102/AB
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
131/J betreffend Schleuderpreis für die Pacht des Flughafens
Innsbruck, welche die Abgeordneten Petrovic, Wabl, Freundinnen
und Freunde am 8. Februar 1996 an mich richteten und aus Gründen
der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich
fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Aus heutiger Sicht sind die niedrigen Pachtzinse, welche die
Flughafenbetriebsgesellschaften zahlen, gewiß unbefriedigend. Als
vor über 30 Jahren die Verträge zu einem Anerkennungszins von S
1.000, - jährlich abgeschlossen wurden, geschah dies in der vollen
Absicht, den Luftverkehr durch die Zuverfügungstellung bundes-
eigener Grundstücke im öffentlichen Interesse zu fördern.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage :
Von einem Schaden kann nicht gesprochen werden, da weder ein
Versäumnis des Bundes , noch eine Schädigung durch Dritte vor-
liegt . Berechnungen , welche die heutige Sicht auf eine Situation
vor mehr als 30 Jahre projizieren , wären hypothetisch und gingen
ins Leere .
Der Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag kann nur im Zusammenhang
mit der Vermietung von Wohn- und Geschäftsräumlichkeiten eingeho-
ben werden . Am Flughafen Innsbruck hat der Bund aber keine Ge-
bäude in Bestand gegeben , und der Rechnungshof hat diesbezüglich
auch keine Kritik geübt .
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage :
Eine gute Lösung wäre die Veräußerung der Liegenschaften an die
Tiroler Flughafenbetriebsgesellschaft . Dazu müßten aber die Ge-
sellschafter das Kapital der Gesellschaft stark aufstocken . Die
Gebietskörperschaften - als Mitgesellschafter - waren dazu aber
nicht bereit .
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage :
Vor einiger Zeit hat die Finanzprokuratur auf Ersuchen des Wirt-
schaftsministeriums einen solchen Vertrag geprüft und keine Mög-
lichkeit für den Bund gefunden , den Vertrag vorzeitig zu beenden
oder eine Änderung zu seinen Gunsten zu erzwingen. Versuche , die
Tiroler Flughafen Betriebsgesellschaft freiwillig zu einer Ände-
rung zu bewegen , blieben ohne Erfolg .
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Folgende Flächen wurden in Bestand gegeben:
Flughafen Ausmaß Bestandzins Beginn Dauer
Salzburg ca. 1,2 Mio. m S 1.000,- 1.10.1955 unbest. Zeit
Linz ca. 0,63 Mio. m S 1.000,- 1.10.1955 unbest. Zeit
Klagenfurt ca. 1,8 Mio. m S 1.000,- 15.10.1954 unbest. Zeit
Graz ca. 2,8 Mio. m S 1.000,- 1.01.1960 unbest. Zeit
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Die derzeitige Rechtslage läßt eine Änderung der wirtschaftlichen
Grundlagen nicht zu. Mittelfristig wird, wie beim Flughafen
Wien-Schwechat, eine Übertragung der Grundflächen in das Eigentum
der Flughafen Betriebsgesellschaft angestrebt.
HTML-Dokument erstellt 27.08.1996 um 11:35:31.