981/AE XX.GP

 

Entschließungsantrag

 

Der Abgeordneten Dr. Volker Kier Barmüller, Motter und Partner/innen

betreffend die Sensibilisierung von Organen der Straßenaufsicht für die Probleme

behinderter Menschen im Rahmen der berufsbegleitenden Fortbildung

 

Die Benachteiligung und Behinderung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen im

öffentlichen Raum, insbesondere im städtischen Straßenverkehr tritt in vielen Formen

auf. Einerseits durch unbedachtes oder strafbares Handeln wie z.B.

• das Aufstellen von Barrieren (Baustoffe, Werbetafeln, Zeitungsständer, Fahrräder

   etc.) versperren Gehsteige und Gehwege, so daß sie für Rollstühle oder

   Kinderwagen nicht die notwendige Restbreite aufweisen oder die Barrieren für Blinde

   und Sehbehinderte unterlaufbare, für Rollstuhlfahrer unterfahrbare Hindernisse mit

   Verletzungsgefahr darstellen;

• vorschriftswidrig abgestellte Fahrzeuge im Kreuzungsbereich oder bei

   Gehsteigabschrägungen hindern RollstuhlfahrerInnen und die Benützerinnen von

   Kinderwägen überhaupt oder am gefahrlosen Überqueren von Fahrbahnen;

• verparkte Behinderten - Halteverbote oder zu geringer Seitenabstand von geparkten

   Behindertenfahrzeugen; u.v.a.

 

Andererseits durch nachlässige Planung im öffentlichen Raum:

• Stufen, fehlende oder untaugliche Rampen;

• Barrieren in der Hauptgehlinie wie Gastgärten, Verkehrszeichen, Haltestellentafeln

   etc.;

• unterfahrbare Hindernisse und solche, die in den Gehsteigbereich ragen;

• zu schmale oder quergeneigte Gehwege und Gehsteige;

• Steigungen oder Gefälle über 6% oder ohne Handlauf;

• rutschige oder unterschiedliche Bodenbeläge, grobe Pflasterungen;

• mangelnde visuelle Kontraste bei Hindernissen und Barrieren;

• fehlende taktile und akustische Informationen bei Verkehrslichtsignalanlagen;

• fehlende taktil wahrnehmbare Fahbahnteiler und Leitlinien;

• fehlende Trennung von Rad - und Gehwegen u.v.a.

  Organe der Bundespolizei (in Wien insbes. auch die Parkraumüberwachungsgruppe)

  und der Bundesgendarmerie im Streifendienst sind diejenigen, die einerseits durch

  unmittelbares und unaufgefordertes Einschreiten jene Behinderungen rasch abstellen

  können, die durch Verwaltungsübertretungen zustandekommen. Andererseits werden

 

Organe der Bundespolizei - insbesondere der Bundessicherheitswache immer wieder

 von Gemeinden und Verkehrsbehörden als Behördenvertreter zur Planung von

 Verkehrsmaßnahmen bei Ortsverhandlungen und Kommissionierungen beigezogen. Sie

 gehören daher zu jenen öffentlich Bediensteten, die in der Lage sind, vor Ort, rechtzeitig

und wirksam der Behinderung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen im

öffentlichen Raum entgegenzutreten.

Dies setzt jedoch voraus, daß die Organe außer der entsprechenden Sensibilität für die

Problematik auch das nötige Fachwissen über die Art der möglichen Behinderungen

und das mögliche Einschreiten erwerben. Dafür bietet sich die berufsbegleitende

Fortbildung von Sicherheitswache an.

Die Idee, private Vereine in die berufsbegleitende Fortbildung von Exekutivbeamten

einzubinden, war schon bei der Kooperation der Bundespolizeidirektion Wien mit dem

Verein unabhängiger Frauenhäuser sehr erfolgreich. Die Einladung an Vereine und

Gruppen von behinderten Menschen - insbesondere jene, die sich seit Jahren mit

selbstbestimmtem Leben und daher auch mit der behindertengerechten Gestaltung des

öffentlichen Raumes auseinandersetzen, wäre eine Fortführung dieses erfolgreichen

Konzeptes. Vereine von Betroffenen, die das selbstbestimmte Leben in den Mittelpunkt

ihrer Arbeit stellen, wie etwa der Wiener Verein BIZEPS sind in der Lage und bereit,

gemeinsam mit anderen externen Fachleuten professionell und an der Fortbildung von

SW - BeamtInnen und Organen der Straßenaufsicht maßgeblich mitzuwirken. Eine

derartige Kooperation in gemeinsamen Seminaren würde einerseits soziale Kompetenz

und Bewußtsein der Beamten heben, andererseits wäre bei konsequenter Umsetzung

des Erfahrenen eine dauerhafte und spürbare Verbesserung der Situation behinderter

VerkehrsteilnehmerInnen verbunden. Die Exekutive könnte erneut beweisen, daß sie im

Rahmen eines erweiterten Sicherheitsbegriffes aktiv für Chancengleichheit und Schutz

benachteiligter VerkehrsteilnehmerInnen und im Sinne einer wirksamen Unfallverhütung

arbeitet.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Antrag

 

 

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert,

im Rahmen der berufsbegleitenden Fortbildung für Organe der Straßenaufsicht, der

Bundespolizei und der Bundesgendarmerie Seminare über den in der

Antragsbegründung ausgeführten Themenkreis zu planen und einzurichten. Zu diesem

Zweck soll das Innenministerium Kooperationen mit Vereinen und Gruppen von

behinderten Menschen anstreben, die ihre Erfahrung und ihr Fachwissen über die

barriere freie und generations gerechte Gestaltung des öffentlichen Raumes,

insbesondere von Verkehrsflächen, als Vortragende h diese Seminare einbringen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Innere Angelegenheiten

beantragt.