961/AE XX.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Hermann Böhacker, Mag. Trattner
und Kollegen
betreffend Faire Steuern
Arbeit schaffen - Steuern senken
Die große Koalition hat Österreich in den letzten Jahren zu einem Hochsteuerland
gemacht, und die Abgabenquote von 41,9 % im Jahr 1989 auf rund 45 % des
Bruttoinlandsproduktes gesteigert. Das ist eine der höchsten effektiven Belastungen
innerhalb der OECD. Die von der Bundesregierung angekündigten Steuerreformen
stellen sich als Täuschungsmanöver heraus, da sie lediglich den Grenzsteuersatz
abgesenkt, die tatsächliche steuerliche Belastung für den Steuerzahler aber gesteigert
haben. So haben sich z.B. die steuerlichen Einnahmen Lohnsteuerpflichtiger von öS 88
Milliarden im Jahre 1989 auf voraussichtlich mehr als öS 190 Milliarden im Jahre 1998
mehr als verdoppelt. Die Leidtragenden dieser Entwicklung waren vor allem Familien
sowie Bezieher niedriger bzw. mittlerer Einkommen.
Da SPÖ und ÖVP in den letzten Jahren die durch die überwuchernde Bürokratie
verursachte Ausgabendynamik nicht einbremsen konnte, unternimmt die Koalition, trotz
stetig steigender Einnahmen, ständig den Versuch, den braven Steuerzahler weiter zur
Kasse zu bitten. Die in diesem Rahmen entwickelten Steuerreformpakete werden aber
von den Steuerzahlern als ungerecht und unfair empfunden, weshalb sie legale bzw.
illegale Steuervermeidungsstrategien entwickeln. Dadurch sind in den letzten zehn
Jahren die Schattenwirtschaft um sagenhafte 230 % auf ca. öS 233 Milliarden und die
Steuerrückstände von rund öS 36 Milliarden auf knapp öS 90 Milliarden Ende Oktober
1997 angestiegen.
Eine Folge dieser Entwicklung war, daß die Steuergesetze ständig novelliert, angepaßt
und rückwirkend geändert wurden. Die Gesetze wurden daher immer komplizierter. Es
müssen umfangreiche Verordnungen erlassen und diese wiederum mit noch
umfangreicheren Erlässen kommentiert
werden.
Die Gesetzestexte werden in vielen Fällen sowohl qualitativ als auch quantitativ durch
Erlässe überlagert. Der Wortlaut des Gesetzes spielt oft in der Anwendung keine Rolle
mehr, so daß es dem Steuerpflichtigen trotz zu Hilfenahme des Gesetzestextes nicht
mehr möglich ist, zu erkennen, in welcher Höhe und in welcher Form sich ein
Besteuerungstatbestand konkret sich für ihn auswirken wird. Am Beispiel des
Arbeitszimmererlasses (Erlaß des BMF vom 28. Feber 1997) ist zu ersehen, daß für eine
fünfzeilige gesetzliche Regelung ein Erlaß von 4 Seiten erforderlich ist, der außerdem
äußerst umständlich, verwaltungsaufwendig und für den Steuerpflichtigen kaum
leserlich verfaßt wurde.
Um der Blamage einer Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof wegen
Verfassungswidrigkeit bzw. Gesetzwidrigkeit zu entgehen, wird in diesem und in
zahlreichen anderen Erlässen ausdrücklich ausgeführt, daß “über die gesetzlichen
Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten daraus nicht abgeleitet werden
können”.
Im genannten Arbeitszimmererlaß wird den Finanzbeamten auch noch die delikate
Aufgabe übertragen, zu überprüfen, ob die Tätigkeit des Steuerpflichtigen
“notwendigerweise zeitmäßig zu mehr als 50 % im Arbeitszimmer ausgeübt wird”.
