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Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei-
geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Aumayr und
Kollegen vom 30. Jänner 1996, Nr. 19/J, betreffend Verteuerung der
Schulmilch per 1.1.1996 , beehre ich mich nach Befassung der Agrar-
markt Austria folgendes mitzuteilen:
Bevor ich auf Ihre Fragen näher eingehe, darf ich folgendes
ausführen:
Zur Einleitung des Anfragetextes ist klarzustellen, daß durch die
Verordnung BGBl 884/1995 keine "Abgabepreise" sondern Höchstpreise
für die Abgabe von Schulmilch an Begünstigte festgelegt werden.
Die Einhaltung dieser Höchstpreise ist Voraussetzung für die Teil-
nahme an der EU-Beihilfe und bewirkt , daß die Schulmilch kosten-
günstig an die begünstigten Schul- und Kindergartenkinder abgegeben
wird. Die in der Verordnung enthaltene, je nach Produkt und
Verpackung unterschiedliche, Erhöhung ist zum Teil auf eine Neuge-
staltung aus ökologischen Erwägungen, zum Teil auf die Entwicklung
der Kosten, mit denen Schulmilchprodukte belastet sind, zurückzu-
führen.
Die preisliche Gleichstellung der unterschiedlichen Verpackungen
(Glas und Tetrapack) war aus Umweltgesichtspunkten erklärtes Ziel
der Novellierung der Schulmilch-Beihilfen-Verordnung. Weiters ist
zu berücksichtigen, daß große Handelsunternehmen vermehrt die
Detaildistribution an ihre Filialen selbst durchführen. Die
Liefermodalitäten der Milchwirtschaft an den Handel wurden wesent-
lich geändert . Daraus resultiert eine weit geringere Auslastung der
Lieferwägen bei Schulmilchtouren und eine viel höhere Stückkosten-
belastung der Schulmilchprodukte. Auch der Rückgang des Schulmilch-
absatzes hat eine höhere Transportkostenbelastung je Verpackungs-
einheit zur Folge. Derzeit betragen die durchschnittlichen Distri-
butionskosten für Schulmilchprodukte nach Überprüfung und
Kalkulation der Agrarmarkt Austria S 6 , 129/kg.
Oft besteht die Notwendigkeit, Schulmilchzustellungen gesondert von
der üblichen nächtlichen Auslieferung an Handelsketten bei Tag
vorzunehmen, da in der Schule zur Nachtzeit gewöhnlich keine
Übernahmemöglichkeit besteht. Bei einer Tagzustellung in Wien
wurden Zustellkosten bis auf S 8/kg errechnet . In vielen Fällen
sind daher zusätzliche Kilometerleistungen notwendig, um Schulmilch
überhaupt zuzustellen. In diesem Sinne war auch die Aussage meines
Mitarbeiters zu verstehen, die in der zitierten Zeitschrift
unrichtig - weil unvollständig und mißverständlich - wiedergegeben
wurde.
Zu Ihren Fragen im einzelnen:
Zu den Fragen 1 und 2 :
Der Schulmilchabsatz betrug im Jahre 1994 16. 826 t und im Jahre
1995 (vorläufig) 9.395 t.
Zu Frage 3 :
Im Bereich der Schulmilchlieferung waren
1994 : 16 Be- und Verarbeitungsbetriebe
3 Handels- und sonstige Betriebe
1995 : 15 Be- und Verarbeitungsbetriebe
1 Handels- und sonstiger Betrieb
tätig. Die Anzahl der Direktvermarkter wird erst nach Erfassung
der D-Ouoten Mitte Mai 1996 bekannt sein.
Zu Frage 4 :
Im Jahre 1995 wurden für Schulmilch folgende Werbemaßnahmen
von der hiefür zuständigen AMA-Marketing Ges.m.b.H. durchgeführt :
1. Kooperation "Zeitreisen" mit WWF-Österreich
Thema:
Vermittlung von Hintergrundinformationen zum Thema Schulmilch
unter historischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen
Aspekten.
2 . Aufbau einer dynamisch- , freizeit- und sportorientierten
Erlebniswelt für Schulen unter dem Titel "Austrian milk - I like
aktion" :
Aussendung von 600 . 000 Teilnahmekarten mit Gewinnspiel
(davon 80 .211 Rücksendungen an die Agrarmarkt Austria bis Ende
November 1995) . Die Ermittlung der Gewinner fand am 5 . Dezember
1995 statt. Die Übergabe der Gewinne bei Regionalveranstaltunge
ist seit Mitte Februar 1996 abgeschlossen.
Für 1996 sind weitere Werbemaßnahmen geplant.
