1003/AB

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 995/J-NR/1996 betreffend die Vorbereitung der LehrerInnen auf integrationspädagogische Aufgaben, die die Abgeordneten DDr.  Erwin Niederwieser und GenossInnen am 10.  Juli 1996 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

1.       Bis wann ist mit der Aussendung der neuen Pädak-Lehrpläne in das Begutachtungsverfahren zu rechnen?

 

Antwort:

 

Die Lehrpläne zur Berücksichtigung der integrationspädagogischen Aufgaben im Rahmen der Studiengänge für Volksschulen,

Hauptschulen und Sonderschulen sind in ihrer Grundstruktur fertiggestellt und können - gemeinsam mit einem erweiterten und präzisierten Allgemeinen Bildungsziel sowie neuen Stundentafeln, die einen deutlich erweiterten Autonomiespielraum bieten - im Zeitraum Oktober/November 1996 in Begutachtung gehen.  Neben der Berücksichtigung integrationspädagogischer Aufgabenstellungen sollen durch eine Gesamtbearbeitung der Lehrpläne im Sinne einer textlichen Straffung und inhaltlichen Neustrukturierung geeig­nete Grundlagen für die Erstellung der autonomen Studienpläne an

 

den Akademien geschaffen werden.  Genauere Aussagen über die inhaltliche und zeitliche Abstimmung dieser beiden Entwicklungsarbeiten werden bis zur Einleitung des oben genannten Begutachtungsverfahrens vorliegen.

 

 

2.       Werden diese Lehrpläne dem Umstand Rechnung tragen, daß der gemeinsame Unterricht behinderter und nichtbehinderter Kinder eine entsprechende Mindestausbildung aller Pflichtschullehrer erfordert?

 

Antwort:

 

Ziel der Lehrplanmaßnahmen zur Berücksichtigung der Integrationspädagogik ist es, künftige LehrerInnen sowohl auf den Unterricht in herkömmlichen Schulklassen als auch in Integra­tionsklassen vorzubereiten.  Eine grundlegende Ausbildung muß jedenfalls auch im Rahmen der pflichtigen Studienbereiche vorge­sehen werden, kann aber im fakultativen Bereich entsprechende Erweiterungen und Schwerpunktsetzungen erfahren.

 

3.       Bis wann planen Sie, diese Lehrpläne in Kraft zu setzen?

 

Antwort:

 

Die neuen Lehrpläne (Berücksichtigung der Integrationsaufgaben) könnten im Studienjahr 1997/98 in Kraft treten.  Schon jetzt werden allerdings im Rahmen von Zusatzausbildungen und in autonomen Studienkonzepten an nahezu allen Pädagogischen Akademien integrationspädagogische Ausbildungsinhalte realisiert.

 

4.       Welche darüberhinausgehenden Pläne hinsichtlich der Lehrerausbildung verfolgen Sie insbesondere unter dem Aspekt eines konzentrierten und effizienten Personal- und Mitteleinsatzes?

 

Antwort:

 

Mit dem Studienjahr 1996/97 wird an allen Pädagogischen Akademien ein Bewirtschaftungssystem eingeführt, das sich an Normkosten orientiert und die erforderlichen Mittel je Akademie auf der Grundlage vergleichbarer Parameter zuteilt.  Dieses Kontin­gentierungssystem ermöglicht es, die im Rahmen des Strukturanpassungsgesetzes und der Budgetplanung für 1996 und 1997 festgelegten Einsparungsziele im Ausmaß von 10 % des bisherigen Stundenaufwandes so zu verwirklichen, daß die Ausbildungsqualität erhalten und die didaktische Entwicklung gesichert wird.

 

 

5.       Halten Sie die getrennte Aus- und Weiterbildung in der Pädagogischen Akademie, der Berufspädagogischen Akademie, dem Pädagogischen Institut und dem Berufspädagogischen Institut noch für zeitgemäß?

 

Antwort:

 

Durch die konsequente Fortsetzung von Maßnahmen zur Erfassung der kostenrelevanten Daten, die Einführung von Normkostenmodellen sowie die Analyse von Aufgaben- und Arbeitsbereichen sollen schrittweise Grundlagen für einen konzentrierten und effizienten Personal- und Mitteleinsatz sowie für neue Kooperationsformen über institutionelle Grenzen hinweg geschaffen werden.

 

 

6.       Gibt es aus den Verhandlungen mit dem Wissenschaftsministerium bereits konkrete Zusagen, im Rahmen des neuen Universitätsstudiengesetzes eine Abstimmung mit und Anerkennung der Lehrerausbildung an Pädak und BPA vorzusehen?

 

Antwort:

 

Im Rahmen des Begutachtungsverfahrens zum Entwurf eines Bundesgesetzes über Studien an Universitäten wurde seitens meines Ressorts nachdrücklich der Standpunkt vertreten, daß Studien (beispielsweise an Pädagogischen Akademien) anzurechnen sind, soweit diese Studien aufgrund der besuchten Lehrveranstaltungen nach Inhalt und Umfang der Anforderungen gleichwertig sind.  Damit sollten Grundlagen für eine über individuelle Anrechnungsvorgänge hinausgehende Anerkennung geschaffen werden.