1000/AB
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 975/J-NR/1996 betreffend das Aufsteigen mit Nicht-Genügend, die die Abgeordneten Karl Öllinger und FreundInnen am 9. Juli 1996 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
1. Wieviele SchülerInnen haben in den letzten beiden Schuljahren jeweils mit einem oder mehreren Nicht-Genügend abgeschlossen? (Bitte die absolute Zahl und die Prozentzahl angeben.)
2. Wieviele SchülerInnen mußten in den letzten beiden Schuljahren jeweils aufgrund eines oder mehrerer Nicht-Genügend eine Schulstufe wiederholen? (Bitte die absolute Zahl und die Prozentzahl angeben.)
Antwort:
Diese Daten werden nur alle 5 Jahre erhoben; in der Beilage finden Sie die statistischen Erhebungen aus dem Schuljahr 91/-92 und die Hochrechnungen für die weiteren Schuljahre. Die nächste Erhebung findet - für das Schuljahr 96/97 - im Oktober 1997 statt.
3. Wieviele SchülerInnen wären in den letzten beiden Schuljahren von der Neuregelung, die im Entwurf vorgeschlagen wird, jeweils betroffen gewesen, d.h. wieviele SchülerInnen hätten jeweils von dieser Neuregelung profitiert? (Bitte die absolute Zahl und die Prozentzahl angeben.)
Antwort:
Da derzeit verschiedene Varianten in Diskussion stehen, wären Aussagen dazu spekulativ. Es wird nicht erhoben, ob Schüler in einem oder in zwei Fächern zur Wiederholungsprüfung angetreten sind, bzw. ob sie nur in einem oder in zwei Fächern bestanden haben.
4. Werden die "negativen Erfahrungen durch eine negative Note" durch diese Regelung tatsächlich, wie die Unterrichtsministerin gefordert hat, "zahlenmäßig weitgehend begrenzt"?
Antwort:
Aufgrund der vorgelegten Statistik könnte mit einer Verminderung der Fälle von Nichtberechtigung zum Aufsteigen gerechnet werden. Allerdings ist es vordringliche Zielsetzung, negative Erfahrungen bereits im Vorfeld der Leistungsbeurteilung hintanzuhalten, weil eine Note im Jahreszeugnis letztlich den Abschluß eines von vielen Faktoren abhängenden schulischen Prozesses darstellt.