959/AE XX.GP

 

Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Maria Schaffenrath, Klara Motter, Helmut Peter und PartnerInnen

betreffend Gründerinnenoffensive

 

Österreich liegt mit einer Selbständigenquote von 6,8% im internationalen Vergleich weit

zurück (der EU - Durchschnitt beträgt 12,8%), innerhalb der EU rangiert Österreich vor

Luxemburg an vorletzter Stelle. Und auch im World Competitivenes Yearbook des Lausanner

IMD belegen wir im internationalen Vergleich von 46 Nationen in Sachen Wachstumsklima

für neue Betriebe den peinlichen letzten Platz.

Lediglich acht Prozent der erwerbstätigen Frauen sind selbständig, der Großteil davon im

Betrieb des Ehemanns oder in der Nachfolge. Das hat sich in den vergangenen 40 Jahren nicht

verändert. Von insgesamt 242.000 österreichischen Unternehmen werden nur 74.600 von

Frauen geführt. Damit hinkt Österreich international nach. In den neuen deutschen

Bundesländern werden 40% der neuen Firmen von Frauen gegründet.

Abgesehen von der zu kritisierenden unternehmerfeindlichen Gesinnung in Österreich, den

bürokratischen Hemmnissen und den kaum vorhandenen steuerlichen Anreizen für die

Selbständigkeit, stehen Frauen vor ganz spezifischen Gründungsproblemen. Abgesehen von

psychologischen und erziehungsbedingten Schranken herrscht auch Ungleichbehandlung,

etwa von Seiten der kreditgebenden Banken. Aber auch das unübersichtliche Förderwesen,

derzeit gibt es mehr als 300 verschiedene Fördertöpfe mit unterschiedlichsten Richtlinien und

Kriterien, erschwert den Weg in die Selbständigkeit für viele Frauen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

“Die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz wird aufgefordert

im Sinne einer zunehmenden Gleichberechtigung von Frauen und Männern und im Hinblick

auf die Tatsache, daß durch die Unterrepräsentation der Frauen bei selbständig Erwerbstätigen

das vorhandene gesellschaftlich - wirtschaftliche Potential nicht ausgeschöpft wird,

Maßnahmen zu setzen, die folgenden Forderungen Rechnung tragen:

• Flächendeckende Errichtung - in jedem Bundesland - von serviceorientierten Beratungs -

   und Informationsstellen, wie das Business - Frauen - Center

• Schaffung einer zentralen Koordinierungstelle für Förderungen, die über einheitliche

   Richtlinien verfügt.”

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuß beantragt.