Dieser chaotische Zustand des österreichischen Steuerrechtes wurde von anerkannten
Experten immer wieder kritisiert:
Die schlechte Qualität der Gesetze veranlaßte den Präsidenten des
Verfassungsgerichtshofes Professor Adamovich jüngst zu deutlicher Kritik: “Die
Probleme hätten sich durch die zunehmende Tendenz zu Sammelgesetzen mit
Änderungen zu sehr verschiedenen Materien verstärkt. Die Frage sei, wo die
Kompliziertheit notwendig und wo sie überflüssig sei. Daß Gesetze als Kompromiß
bewußt mehrdeutig gestaltet würden, sei wohl eine Unterstellung. Es gebe im
Hintergrund aber tatsächlich divergierende Interessen, es gehe über das Unvermögen
hinaus”. Prof. Adamovich kritisierte mehrfach auch die zunehmende Tendenz, die
Bundesverfassung durch Verfassungsbestimmungen in den einfachen Gesetzen
auszuhöhlen. Er sprach in diesem Zusammenhang sogar von einer schleichenden
Gesamtänderung der Bundesverfassung.
Der Verfassungsrichter Professor Korinek erklärte dazu bei einer Tagung der
Österreichischen Juristenkommission,
das Problem der Unklarheit der Gesetze habe
"eine Dimension erreicht, die man sich nicht mehr vorstellen könne. Die zum Teil
aufgehobene Werkvertragsregelung sei dafür nur ein Beispiel von vielen.”
Der Verfassungsrichter Professor Ruppe betonte bei derselben Tagung, daß das
Einkommensteuergesetz im Jahr 1996 gleich siebenmal geändert worden sei,
Unsicherheit und Unverständlichkeit seien enorm. Vielfach seien die Gesetze nur noch
mit Hilfe der mündlich tradierten Privatmeinung von Beamten anzuwenden.
Wie wenig die Steuergesetzgebung der Koalitionsparteien auf das Erfordernis der
Rechtssicherheit und den Grundsatz von Treu und Glauben bedacht nimmt zeigt alleine
die Entwicklung des Investitionsfreibetrages von 1992 bis 2000. Dabei ist besonders auf
die jährlichen Änderungen der Höhe des Investitionsbeitrages und auf die verschiedenen
Stichtage des Spatenstiches hinzuweisen,
Allein für die Vollziehung der im Strukturanpassungsgesetz 1995 (BGBl. Nr. 297/1995)
im Bereich des Investitionsfreibetrages vorgesehenen Änderungen, nämlich die
Absenkung des Investitionsfreibetrages auf 9 % bzw. 6 % und ein besonderes
Vorauszahlungsmodell war wiederum ein Erlaß im Umfang von ca. 8 Seiten erforderlich,
dessen Vollziehung für den Steuerpflichtigen aber auch für die Finanzverwaltung
äußerst verwaltungsaufwendig ist.
Der Verfasser des Leitfadens des österreichischen Einkommensteuerrechtes, Fritz
Korntner, führt zu den oben angeführten Änderungen des Investitionsfreibetrages
kritisch an, daß der Investitionsfreibetrag lediglich in Kombination mit der
Investitionsrücklage ein kompaktes und sinnvolles Investitionsinstrumentarium war.
Durch die Abschaffung der Investitionsrücklage mittels Steuerreformgesetz 1993
sprechen manche Kritiker vor einer katastrophalen Entwicklung im Abgabenrecht.
Darüber hinaus merkt der Autor zu den befristeten Sonderregelungen für den
Investitionsfreibetrag noch an, daß die von der Koalition gewählte
Verfassungsbestimmung beim § 8 Abs. 2 (Rückwirkung ab der Veranlagung 1996) wie
in den zahlreichen anderen Fällen juristisch kaum vertretbar sei.
