981/AE XX.GP
Entschließungsantrag
Der Abgeordneten Dr. Volker Kier Barmüller, Motter und Partner/innen
betreffend die Sensibilisierung von Organen der Straßenaufsicht für die Probleme
behinderter Menschen im Rahmen der berufsbegleitenden Fortbildung
Die Benachteiligung und Behinderung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen im
öffentlichen Raum, insbesondere im städtischen Straßenverkehr tritt in vielen Formen
auf. Einerseits durch unbedachtes oder strafbares Handeln wie z.B.
• das Aufstellen von Barrieren (Baustoffe, Werbetafeln, Zeitungsständer, Fahrräder
etc.) versperren Gehsteige und Gehwege, so daß sie für Rollstühle oder
Kinderwagen nicht die notwendige Restbreite aufweisen oder die Barrieren für Blinde
und Sehbehinderte unterlaufbare, für Rollstuhlfahrer unterfahrbare Hindernisse mit
Verletzungsgefahr darstellen;
• vorschriftswidrig abgestellte Fahrzeuge im Kreuzungsbereich oder bei
Gehsteigabschrägungen hindern RollstuhlfahrerInnen und die Benützerinnen von
Kinderwägen überhaupt oder am gefahrlosen Überqueren von Fahrbahnen;
• verparkte Behinderten - Halteverbote oder zu geringer Seitenabstand von geparkten
Behindertenfahrzeugen; u.v.a.
Andererseits durch nachlässige Planung im öffentlichen Raum:
• Stufen, fehlende oder untaugliche Rampen;
• Barrieren in der Hauptgehlinie wie Gastgärten, Verkehrszeichen, Haltestellentafeln
etc.;
• unterfahrbare Hindernisse und solche, die in den Gehsteigbereich ragen;
• zu schmale oder quergeneigte Gehwege und Gehsteige;
• Steigungen oder Gefälle über 6% oder ohne Handlauf;
• rutschige oder unterschiedliche Bodenbeläge, grobe Pflasterungen;
• mangelnde visuelle Kontraste bei Hindernissen und Barrieren;
• fehlende taktile und akustische Informationen bei Verkehrslichtsignalanlagen;
• fehlende taktil wahrnehmbare Fahbahnteiler und Leitlinien;
• fehlende Trennung von Rad - und Gehwegen u.v.a.
Organe der Bundespolizei (in Wien insbes. auch die Parkraumüberwachungsgruppe)
und der Bundesgendarmerie im Streifendienst sind diejenigen, die einerseits durch
unmittelbares und unaufgefordertes Einschreiten jene Behinderungen rasch abstellen
können, die durch Verwaltungsübertretungen zustandekommen. Andererseits werden
Organe der Bundespolizei - insbesondere der Bundessicherheitswache immer wieder
von Gemeinden und Verkehrsbehörden als Behördenvertreter zur Planung von
Verkehrsmaßnahmen bei Ortsverhandlungen und Kommissionierungen beigezogen. Sie
gehören daher zu jenen
öffentlich Bediensteten, die in der Lage sind, vor Ort, rechtzeitig
und wirksam der Behinderung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen im
öffentlichen Raum entgegenzutreten.
Dies setzt jedoch voraus, daß die Organe außer der entsprechenden Sensibilität für die
Problematik auch das nötige Fachwissen über die Art der möglichen Behinderungen
und das mögliche Einschreiten erwerben. Dafür bietet sich die berufsbegleitende
Fortbildung von Sicherheitswache an.
Die Idee, private Vereine in die berufsbegleitende Fortbildung von Exekutivbeamten
einzubinden, war schon bei der Kooperation der Bundespolizeidirektion Wien mit dem
Verein unabhängiger Frauenhäuser sehr erfolgreich. Die Einladung an Vereine und
Gruppen von behinderten Menschen - insbesondere jene, die sich seit Jahren mit
selbstbestimmtem Leben und daher auch mit der behindertengerechten Gestaltung des
öffentlichen Raumes auseinandersetzen, wäre eine Fortführung dieses erfolgreichen
Konzeptes. Vereine von Betroffenen, die das selbstbestimmte Leben in den Mittelpunkt
ihrer Arbeit stellen, wie etwa der Wiener Verein BIZEPS sind in der Lage und bereit,
gemeinsam mit anderen externen Fachleuten professionell und an der Fortbildung von
SW - BeamtInnen und Organen der Straßenaufsicht maßgeblich mitzuwirken. Eine
derartige Kooperation in gemeinsamen Seminaren würde einerseits soziale Kompetenz
und Bewußtsein der Beamten heben, andererseits wäre bei konsequenter Umsetzung
des Erfahrenen eine dauerhafte und spürbare Verbesserung der Situation behinderter
VerkehrsteilnehmerInnen verbunden. Die Exekutive könnte erneut beweisen, daß sie im
Rahmen eines erweiterten Sicherheitsbegriffes aktiv für Chancengleichheit und Schutz
benachteiligter VerkehrsteilnehmerInnen und im Sinne einer wirksamen Unfallverhütung
arbeitet.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Antrag
"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert,
im Rahmen der berufsbegleitenden Fortbildung für Organe der Straßenaufsicht, der
Bundespolizei und der Bundesgendarmerie Seminare über den in der
Antragsbegründung ausgeführten Themenkreis zu planen und einzurichten. Zu diesem
Zweck soll das Innenministerium Kooperationen mit Vereinen und Gruppen von
behinderten Menschen anstreben, die ihre Erfahrung und ihr Fachwissen über die
barriere freie und generations gerechte Gestaltung des öffentlichen Raumes,
insbesondere von Verkehrsflächen, als Vortragende h diese Seminare einbringen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Innere Angelegenheiten
beantragt.