Zu Frage 5 :
Die Entwicklung des Absatzes von Schulmilch ist keineswegs in
engem Konnex mit der Preisentwicklung zu sehen, sondern ein
längerfristiger Trend. Wie oben dargestellt , ist die Novellierung
der Schulmilch-Beihilfen-Verordnung vor allem unter dem Gesichts-
punkt der Gleichstellung der Verpackungsarten aus ökologischen
Motiven zu sehen.
Zu Frage 6 :
In Teilen von Österreich ist der Schulmilchabsatz im Jänner 1996
gegenüber Jänner 1995 um 29 % zurückgegangen. Die Zahlen für
Februar 1996 liegen noch nicht vor.
Zu Frage 7 :
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft wird auch
weiterhin die EU-Beihilfe anbieten, weitergehende preisliche
Stützungen sind nicht vorgesehen. Es ist auch fraglich, ob
derartige Initiativen geeignet wären, den langfristigen Trend
umzukehren. Zudem scheinen preisliche Probleme eher dort zu
entstehen, wo Lieferanten auf die EU-Beihilfen verzichten und
die Preise außerhalb der Höchstpreise der oben genannten Ver-
ordnung festgesetzt werden.
Zu Frage 8:
Die derzeit vorgeschriebene Qualitätsüberwachung bei Schulmilch,
die eine monatliche Kontrolle (10 mal/Jahr, bei Rohmilch 14-tägig)
vorsieht, ist ein Garant für ein ausgezeichnetes Qualitätsniveau
der Produkte. Ein direkter Zusammenhang zwischen unseren hohen
Qualitätstandards und dem Absatz von Schulmilch ist nicht zu
sehen.
Die oben genannte Novelle bietet jedoch die Möglichkeit für die
Einbeziehung weiterer Produkte (Schokoladevollmilch, Joghurt) in
die Schulmilchaktion. Auf diese Weise kann ein zusätzlicher Anreiz
zur Nachfragesteigerung geschaffen werden.
Zu Frage 9 :
Zu nennen ist der Wiener Ernährungsbericht Juli 1994 (WHO Projekt:
Wien - Gemeinde Stadt) . In diesem Bericht wird u.a. festgestellt,
daß ein bestimmter Prozentsatz Wiener Schulkinder nicht
frühstückt, wobei sich der Prozentsatz mit zunehmendem Alter der
Schulkinder erhöht. In Wiens Schulen trinkt jeder 5. Schüler, d.s.
rund 30.000 - 40.000 Schüler, regelmäßig Schulmilch.
In diesem Zusammenhang anzuführen ist auch der "Ernährungsbericht
Österreich" von Univ.Prof. Dr. Elmadfa (Institut für Ernährungs-
wissenschaften der Universität Wien, Jänner 1996) .
Zu den Fragen 10 und 11:
Dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft liegen keine
Untersuchungen vor. Diese Frage wäre zuständigkeitshalber an die
Frau Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz zu
richten. Generelle Empfehlungen abzugeben, scheint aber proble-
matisch, da das individuelle Ernährungsverhalten des einzelnen
Schülers zu berücksichtigen sein wird. Milch stellt aber
sicherlich einen wichtigen Beitrag zur gesunden Ernährung dar.
Die Schulmilchaktion erfolgt als Anbot auf freiwilliger Basis.
Anspruchsberechtigt wären rund 1,1 Millionen Schülerinnen und
Schüler. Derzeit nimmt rund ein Viertel der Schüler diese Aktion
in Anspruch. Alle Beiträge von Eltern, Schülern und Lieferanten,
die zu einer vermehrten Teilnahme führen, sind zu begrüßen, und
werden im Rahmen der Möglichkeiten unterstützt. Das Bundesmini-
sterium für Land- und Forstwirtschaft kann aber keine Maßnahmen
ergreifen, die über ein Beihilfeangebot hinausgehen.
Zu den Fragen 12 und 13 :
Die Gemeinschaftsbeihilfe für Schulmilcherzeugnisse ist pro
Schüler und Schultag mengenmäßig begrenzt. Gemäß Art 2 Abs 2 der
Verordnung (EWG) Nr. 1842/83 des Rates sowie gemäß Art 3 Abs 1 d
Verordnung (EG) Nr. 3392/93 der Kommission vom 10. Dezember 1993
wird eine Höchstmengenbegrenzung von 0, 25 l Milchäguivalent je
Schüler und je Schultag festgesetzt.
Eine Beschränkung der Schulmilchbeihilfe auf einen bestimmten
Betrag pro Mitgliedstaat ist nicht vorgegeben.
Zu Frage 14:
Hinsichtlich der Beantwortung dieser Frage darf auf die einlei-
tenden Worte hingewiesen werden.