991/AE XX.GP

 

ENTSCIILIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Dr. Kier, Freundinnen und Freunde

betreffend Anerkennung der Gebärdensprache

 

Die Anerkennung der Gebärdensprache als Sprache ist eine Voraussetzung für die

Beseitigung der immer noch gravierenden Diskriminierung gehörloser Menschen. Zum

Beispiel begründet auch der ORF seinen mangelhaften Einsatz der Gebärdensprache mit der

Nicht - Anerkennung als offizielle Sprache.

Der vor nunmehr 6 Jahren von der Bundesregierung getroffene Einwand, man könne die

Gehörlosen nicht wie eine Volksgruppe behandeln, ist richtig, bedeutet aber nicht, daß man

deshalb auf eine Anerkennung der Gebärdensprache verzichten müßte. Es muß eben in

Zusammenarbeit mit den Betroffenen und Experten eine spezielle, der Gebärdensprache und

ihren Verwendern angemessene juristische Lösung gesucht werden.

Die Gebärdensprachen der Gehörlosen werden seit etwa drei Jahrzehnten mit den Methoden

der modernen Sprachwissenschaft erforscht. Aufgrund der Ergebnisse haben bereits einige

Staaten die jeweilige nationale Gebärdensprache anerkannt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

                                   ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Betroffenen und

ExpertInnen, einzurichten, welche eine juristische Lösung zur Anerkennung der

österreichischen Gebärdensprache ausarbeiten soll. Diese Arbeitsgruppe soll bis Mitte 1999

der Regierung einen Bericht vorlegen.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuß vorgeschlagen.