Als weiteres Beispiel für den mangelnden Mut der Koalitionsparteien, klare,
zielgerichtete und den Erfordernissen
entsprechende Regelungen zu schaffen, sind die
Änderungen im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Sonderausgaben
anzuführen. Die Änderungen im Bereich der Sonderausgaben zeigen insbesondere auch
die Verlogenheit der Koalition im Zuge der Streichung von Begünstigungen auf, welche
einen massiven Verwaltungsaufwand in Kauf nimmt, dem auf der anderen Seite eine
kaum spürbare Begünstigung für Steuerpflichtige gegenübersteht.
Die Forderung, die Eigenkapitalbasis der Unternehmen zu stärken, wird auch vom
Verfasser des Handbuches “Bemerkungen zur Entwicklung des
Unternehmenssteuerrechtes, Franz Helbich”, erkannt und unterstützt. Indem dieser
ausführt, daß eine elementare Erfahrung der letzten Jahrzehnte die Einsicht ist, wie sehr
Unternehmen eines hohen Anteiles an Eigenkapital bedürfen. Helbich spricht auch
davon, daß auf dem Gebiet der Unternehmensbesteuerung (Innenfinanzierung) eine
weitere tendenzielle Absenkung der Spitzensteuersätze erforderlich ist. Jede kleinste
Prozentsatzabsenkung unter 50 % bei der Einkommensteuer oder unter 34 % bei der
Körperschaftssteuer bedeutet Zuwachs an Eigenmitteln, betriebswirtschaftlich einen
Anreiz auf Verringerung der Ausgaben und Druck auf die Kosten. Stärkung der
Eigenkapitalbasis verlangt aber auch auf dem Gebiet der Unternehmensbesteuerung
einen besseren Verlustausgleich zu ermöglichen als bisher und auch die Einführung des
Verlustrücktrages, wie in anderen westlichen Ländern.
Prof. Dkfm. Dr. Heidinger spricht auch von der enormen Bedeutung des Eigenkapitals als
Risikopolster für Innovation und zum Abfangen vorübergehender Rezession. Auch für
ihn ist die steuerliche Entlastung der Gewinne, insbesondere auch für die Erhaltung von
Arbeitsplätzen im Inland, von größter Wichtigkeit.
Im folgenden eine kleine Auswahl weiterer kritischer Expertenmeinungen:
Die österreichische Einkommensteuer ist kompliziert, unverständlich, unfair und inef -
fizient - sie verletzt alle Grundsätze, auf denen ein vernünftiges Steuersystem basieren
soll.
(Alvin Rabushka - US - Steuerexperte)
In Betrachtung der Steuerwirklichkeit spricht Prof. Tipke von Steuerwirrwarr,
Steuerchaos und Steuergestrüpp.
(Prof.
Tipke - Nestor der deutschsprachigen Steuerjuristen)
Lang spricht von einem Scherbenhaufen des komplizierten, undurchschaubaren
Steuerrechts.
(Prof. Lang - Steuerexperte)
Fritz Kortner weist auf den mangelnden Mut des Gesetzgebers hin, klare steuerliche
Regelungen zu schaffen was dazu führt, daß ein Verwaltungsaufwand in einem nicht
bescheidenem Maße weiter hingenommen wird.
(Fritz Kortner - Verfasser des Leitfadens
des Österreichischen Einkommensteuerrechts)
Es ist dies die Tatsache, daß unser Steuersystem bis zur Unerträglichkeit unfair und
ungerecht geworden ist. Man kassiert nur mehr einfach drauf los. Mutig wäre, Neues zu
überlegen.
(Herbert Kohimaler - ÖVP, ehem. Volksanwalt)
Normen im Steuerrecht sind so gestaltet, daß sie - im Steuerrecht kann ich zahllose
Beispiele liefern - nur unter Zuhilfenahme der Privatmeinungen von Ministerialbeamten
auslegbar sind.
(Univ. Prof. DDr. Ruppe - Herausgeber des Grundrisses des
Österreichischen Steuerrechts)
Univ. Prof. Dr. Kofler spricht im Zusammenhang mit dem Steuerrecht vom prinzi -
pienlosen Recht, welches im Laufe der Zeit so kompliziert und unübersichtlich wird, daß
es selbst von Fachleuchten nicht mehr beherrscht werden kann.
