1014/AB

 

 

ANFRAGEBEANTWORTUNG

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1090/J-NR/19916 betreffend schulische Förderung von Gehörlosen durch bilingualen Unterricht, die die Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pabe` und KollegInnen am 12. Juli 1996 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

1.         Werden Sie sich für die Anerkennung der nationalen Gebärdensprache in den Schulen und für einen zweisprachigen Unterricht einsetzen?

 

Wenn nein, warum nicht?

 

Antwort:

 

Die Anerkennung der Gebärdensprache (ÖGS) als Minderheitensprache bzw. Muttersprache liegt im Kompetenzbereich des Bundeskanzleramtes. Für den schulischen Bereich muß darauf hingewiesen werden, daß die österreichische Gebärdensprache nicht synchron zur lautsprachbegleitenden Gebärde ist, was unter Umständen Einfluß auf den Erwerb der Lautsprache haben kann.

 

 

2.         Wurden und werden seitens des Bundesministeriums für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten Maßnahmen gesetzt, um eine schulische Chancengleichheit gehörloser Kinder im Vergleich zu hörenden zu gewährleisten?

 

Wenn ja, welche?

 

Wenn nein, warum nicht?

 

3.         Kennen Sie - abgesehen von einem bilingualen Unterricht Möglichkeiten, die die Chancengleichheit beim Erwerb von Bildung in der Schule für gehörlose im Vergleich zu hörenden Kindern gewährleisten?

 

Wenn ja, welche und welche Erfolge wurden durch diese bereits erzielt?

 

Wenn nein, warum wurde die Gebärdensprache bisher nicht im Schulunterricht eingesetzt und der Unterricht somit zweisprachig abgehalten?

 

Antwort:

 

Der Lehrplan der Sonderschulen für Gehörlose gewährleistet eine "chancengleiche" Ausbildung und einen entsprechenden Unterricht. Gebärdenpflege ist als unverbindliche Übung im Unterricht vorge­sehen.  Auf die Ausführungen des Berichtes der Bundesregierung an den Nationalrat gemäß der Entschließung des Nationalrates vom 28. Jänner 1993, Zl.  E92-NR/XVIII:GP darf verwiesen werden. Im Zuge der Schulversuche und aufgrund der 15. Schulorganisationsgesetzes-Novelle sind von den meisten Bundesländern zusätzlich integrative, begleitende Betreuungsformen aufgebaut worden, die erfolgreich sind.

4.         Aus welchem Grund ist das Niveau des Lehrplanes an Schulen für Gehörlose niedriger als an vergleichbaren Schulen für hörende Kinder?

 

Antwort:

 

In der Anlage wird der Lehrplan der Gehörlosenschule übermittelt. Er weist das gleiche Niveau auf, jedoch sind behinderungsspezifische Bedingungen zu beachten (z.B. Entfall der Musikerziehung).  Die bei gehörlosen Kindern erzielbaren Leistungen sind weniger vom Lehrplanniveau als von Art und Ausmaß der Behinderung abhängig.

 

5.         Gibt es in Österreich spezielle Bildungseinrichtungen für gehörlose Erwachsene, die seitens des Bundesministeriums für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten subventioniert werden?

 

Wenn nein, warum nicht?

 

Wenn ja, welche sind das und wie verteilen sich im einzelnen diese Subventionen?

 

Antwort:

 

Es können nur solche Institutionen durch Subventionen unterstützt werden, die dem Bereich der Schule oder der Erwachsenenbildung zuordenbar sind. Die entsprechenden Angebote der Volkshochschulen leisten dazu einen wesentlichen Beitrag.

 

 

6.         Welche Ausbildungsstätten seitens des Bundesministeriums für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten gibt es für die Ausbildung zum Gebärdendolmetsch?

 

Antwort:

 

Seitens des Bundesministeriums für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten gibt es keine derartigen Ausbildungsstätten, da diese nicht gesetzlich im Schulorganisationsgesetz verankert sind.  Vereinzelt werden Kurse über die Pädagogischen Institute angeboten. Aufgrund des Ministeriengesetzes liegt eine Diplomausbildung im Kompetenzbereich des Bundesministers für Wissenschaft, Verkehr und Kunst.

 

 

7.         Gibt es Ausbildungsstätten für Gebärdendolmetscher, die aus Staatsmitteln subventioniert werden?

 

Wenn nein, warum nicht?

 

Antwort:

 

Die universitäre Ausbildung von Diplomdolmetschern fällt in den Kompetenzbereich des Bundesministers für Wissenschaft, Verkehr und Kunst.

 

8.         Gibt es seitens Ihres Ministeriums Bestrebungen, die Ausbildung zum Gebärdendolmetsch staatlich anzuerkennen?

 

Wenn nein, warum nicht?

 

Antwort:

Es fällt nicht in meinen Kompetenzbereich, diese Ausbildung anzuerkennen.  Die Gebärdendolmetscher, die gerichtlich beeidet sind, werden jedoch im Rahmen von AVG - bzw. gerichtlichen Verfahren anerkannt (siehe auch Stellungnahme des BKA im zitierten Bericht an den Nationalrat).

 

9.         Gibt es seitens des Ministeriums für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten Bestrebungen, die gebärdensprachliche Ausbildung des Lehrkörpers an öffentlichen Schulen und Univer­sitäten zu forcieren?

 

Wenn ja, welche?

 

Wenn nein, warum nicht?

 

Antwort:

Im Rahmen der Ausbildung zum Gehörlosenlehrer sind Fachseminare zur Thematik vorgesehen.  Im Bedarfsfall können die Angebote auch intensiviert werden.

 

Beilage nicht gescannt