991/AE XX.GP
ENTSCIILIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Dr. Kier, Freundinnen und Freunde
betreffend Anerkennung der Gebärdensprache
Die Anerkennung der Gebärdensprache als Sprache ist eine Voraussetzung für die
Beseitigung der immer noch gravierenden Diskriminierung gehörloser Menschen. Zum
Beispiel begründet auch der ORF seinen mangelhaften Einsatz der Gebärdensprache mit der
Nicht - Anerkennung als offizielle Sprache.
Der vor nunmehr 6 Jahren von der Bundesregierung getroffene Einwand, man könne die
Gehörlosen nicht wie eine Volksgruppe behandeln, ist richtig, bedeutet aber nicht, daß man
deshalb auf eine Anerkennung der Gebärdensprache verzichten müßte. Es muß eben in
Zusammenarbeit mit den Betroffenen und Experten eine spezielle, der Gebärdensprache und
ihren Verwendern angemessene juristische Lösung gesucht werden.
Die Gebärdensprachen der Gehörlosen werden seit etwa drei Jahrzehnten mit den Methoden
der modernen Sprachwissenschaft erforscht. Aufgrund der Ergebnisse haben bereits einige
Staaten die jeweilige nationale Gebärdensprache anerkannt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Betroffenen und
ExpertInnen, einzurichten, welche eine juristische Lösung zur Anerkennung der
österreichischen Gebärdensprache ausarbeiten soll. Diese Arbeitsgruppe soll bis Mitte 1999
der Regierung einen Bericht vorlegen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuß vorgeschlagen.