“Steuern nähren die Fiskalillusion, deren Abbau ist ein Gebot der Stunde.”
(Univ. Prof. Dr. Herbert Kofler - Universität Klagenfurt)
Die Steuern bezahlen die anderen mit weniger Vermögen und geringem Einkommen; sie
sind dem Finanzminister eine Steuerbefreiung nicht wert.
Warum so kompliziert, wenn es auch einfach geht? Wir ersparen uns die Stiftungen und
schreiben gleich in den § 3 EStG: Wer 20 Mio. Schilling oder mehr Vermögen hat, wird
von der Einkommensteuer befreit. Das wäre wenigstens ein einfaches und zugleich
ehrliches System. In diesem Sinne: Bleiben sie bitte bescheiden und verdienen sie nicht
zuviel. Der Staat braucht sie als
Steuerzahler.
(Univ. Prof. Dr. Doralt — in RDW 1998/8 b)
Das Existenzminimum des wirtschaftenden, arbeitenden Bürgers darf keinesfalls
niedriger sein als dasjenige eines Bürgers, der Sozialhilfe empfängt. insofern beinhaltet
der aktuelle Steuertarif einschließlich der Transferzahlungen erhebliche Ungerech -
tigkeiten und Unabgestimmtheiten.
(Studie des Fachsenates SWK-Heft 19, 1. Juli1998)
Es muß ein gemeinsames Ziel von Finanzverwaltung, Beratern und Steuerbürgern sein,
die geradezu unüberschaubare Zahl von permanenten steuerlichen Änderungen (so
wurde z.B. das EStG 1988 seit seiner Entstehung von 10 Jahren mehr als 40 - mal - pro
Jahr daher durchschnittlich 4 - mal - geändert!) einzuschränken und die vor allem in den
letzten Jahren überproportional angestiegene Kompliziertheit des Steuerrechts auf das
unbedingt notwendige Ausmaß zurückzuführen.
(Memorandum der Wirtschaftstreuhänder zur Steuerreform 2000)
Anstatt die Kritik der Experten zu beachten und daran zu arbeiten, die Steuergesetze zu
vereinfachen und fairer zu gestalten sowie gleichzeitig die Effizienz der öffentlichen
Verwaltung zu steigern, um die Ausgabendynamik einbremsen zu können, überlegen
SPÖ und ÖVP lediglich, wie sie neue Einnahmequellen erschließen können, wie z.B. die
Anhebung der Einheitswerte auf die Verkehrswerte als Besteuerungsbasis oder die
Anhebung der Mineralölsteuer für Diesel unter dem Deckmantel der Ökologisierung.
Die Koalitionsparteien haben es auch zugelassen, daß das österreichische Steuerrecht
weiterhin Steuerschlupflöcher aufweist, die es insbesondere Beziehern großer
Einkommen sowie großen Unternehmen erlaubt, ansehnliche Steuervorteile zu Lasten
der übrigen Steuerzahler zu kassieren. So sind etwa nach den
Strukturverbesserungsgesetz nach wie vor Gewinnverschiebungen möglich oder werden
im Wege der Privatstiftungen hohe Einkommen faktisch steuerfrei gestellt und
Abschreibungsgesellschaften mit Verlustzuweisungen in mehrfacher Höhe des
eingesetzten Kapitals und sogenannte Hausherrenmodelle nach wie vor als besonders
effiziente Möglichkeiten der Steuervermeidung angepriesen. So wird etwa von der CA -
Gruppe zur Zeichnung einer atypischen stillen Beteiligung an der C.I.M.
Unternehmensbeteiligungs - und Anlagenvermietungs GmbH mit einem
Mindestzeichnungsbetrag von öS
600.000,- eingeladen, wobei eine
Steuerrückerstattung aus Verlustzuweisung in Höhe des Kapitaleinsatzes versprochen
wird.
