1001/AB
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 979/J-NR/1996 betreffend Gymnasium für Berufstätige in Vorarlberg, die die Abgeordneten Karl Öllinger und FreundInnen am 9. Juli 1996 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
1. Ist es richtig, daß es nur in den Bundesländern Burgenland und Vorarlberg kein Gymnasium für Berufstätige gibt?
Antwort:
Es ist richtig, daß in den Bundesländern Burgenland und Vorarlberg kein Bundesgymnasium für Berufstätige besteht.
2. Ist es ein Ziel der Bildungspolitik des Bundes, allen BürgerInnen in den einzelnen Bundesländern die gleichen Bildungschancen einzuräumen?
Antwort:
Es ist Ziel der Bildungspolitik des Bundes, allen BürgerInnen in den einzelnen Bundesländern möglichst die gleichen Bildungschancen zu ermöglichen, und zwar durch das Anbot an Bundes- oder Privatschulen.
3. Ist es richtig, daß im Herbst 1996 in Wien, wie die APA am 31.5.1996 gemeldet hat, ein zweites Gymnasium für Berufstätige errichtet werden soll und das bestehende, örtlich getrennt,
erweitert werden soll?
Antwort:
Es war zwar der Wunsch des Stadtschulrates für Wien, ein zweites Bundesgymnasium für Berufstätige in Wien einzurichten, jedoch wurde ein diesbezüglicher Antrag von meinem Ressort abgelehnt.
4. Ist dem BMUK bekannt, daß sich nach dem vom BORG Feldkirch in ,Absprache und mit Unterstützung durch den Landesschulrat für Vorarlberg gestellten Antrag vom 7.2.1996 auf Eröffnung mit Schuljahr 1996/97 rund 60 Bewerber verbindlich gemeldet haben?
Antwort:
Im Antrag der Direktion des Bundesoberstufenrealgymnasiums Feldkirch auf Führung eines Gymnasiums für Berufstätige wurde festgehalten, daß sich der überwiegende Teil der 60 Interessenten aufgrund der geographischen Verhältnisse für das bisherige Begleitsystem "Fernstudium" ausgesprochen hat.
5. Hat das BMUK hinsichtlich der Kosten der Führung einer AES für Berufstätige in Vorarlberg Vergleiche mit bestehenden, gleichartigen Bildungseinrichtungen in Österreich angestellt? Wie fallen diese Vergleiche aus?
8. Teilen Sie die Einschätzung der Arbeitsgruppe, daß für die Einrichtung eines Gymnasiums für Berufstätige in Vorarlberg maximal 70 zusätzliche Werteinheiten benötigt werden würden? Wenn nein: Warum nicht?
9. Ist es richtig, daß in der Sachverhaltsdarstellung vom 10.6.1996 seitens des zuständigen Ministerialbeamten im Absatz 3 von einer Stundenumrechnung im Ausmaß von 1:4 gesprochen wird, obwohl im gestellten Antrag gerade dies nicht vorgesehen ist, ja, daß im Gegenteil ein wesentlich kostengünstigeres Modell beantragt wurde?
Antwort:
Es wurde im Rahmen der Antragsprüfung eine Kostenberechnung durchgeführt und diese auch mit bestehenden gleichartigen Bildungseinrichtungen in Österreich verglichen. Der Antrag des Landesschulrates für Vorarlberg lautete auf Einrichtung eines Bundesgymnasiums für Berufstätige mit gleichzeitiger Führung eines Schulversuches "Fernstudium". Seitens des Landesschulrates wurde hiebei vorgeschlagen, daß im Rahmen der Sozialphase je nach Semester sechs bis sieben Wochenstunden an der Schule unterrichtet werden, wobei noch zusätzlich sechs Wochenstunden pro Semester Förderunterricht gehalten werden sollen. Am Gymnasium für Berufstätige gilt gesetzlich bezüglich der Abgeltung ab kommendem Schuljahr eine Aufwertung von 3:4. Für den Schulversuch wurde mit der Gewerkschaft vereinbart, daß nur die tatsächlich gehaltenen Unterrichtsstunden im Rahmen der Sozialphase mit 3:4 vergütet werden, die Differenz der Stundentafel auf die Vollform jedoch mit 1:1 zu rechnen ist, und zwar für Lehrbrieferstellung, Korrekturen etc. Dies bedeutet, daß gemäß Vorschlag des Landesschulrates pro Semester 24 Werteinheiten anfallen. Legt man diese auf die tatsächlich zu unterrichtenden Stunden um, so ergibt dies ein Verhältnis von 1:4. Nach Vollausbau (neun Semester) ergibt dies unter der Berücksichtigung, daß das erste Semester zwei Klassen umfassen soll, einen jährlichen Gesamtaufwand von 120 Werteinheiten im Schnitt.
6. Ist mit dem BORG Feldkirch (Antragsteller) über den entstehenden Personalaufwand - auch im Hinblick auf die bereits bestehenden Gymnasien für Berufstätige - Rücksprache gehalten worden?
Antwort:
Es wurde mit dem Direktor des Bundesoberstufenrealgymnasiums Feldkirch über den entstehenden Personalaufwand Rücksprache gehalten.
7. Wurde der oben zitierte Antrag vom 7.2.1996 mit einer begründeten schriftlichen Stellungnahme beantwortet?
10. Halten Sie es für Berufstätige in Vorarlberg, die im zweiten Bildungsweg die Matura erlangen wollen, zumutbar, dafür allwöchentlich den Weg nach Innsbruck in Kauf zu nehmen?
11. Wenn nein: Was werden Sie unternehmen, damit es auch den VorarlbergerInnen ermöglicht wird, die Matura im zweiten Bildungsweg mit einem zumutbaren Aufwand (an Reisen) zu erlangen?
Antwort:
Der Antrag des Landesschulrates für Vorarlberg vom 7. 2. 1996 war Gegenstand von drei Besprechungen in Vorarlberg, wobei im Rahmen der letzten Besprechung ein Anbot der Volkshochschule Götzis vorlag, Kurse für bildungswillige BürgerInnen anzubieten. Die Volkshochschule hat sich auch bereiterklärt, im Einvernehmen mit dem Landesschulrat die notwendigen Lehrkräfte für diese Kurse zu bestellen, wobei der Landesschulrat seinerseits auf diese Lehrkräfte bei der Zusammensetzung der Prüfungskommission zurückgreifen wird. Dadurch ist gewährleistet, daß die Prüfungen im Lande selbst abgehalten werden können und daß die unterrichtenden Lehrer auch selbst prüfen. Dieses Anbot wurde vom Landesschulrat für Vorarlberg angenommen und findet auch meine volle Zustimmung.