1009/AB
Die Abgeordneten zum Nationalrat und Genossen haben am 10. Juli 1996 unter der Nr. 996/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "benachteiligende Gesetzeslage für ehrliche Finder von nicht gewahrsamsfrei aufgefundenen Sachen " gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
l. Finden Sie diese Regelung richtig, denn im Grunde verleitet sie ehrliche Finder dazu, Gefundenes nicht abzugeben?
2. Wieviele Anträge auf Herausgabe eines Fundstückes - sowohl im Bereich der Sicherheitsdirektion Wien als auch österreichweit, welche mit dem vorliegenden Fall rechtlich vergleichbar sind - gab es in den letzten zehn Jahren?
3. Könnten Sie sich, für jene Bereiche, die in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Inneres fallen, eine Änderung der Gesetzeslage vorstellen? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 3:
Ich halte diese Regelung für nicht sachgerecht und stehe daher einer Neuregelung im Sinne einer fundrechtlichen Gleichbehandlung verlorener und vergessener/verlegter Sachen aufgeschlossen gegenüber. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt hat jedoch die Fertigstellung der aufgrund des EU-Beitrittes und die Ausarbeitung der für die Anpassung an das Schengener Vertragswerk erforderlichen legistischen Maßnahmen, Priorität.
Zu Frage 2:
Da von den Fundbehörden keine Aufzeichnungen über die Anzahl der Anträge auf Ausfolgung eines nicht gewahrsamsfrei aufgefundenen Gegenstandes geführt werden, ist mir eine Beantwortung dieser Frage nicht möglich.