Auch aus der bisherigen Debatte zur angekündigten Steuerreform ist zu ersehen, daß
die Koalitionsparteien nicht wirklich bereit sind, neue Wege zu beschreiten. Anstatt
einer echten Entlastung der Steuerzahler durch ein neues einfacheres Steuersystem
sollen die Steuerlasten nur neu verteilt werden; anstatt die Unternehmen, die privaten
Haushalte und die Verwaltung von bürokratischem Aufwand zu entlasten, werden
laufend neue komplizierte Ausnahmeregelungen erfunden. Anstatt echter Sparsamkeit
mit dem Geld des Steuerzahlers sind fortgesetzte Verschwendung und weitere
Aufblähung der Bürokratie angesagt. Dem Gesetz des Steuerzyklus folgend werden die
Bemessungsgrundlagen laufend verringert und die Steuersätze hochgehalten; es ist
nicht verwunderlich, daß dies wiederum Steuerwiderstand zur Folge hat, was zu neuen
Korrekturen führt.
Die derzeit bestehende außerordentlich hohe Steuerlast und die damit verbundene
Bürokratie werden von den Österreicherinnen und Österreichern nicht länger akzeptiert.
Es ist auch leicht einzusehen, daß der sorglose Umgang mit dem Geld des Steuerzahlers
zu Recht den Steuerwiderstand verstärkt. Dieser Entwicklung hin zum Steuerstaat muß
Einhalt geboten werden.
Die Freiheitlichen treten hingegen für ein Steuersystem ein, welches die Familien
begünstigt, vor allem die Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen entlastet und die
klein - und mittelständischen Unternehmen fördert. Durch diese Steuerreform soll der
Wirtschaftsstandort Österreichs gestärkt, die Kaufkraft der Österreicherinnen und
Österreicher erhöht und durch eine vermehrte Inlandsnachfrage die Arbeitslosigkeit
wirksam bekämpft werden. Um diese Zielsetzungen zu erreichen, haben die
Freiheitlichen in den letzten Monaten intensiv mit nationalen und internationalen
Experten zusammengearbeitet und konnten ein neues zukunftsweisendes Modell
"FAIRER STEUERN” erarbeiten.
Dieses Modell “FAIRER STEUERN” baut auf Einfachheit, Transparenz, Fairneß,
Ehrlichkeit, Wirksamkeit, Unternehmertum, Wachstum und Bürokratieabbau auf, wobei
folgende Grundsätze Anwendung finden:
1. alle Einkommen sollen nur einmal zur Besteuerung herangezogen werden,
2. alle Einkunftsarten sollen nach Abzug der jeweiligen Freibeträge mit demselben
Steuersatz belastet werden,
3. einkommensschwache Familien sollen bis zu einem bestimmten Niveau von der
Besteuerung gänzlich ausgenommen werden,
4. Steuererklärungen müssen einfach, transparent und leicht administrierbar sein und
5. die “FAIREN STEUERN” ersetzen die bisherige Lohnsteuer, Einkommensteuer,
Körperschaftsteuer und Kapitalertragssteuer.
Die Freiheitlichen erachten dieses Modell als die Grundlage für ein faires Steuersystem,
welches Arbeit schafft und Leistung belohnt, wobei der lineare Steuersatz und die
Freibeträge für Erwachsene und Kinder so festzulegen sind, daß Familien, kleine bzw.
mittlere Einkommensbezieher sowie klein - und mittelständische Unternehmungen
gegenüber dem derzeitigen System begünstigt werden. Darüber hinaus werden
Problemfälle, so wie im Modell selbst vorgesehen, durch Übergangsfristen
weitestgehend gelöst.
Um Österreich wieder auf die Überholspur zu bringen, ist eine Steuerreform
unabdingbar, welche den Wirtschaftsstandort Österreich stärkt, die Kaufkraft der
Österreicherinnen und Österreicher erhöht und durch eine erhöhte Inlandsnachfrage die
Arbeitslosigkeit bekämpft.
