1008/AB

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag.  Stoisits, Freundinnen und Freunde haben am 9. Juli 1996 unter der Nr. 987/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "die im Bericht des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter oder unmenschlicher Behand­lung oder Strafe (CPT) aufgezeigten Mißstände in den österreichischen Polizeigefangenenhäusern" gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

 

1.    Weshalb wurde der CPT-Bericht, der seit Mai 1995 in Ihrem Ministerium aufliegt, bisher nicht von Ihnen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht?

 

2.    Weshalb waren Sie in den letzten 15 Monaten nicht in der Lage, eine Stellungnahme zum CPT-Bericht zu verfassen, wie das nach dem CPT-Abkommen möglich wäre?

 

3.    Wie lauten in diesem Bericht die Wahrnehmungen bezüglich der Vorwürfe der Mißhandlung angehaltener Personen?

 

4.    Welche Informationen haben die Ihnen unterstellten und von den Mitgliedern des CPT­Ausschusses befragten Beamten den Mitgliedern des CPT-Ausschusses im Detail gegeben, insbesondere bezüglich

 

a)    der medizinischen und hygienischen Zustände in den vom Innenministerium verwalteten Einrichtungen,

 

b)    der besonderen Probleme der ausländischen Häftlinge,

 

c)    der Auswahl und Ausbildung von Polizeibeamten, die in Polizeigefangenenhäusern Dienst versehen,

 

d)    des Kontaktes von angehaltenen Personen mit Angehörigen bzw.  Rechtsberatern?

 

5.    Wie lauten im CPT-Bericht die Wahrnehmungen bezüglich der medizinischen und hygienischen Zustände in den vom Innenministerium verwalteten Einrichtungen?

 

6.    Wie lauten in diesem Bericht die Wahrnehmungen bezüglich der besonderen Probleme der ausländischen Häftlinge?

 

7.    Wie lauten in diesem Bericht die Wahrnehmungen bezüglich der Auswahl und Ausbildung von Polizeibeamten, die in Polizeigefangenenhäusern Dienst versehen?

 

8.    Wie lauten in diesem Bericht die Wahrnehmungen bezüglich des Kontaktes von angehaltenen Personen mit Angehörigen bzw.  Rechtsberatern?

 

9.    Welche Maßnahmen haben Sie bzw.  Ihr Vorgänger ergriffen, um die vom Europäischen Komitee zur Verhütung von Folter oder unmenschlicher Behandlung oder Strafe im Bericht 1990 aufgezeigten Mißstände zu beseitigen?

 

10.  Wann wurden die konkreten Maßnahmen gesetzt?

11. Welche der aufgezeigten Mißstände wurden nicht beseitigt?

       a) weshalb nicht?

12. Wie beurteilen Sie die Wahrnehmungen des Komitees aus dem Jahre 1990, wonach "für Häftlinge ein ernstes Risiko besteht, während der polizeilichen Anhaltung mißhandelt zu werden"?

 

13. Inwiefern hat sich diese Situation Ihrer Meinung nach geändert? Teilt das Komitee in seinem Bericht über die Wahrnehmungen vom September 1994 diese Meinung?

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Zu den Fragen 1, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 11 und 14:

Gemäß Art. 11 Abs. 1 des Europäischen Übereinkommens zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe , BGBl.  Nr. 74/1989, sind die Informationen, die das Komitee bei einem Besuch erhält, sein Bericht und seine Konsultationen mit der betreffenden Vertragspartei vertraulich.  Nach Abs. 2 dieser Bestimmung veröffentlicht das Komitee seinen Bericht zusammen mit einer etwaigen Stellungnahme der betreffenden Vertragspartei, wenn diese darum ersucht.  Nach dem Europäischen Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedriegender Behandlung oder Strafe besteht eine unbedingte Pflicht zur Vertraulichkeit, die sich nicht nur auf innerstaatliches Recht, sondern auch auf Völkerrecht gründet.  Es obliegt daher ausschließlich dem CPT, unter den näheren Voraussetzungen des Art. 11 Abs. 2 der Europäischen Folterkonvention den Bericht des CPT, allenfalls zusammen mit der Stellungnahme der Bundesminister für Inneres und für Justiz zu veröffentlichen, und ist mir verwehrt, auf die Fragen im einzelnen einzugehen.

 

Zu Frage 2:

 

Mit dem "CPT-Abkommed' ist offensichtlich das "Europäische Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe", BGBl.  Nr. 74/1989 gemeint, in dem das "Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder emiedrigender Behandlung oder Strafe" (kurz: CPT) seine Rechtsgrundlage hat.  Aber auch in diesem Abkommen findet sich keine Frist von 15 Monaten, wovon scheinbar in dieser Frage ausgegangen wird.  Der Endbericht des Bundesministeriums für Inneres wurde am 2. Juli 1996 an das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten abgefertigt, das diesen Bericht umgehend an das CPT weitergeleitet hat.  Das Bundesmini­sterium für Inneres hat damit seinen Endbericht durchaus im zeitlichen Rahmen völker­rechtlicher Usancen erstellt.

 

Zu den Fragen 9 und 1 0:

 

Wie ich bereits in der Antwort zu Frage 7 der Anfrage Nr. 769/J ausgeführt habe, ist das Bundesministerium für Inneres laufend bestrebt, die Haftbedingungen zu verbessern.  Dies geschieht selbstverständlich auch unabhängig von Kritik des CPT.  Es ist geplant, die medizinische Betreuung von inhaftierten Personen durch zusätzliches Sanitätspersonal zu verbessern.  Ein Informationsblatt für Festgenommene wurde eingeführt.  Des weiteren soll sich die Ausbildung und die berufsbegleitende Fortbildung von Beamten der Sicherheitswache und der Bundesgendarmerie verstärkt den Menschenrechten widmen und so ein vertieftes Problembewußtsein in diesem Bereich schaffen.  Dieses Programm wird durch eine Reihe von baulichen Maßnahmen ergänzt, die allerdings auch eine Frage des Budgets sind.

 

Zu den Fragen 12 und 13:

 

Diese Feststellung des CPT wurde und wird sehr ernst genommenen.  Im übrigen verweise ich auf meine Beantwortung der Fragen 7, 10 und 11 der - zum gleichen Thema ergangenen - Anfrage Nr. 769/J.