anspruchsdauer
möglich, wenn ein “unvorhergesehenes Ereignis" die Studienzeit verlängert. Eine
entsprechende, aber präzisere Regelung findet sich im Studienförderungsgesetz: Nach § 19
Abs 2 Zi 3 ist eine Verlängerung der Anspruchsdauer möglich, wenn den Studierenden kein
Verschulden an der Verzögerung trifft.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
“Der Familienminister wird aufgefordert, seine BeamtInnen dahingehend anzuweisen, daß
Studienverzögerungen, die durch die Schließung des Gebäudes des Mozarteums zustande
kommen, im Sinne des § 2 Abs 1 lit b Familienlastenausgleichsgesetz bzw. im Sinne des §
19 Abs 2 Zi 3 Studienförderungsgesetz behandelt werden, d.h. daß für die betroffenen
Studierenden die Anspruchsdauer für Familienbeihilfe entsprechend verlängert wird, sofern
sie kein Verschulden an der Verzögerung trifft.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuß vorgeschlagen.