Die bisherige Lohnsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer
müssen daher ehestmöglich durch “FAIRE STEUERN” abgelöst werden, die die
genannten Grundsätze erfüllen.
Das Modell der “Fairen Steuern” stellt sich wie folgt dar:
1) Alle Einkommen werden nach Abzug der jeweiligen Freibeträge mit einem
einheitlichen Steuersatz von 23 % besteuert. Die “Fairen Steuern” ersetzen die
bisherige Einkommensteuer, Lohnsteuer, Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer.
2) Alle Steuerpflichtigen erhalten einen jährlichen Freibetrag von öS 150.000 pro
Erwachsenen und von
öS 75.000 pro Kind. D.h., daß eine Familie mit zwei Kindern
ein steuerfreies Einkommen in der Höhe von öS 450.000 beziehen kann. Ein von
einem Ehepartner nicht konsumierter Freibetrag ist aliquot beim anderen Ehepartner
anrechenbar.
3) Pro Familie steht ein maximaler Freibetrag von öS 450.000 zur Verfügung. Die
Freibeträge werden zwischen öS 600.000,- und öS 900.000,- der laufenden Bezüge
mit Ausnahme der Kinderfreibeträge auf Null eingeschliffen.
4) Das 13. und 14. Monatsgehalt bleiben unangetastet.
5) Sämtliche Investitionen können im ersten Jahr zu 100 % steuerlich geltend gemacht
werden. Investierte nicht entnommene Gewinne sind daher steuerfrei.
6) Sämtliche Ausnahmebestimmungen, Absetzbeträge sowie sonstige Freibeträge
(ausgenommen öS 8.500 bei den sonstigen Bezügen) und Steuerschlupflöcher
werden gestrichen.
7) Sozialversicherungsbeiträge können im Rahmen der Freibeträge steuermindernd
geltend gemacht werden.
8) Die Höchstbeitragsgrundlagen in der Krankenversicherung werden auf - gehoben
(Arbeitnehmer derzeit öS 42.000,-, Selbständige öS 49.000,-).
9) Kleinverdiener mit einem Einkommen bis zu öS 250.000,- erhalten jährlich einen
einkommensabhängigen Zuschlag zur Familienbeihilfe in der Höhe von max. öS
9.600,— pro Kind.
10) Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen bis öS 200.000,- erhalten jährlich eine
einkommensabhängige zusätzliche Beihilfe in Höhe von max. öS 2.000,-.
11)Die Steuererklärungen werden einfach und verständlich.
Die Einführung der “Fairen Steuern” wird für die Steuerzahler im Endeffekt eine
jährliche Entlastung in Höhe von ca. 50 bis 70 Mrd. öS bringen. Diese Entlastung wird
für die Lohnsteuerzahler sofort wirksam werden, während sie im Bereich der
Einkommensteuer erst schrittweise erfolgen wird. Dies deshalb, weil das gegenwärtige
Steuerrecht in Folge des Veranlagungszyklus noch einige Zeit wirksam sein wird.
Auch die positiven Auswirkungen der “Fairen Steuern”, nämlich die Stärkung des
Wirtschaftsstandortes Österreich, die Stärkung der Kaufkraft sowie die vermehrte
Inlandsnachfrage werden schrittweise innerhalb weniger Jahre voll wirksam werden.
Daraus folgt, daß auch der Steuerausfall für das Budget nicht sofort voll wirksam wird.
