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Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei-

geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Aumayr und

Kollegen vom 30. Jänner 1996, Nr. 19/J, betreffend Verteuerung der

Schulmilch per 1.1.1996 , beehre ich mich nach Befassung der Agrar-

markt Austria folgendes mitzuteilen:

 

 

Bevor ich auf Ihre Fragen näher eingehe, darf ich folgendes

ausführen:

 

Zur Einleitung des Anfragetextes ist klarzustellen, daß durch die

Verordnung BGBl 884/1995 keine "Abgabepreise" sondern Höchstpreise

für die Abgabe von Schulmilch an Begünstigte festgelegt werden.

Die Einhaltung dieser Höchstpreise ist Voraussetzung für die Teil-

 

nahme an der EU-Beihilfe und bewirkt , daß die Schulmilch kosten-

günstig an die begünstigten Schul- und Kindergartenkinder abgegeben

wird. Die in der Verordnung enthaltene, je nach Produkt und

Verpackung unterschiedliche, Erhöhung ist zum Teil auf eine Neuge-

staltung aus ökologischen Erwägungen, zum Teil auf die Entwicklung

der Kosten, mit denen Schulmilchprodukte belastet sind, zurückzu-

führen.

 

Die preisliche Gleichstellung der unterschiedlichen Verpackungen

(Glas und Tetrapack) war aus Umweltgesichtspunkten erklärtes Ziel

der Novellierung der Schulmilch-Beihilfen-Verordnung. Weiters ist

zu berücksichtigen, daß große Handelsunternehmen vermehrt die

Detaildistribution an ihre Filialen selbst durchführen. Die

Liefermodalitäten der Milchwirtschaft an den Handel wurden wesent-

lich geändert . Daraus resultiert eine weit geringere Auslastung der

Lieferwägen bei Schulmilchtouren und eine viel höhere Stückkosten-

belastung der Schulmilchprodukte. Auch der Rückgang des Schulmilch-

absatzes hat eine höhere Transportkostenbelastung je Verpackungs-

einheit zur Folge. Derzeit betragen die durchschnittlichen Distri-

butionskosten für Schulmilchprodukte nach Überprüfung und

Kalkulation der Agrarmarkt Austria S 6 , 129/kg.

 

Oft besteht die Notwendigkeit, Schulmilchzustellungen gesondert von

der üblichen nächtlichen Auslieferung an Handelsketten bei Tag

vorzunehmen, da in der Schule zur Nachtzeit gewöhnlich keine

Übernahmemöglichkeit besteht. Bei einer Tagzustellung in Wien

wurden Zustellkosten bis auf S 8/kg errechnet . In vielen Fällen

sind daher zusätzliche Kilometerleistungen notwendig, um Schulmilch

überhaupt zuzustellen. In diesem Sinne war auch die Aussage meines

Mitarbeiters zu verstehen, die in der zitierten Zeitschrift

unrichtig - weil unvollständig und mißverständlich - wiedergegeben

wurde.

Zu Ihren Fragen im einzelnen:

 

Zu den Fragen 1 und 2 :

 

Der Schulmilchabsatz betrug im Jahre 1994 16. 826 t und im Jahre

1995 (vorläufig) 9.395 t.

 

Zu Frage 3 :

 

Im Bereich der Schulmilchlieferung waren

 

1994 : 16 Be- und Verarbeitungsbetriebe

3 Handels- und sonstige Betriebe

 

1995 : 15 Be- und Verarbeitungsbetriebe

1 Handels- und sonstiger Betrieb

 

tätig. Die Anzahl der Direktvermarkter wird erst nach Erfassung

der D-Ouoten Mitte Mai 1996 bekannt sein.

 

Zu Frage 4 :

 

Im Jahre 1995 wurden für Schulmilch folgende Werbemaßnahmen

von der hiefür zuständigen AMA-Marketing Ges.m.b.H. durchgeführt :

 

1. Kooperation "Zeitreisen" mit WWF-Österreich

 

Thema:

Vermittlung von Hintergrundinformationen zum Thema Schulmilch

unter historischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen

Aspekten.

 

2 . Aufbau einer dynamisch- , freizeit- und sportorientierten

Erlebniswelt für Schulen unter dem Titel "Austrian milk - I like

aktion" :

Aussendung von 600 . 000 Teilnahmekarten mit Gewinnspiel

(davon 80 .211 Rücksendungen an die Agrarmarkt Austria bis Ende

November 1995) . Die Ermittlung der Gewinner fand am 5 . Dezember

1995 statt. Die Übergabe der Gewinne bei Regionalveranstaltunge

ist seit Mitte Februar 1996 abgeschlossen.

 

Für 1996 sind weitere Werbemaßnahmen geplant.

