102/AB

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.

131/J betreffend Schleuderpreis für die Pacht des Flughafens

Innsbruck, welche die Abgeordneten Petrovic, Wabl, Freundinnen

und Freunde am 8. Februar 1996 an mich richteten und aus Gründen

der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich

fest:

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

Aus heutiger Sicht sind die niedrigen Pachtzinse, welche die

Flughafenbetriebsgesellschaften zahlen, gewiß unbefriedigend. Als

vor über 30 Jahren die Verträge zu einem Anerkennungszins von S

1.000, - jährlich abgeschlossen wurden, geschah dies in der vollen

Absicht, den Luftverkehr durch die Zuverfügungstellung bundes-

eigener Grundstücke im öffentlichen Interesse zu fördern.

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage :

Von einem Schaden kann nicht gesprochen werden, da weder ein

Versäumnis des Bundes , noch eine Schädigung durch Dritte vor-

liegt . Berechnungen , welche die heutige Sicht auf eine Situation

vor mehr als 30 Jahre projizieren , wären hypothetisch und gingen

ins Leere .

Der Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag kann nur im Zusammenhang

mit der Vermietung von Wohn- und Geschäftsräumlichkeiten eingeho-

ben werden . Am Flughafen Innsbruck hat der Bund aber keine Ge-

bäude in Bestand gegeben , und der Rechnungshof hat diesbezüglich

auch keine Kritik geübt .

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage :

Eine gute Lösung wäre die Veräußerung der Liegenschaften an die

Tiroler Flughafenbetriebsgesellschaft . Dazu müßten aber die Ge-

sellschafter das Kapital der Gesellschaft stark aufstocken . Die

Gebietskörperschaften - als Mitgesellschafter - waren dazu aber

nicht bereit .

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage :

Vor einiger Zeit hat die Finanzprokuratur auf Ersuchen des Wirt-

schaftsministeriums einen solchen Vertrag geprüft und keine Mög-

lichkeit für den Bund gefunden , den Vertrag vorzeitig zu beenden

oder eine Änderung zu seinen Gunsten zu erzwingen. Versuche , die

Tiroler Flughafen Betriebsgesellschaft freiwillig zu einer Ände-

rung zu bewegen , blieben ohne Erfolg .

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

Folgende Flächen wurden in Bestand gegeben:

Flughafen Ausmaß Bestandzins Beginn Dauer

Salzburg ca. 1,2 Mio. m S 1.000,- 1.10.1955 unbest. Zeit

Linz ca. 0,63 Mio. m S 1.000,- 1.10.1955 unbest. Zeit

Klagenfurt ca. 1,8 Mio. m S 1.000,- 15.10.1954 unbest. Zeit

Graz ca. 2,8 Mio. m S 1.000,- 1.01.1960 unbest. Zeit

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

Die derzeitige Rechtslage läßt eine Änderung der wirtschaftlichen

Grundlagen nicht zu. Mittelfristig wird, wie beim Flughafen

Wien-Schwechat, eine Übertragung der Grundflächen in das Eigentum

der Flughafen Betriebsgesellschaft angestrebt.


HTML-Dokument erstellt 27.08.1996 um 11:35:31.