In den ersten beiden
Jahren ist daher mit einem Einnahmenausfall in Höhe von ca. 30
Mrd. öS zu rechnen. Dieser bzw. der volle Steuerausfall ist aber durch eine Reihe von
u.a. nachstehenden kurz - bzw. mittelfristigen Maßnahmen leicht finanzierbar:
KURZFRISTIG WIRSAME MASSNAHMEN:
Auflösung freier OeNB - Rücklagen
in den ersten zwei Jahren jeweils 20 Mrd. öS
Raschere Einhebung von Steuerrückständen
derzeit 90 Mrd. öS Rückstand
in den ersten beiden Jahren jeweils 10 Mrd. öS
Subventionskürzungen
u.a. auch Parteienförderung, Presseförderung usw. 20 Mrd. öS
MITTELFRISTIG WIRKSAME MASSNAHMEN:
Zurückdrängung der Schattenwirtschaft, Eindämmung des Steuerbetruges
niedrige Steuersätze erhöhen den Anreiz
zu legaler Beschäftigung 10 Mrd. öS
Bürokratieabbau
Entlastung der Verwaltung z.B. durch
einfacheres Steuersystem, neues Gewerberecht,
Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger 10 Mrd. öS
Mehreinnahmen durch höhere Beschäftigung
laut BMAS kostete bereits 1993 jeder Arbeitslose
jährlich mehr als 250.000,- öS 15 Mrd. öS
Reduzierung der Wohnbauförderung
Wohnbauförderung im Jahre 1 997
ca. 25 Mrd. öS 8 Mrd. öS
Aufhebung der Höchstbeitragsgrundlage
in der Krankenversicherung 9 Mrd. öS
Die beispielhafte Aufzählung der kurz - und mittelfristigen Maßnahmen zeigt, daß die
Einführung der “Fairen Steuern” ohne zusätzliche Belastung für das Budget leicht
finanzierbar ist. Dieses Ergebnis wird auch durch zahlreiche in - und ausländische
Experten bestätigt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat innerhalb von drei
Monaten einen Gesetzesentwurf betreffend die Einkommensteuer und die
Körperschaftsteuer vorzulegen, der insbesondere folgendes vorsieht:
1. Alle Einkommen werden nach Abzug der jeweiligen Freibeträge mit einem
einheitlichen Steuersatz von 23 % besteuert. Die “Fairen Steuern” ersetzen die
bisherige Einkommensteuer, Lohnsteuer, Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer.
2. Alle Steuerpflichtigen erhalten einen jährlichen Freibetrag von öS 150.000 pro
Erwachsenen und von öS 75.000 pro Kind. D.h., daß eine Familie mit zwei Kindern
ein steuerfreies Einkommen in der Höhe von öS 450.000 beziehen kann. Ein von
einem Ehepartner nicht konsumierter Freibetrag ist aliquot beim anderen Ehepartner
anrechenbar.
3. Pro Familie steht ein maximaler Freibetrag von öS 450.000 zur Verfügung. Die
Freibeträge werden zwischen öS 600.000,- und öS 900.000,- der laufenden Bezüge
mit Ausnahme der Kinderfreibeträge auf Null eingeschliffen.
4. Das 13. und 14. Monatsgehalt bleiben unangetastet.
5. Sämtliche Investitionen können im ersten Jahr zu 100 % steuerlich geltend gemacht
werden. Investierte nicht entnommene Gewinne sind daher steuerfrei.
6. Sämtliche Ausnahmebestimmungen, Absetzbeträge sowie sonstige Freibeträge
(ausgenommen öS 8.500 bei den sonstigen Bezügen) und Steuerschlupflöcher
werden gestrichen.
7. Sozialversicherungsbeiträge können im Rahmen der Freibeträge steuermindernd
geltend gemacht werden.
8. Die Höchstbeitragsgrundlagen in der Krankenversicherung werden aufgehoben
(Arbeitnehmer derzeit öS 42.000,-, Selbständige öS 49.000,-).
9. Kleinverdiener mit einem Einkommen bis zu öS 250.000,- erhalten jährlich einen
einkommensabhängigen Zuschlag zur Familienbeihilfe in der Höhe von max. öS
9.600,- pro Kind.
10.Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen bis öS 200.000,- erhalten jährlich eine
einkommensabhängige zusätzliche Beihilfe in Höhe von max. öS 2.000,-.
11. Die Steuererklärungen werden einfach und verständlich.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuß beantragt.