 

Zu Frage 5 :

 

Die Entwicklung des Absatzes von Schulmilch ist keineswegs in

engem Konnex mit der Preisentwicklung zu sehen, sondern ein

längerfristiger Trend. Wie oben dargestellt , ist die Novellierung

der Schulmilch-Beihilfen-Verordnung vor allem unter dem Gesichts-

punkt der Gleichstellung der Verpackungsarten aus ökologischen

Motiven zu sehen.

 

Zu Frage 6 :

 

In Teilen von Österreich ist der Schulmilchabsatz im Jänner 1996

gegenüber Jänner 1995 um 29 % zurückgegangen. Die Zahlen für

Februar 1996 liegen noch nicht vor.

 

Zu Frage 7 :

 

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft wird auch

weiterhin die EU-Beihilfe anbieten, weitergehende preisliche

Stützungen sind nicht vorgesehen. Es ist auch fraglich, ob

derartige Initiativen geeignet wären, den langfristigen Trend

umzukehren. Zudem scheinen preisliche Probleme eher dort zu

entstehen, wo Lieferanten auf die EU-Beihilfen verzichten und

die Preise außerhalb der Höchstpreise der oben genannten Ver-

ordnung festgesetzt werden.

Zu Frage 8:

 

Die derzeit vorgeschriebene Qualitätsüberwachung bei Schulmilch,

die eine monatliche Kontrolle (10 mal/Jahr, bei Rohmilch 14-tägig)

vorsieht, ist ein Garant für ein ausgezeichnetes Qualitätsniveau

der Produkte. Ein direkter Zusammenhang zwischen unseren hohen

Qualitätstandards und dem Absatz von Schulmilch ist nicht zu

sehen.

 

Die oben genannte Novelle bietet jedoch die Möglichkeit für die

Einbeziehung weiterer Produkte (Schokoladevollmilch, Joghurt) in

die Schulmilchaktion. Auf diese Weise kann ein zusätzlicher Anreiz

zur Nachfragesteigerung geschaffen werden.

 

Zu Frage 9 :

 

Zu nennen ist der Wiener Ernährungsbericht Juli 1994 (WHO Projekt:

Wien - Gemeinde Stadt) . In diesem Bericht wird u.a. festgestellt,

daß ein bestimmter Prozentsatz Wiener Schulkinder nicht

frühstückt, wobei sich der Prozentsatz mit zunehmendem Alter der

Schulkinder erhöht. In Wiens Schulen trinkt jeder 5. Schüler, d.s.

rund 30.000 - 40.000 Schüler, regelmäßig Schulmilch.

 

In diesem Zusammenhang anzuführen ist auch der "Ernährungsbericht

Österreich" von Univ.Prof. Dr. Elmadfa (Institut für Ernährungs-

wissenschaften der Universität Wien, Jänner 1996) .

 

Zu den Fragen 10 und 11:

 

Dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft liegen keine

Untersuchungen vor. Diese Frage wäre zuständigkeitshalber an die

Frau Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz zu

richten. Generelle Empfehlungen abzugeben, scheint aber proble-

matisch, da das individuelle Ernährungsverhalten des einzelnen

Schülers zu berücksichtigen sein wird. Milch stellt aber

sicherlich einen wichtigen Beitrag zur gesunden Ernährung dar.

Die Schulmilchaktion erfolgt als Anbot auf freiwilliger Basis.

Anspruchsberechtigt wären rund 1,1 Millionen Schülerinnen und

Schüler. Derzeit nimmt rund ein Viertel der Schüler diese Aktion

in Anspruch. Alle Beiträge von Eltern, Schülern und Lieferanten,

die zu einer vermehrten Teilnahme führen, sind zu begrüßen, und

werden im Rahmen der Möglichkeiten unterstützt. Das Bundesmini-

sterium für Land- und Forstwirtschaft kann aber keine Maßnahmen

ergreifen, die über ein Beihilfeangebot hinausgehen.

 

Zu den Fragen 12 und 13 :

 

Die Gemeinschaftsbeihilfe für Schulmilcherzeugnisse ist pro

Schüler und Schultag mengenmäßig begrenzt. Gemäß Art 2 Abs 2 der

Verordnung (EWG) Nr. 1842/83 des Rates sowie gemäß Art 3 Abs 1 d

Verordnung (EG) Nr. 3392/93 der Kommission vom 10. Dezember 1993

wird eine Höchstmengenbegrenzung von 0, 25 l Milchäguivalent je

Schüler und je Schultag festgesetzt.

 

Eine Beschränkung der Schulmilchbeihilfe auf einen bestimmten

Betrag pro Mitgliedstaat ist nicht vorgegeben.

 

Zu Frage 14:

 

Hinsichtlich der Beantwortung dieser Frage darf auf die einlei-

tenden Worte hingewiesen werden.