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der Abgeordneten Rosenstingl und Kollegen

 

betreffend eine daucrhafte Regelung für den öffentlichen Nahverkehr

 

Die aktuellen Diskussionen zwischen dem Bund, den Ländern und den ÖBB über die künftige

Organisation und Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs demonstrieren deutlich, daß das

vorhandene Rechtsinstrumentarium nicht ausreicht, um den öffentlichen Nahverkehr auf

dauerhafte Weise zu organisieren und dadurch attraktive und gleichzeitig wirtschaftliche

Verkehrsmittel zur Verfügung zu stellen.

 

Besonders problematisch ist die Situation bei den Nebenbahnen, weil hier auf Landes- und

Bundesebene einander widersprechende Auslegungen des Bundesbahngesetzes, das ja im

Grunde auch nicht zur Organisation dcs Nahverkehrs, sondern zur Ncugestaltung des

Unternehmens ÖBB geschaffen wurde, bestehen, sodaß nun angesichts der unklaren

Verantwortung und der offenen Finanzierungsfragen anstelle eines Ausbaues des Nahverkehrs

die Stillegung zahlreicher Verkehre droht.

 

Doch auch bei der Organisation des Busnetzes ist das bestehende antiquierte Konzessions-

system im Sinne des Kraftfahrliniengesetzes einer sinnvollen Koordination des Linienange-

botes äußerst hinderlich.

 

lnsgesamt ist also hier eine umfassende Neugestaltung, die selbstverständlich im

Einvernehmcn mit den betroffcnen Bundesländem zu erfolgen und sämtliche

organisatorischen wie finanziellen Problembereiche des öffentlichen Nahverkehrs in einem

'Nahverkehrsgesetz" regelt, überfällig.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

''Der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr wird beauftragt, im

Einvernehmen mit den Bundesländern eine dauerhafte Gesamtlösung für die Fragen der

Organisation und der Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs, die den Grundsätzen einer

fairen Konkurrenz zwischen den Verkehrsunternehmen und Verkehrsträgern entspricht, zu

vereinbaren und in Gestalt eines entsprechenden Entwurfes für ein Nahverkehrsgesetz

vorzulegen. ''

 

In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, diesen Antrag zur Vorberatung dem

Verkehrsausschuß zuzuweisen