959/AE XX.GP
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Maria Schaffenrath, Klara Motter, Helmut Peter und PartnerInnen
betreffend Gründerinnenoffensive
Österreich liegt mit einer Selbständigenquote von 6,8% im internationalen Vergleich weit
zurück (der EU - Durchschnitt beträgt 12,8%), innerhalb der EU rangiert Österreich vor
Luxemburg an vorletzter Stelle. Und auch im World Competitivenes Yearbook des Lausanner
IMD belegen wir im internationalen Vergleich von 46 Nationen in Sachen Wachstumsklima
für neue Betriebe den peinlichen letzten Platz.
Lediglich acht Prozent der erwerbstätigen Frauen sind selbständig, der Großteil davon im
Betrieb des Ehemanns oder in der Nachfolge. Das hat sich in den vergangenen 40 Jahren nicht
verändert. Von insgesamt 242.000 österreichischen Unternehmen werden nur 74.600 von
Frauen geführt. Damit hinkt Österreich international nach. In den neuen deutschen
Bundesländern werden 40% der neuen Firmen von Frauen gegründet.
Abgesehen von der zu kritisierenden unternehmerfeindlichen Gesinnung in Österreich, den
bürokratischen Hemmnissen und den kaum vorhandenen steuerlichen Anreizen für die
Selbständigkeit, stehen Frauen vor ganz spezifischen Gründungsproblemen. Abgesehen von
psychologischen und erziehungsbedingten Schranken herrscht auch Ungleichbehandlung,
etwa von Seiten der kreditgebenden Banken. Aber auch das unübersichtliche Förderwesen,
derzeit gibt es mehr als 300 verschiedene Fördertöpfe mit unterschiedlichsten Richtlinien und
Kriterien, erschwert den Weg in die Selbständigkeit für viele Frauen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
“Die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz wird aufgefordert
im Sinne einer zunehmenden Gleichberechtigung von Frauen und Männern und im Hinblick
auf die Tatsache, daß durch die Unterrepräsentation der Frauen bei selbständig Erwerbstätigen
das vorhandene gesellschaftlich - wirtschaftliche Potential nicht ausgeschöpft wird,
Maßnahmen zu setzen, die folgenden
Forderungen Rechnung tragen:
• Flächendeckende Errichtung - in jedem Bundesland - von serviceorientierten Beratungs -
und Informationsstellen, wie das Business - Frauen - Center
• Schaffung einer zentralen Koordinierungstelle für Förderungen, die über einheitliche
Richtlinien verfügt.”
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuß beantragt.