1024/AB

 

 

ANFRAGEBEANTWORTUNG

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Schmidt und PartnerInnen haben am 9.Juli 1996 unter der Nr. 984/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Einrichtung einer Arbeitsgruppe zum Thema Transsexualismus gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

 

"l. Existiert im Bereich des Gesundheitsministeriums eine solche Arbeitsgruppe?

 

2.         Wenn ja, welche Aufgabenstellung hat diese Arbeitsgruppe?

 

3.         Wer entsendet Mitglieder in diese Arbeitsgruppe?

 

4.         Werden Sie die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe veröffentlichen?

 

5.         Haben Sie mit anderen Ministerien Kontakt aufgenommen, um hier eine umfassende Regelung für diesen Themenbereich zu erreichen?"

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

 

 

Der oberste Sanitätsrat hat in seiner 160. und

161.      Vollversammlung ein Gutachten zu "Transsexualismus und operative Geschlechtsumwandlungen" erstattet, das in den Mitteilungen der österreichischen Sanitätsverwaltung 1965, Heft 2, Seite 24 veröffentlicht wurde. In diesem Gutachten wurden die Voraussetzungen, unter denen entsprechende Eingriffe für zulässig angesehen wurden, festgelegt.

In den letzten Jahren wurden anhand konkreter Fälle wiederholt die Aktualität, die Realisierbarkeit und die Finanzierbarkeit der in dem Gutachten festgelegten Vorgangsweise in Frage gestellt.

Seitens meines Ressorts wurde es daher für erforderlich erachtet, eine dem Stand der medizinischen Wissenschaft und Erfahrung sowie den tatsächlichen Erfordernissen entsprechende Vorgangsweise bzw. allfällige erforderliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Behandlung von Transsexuellen festzulegen.

Zur Erarbeitung der medizinisch-fachlichen Grundlagen wurde ein Kreis von Experten eingesetzt, an dem neben erfahrenen Experten aus den betroffenen Fachbereichen (Psychiatrie, Gynäkologie, Urologie, Chirurgie, Gerichtsmedizin) auch VertreterInnen der Österreichischen Ärztekammer, des Österreichischen Bundesverbandes für Psychotherapie und des Berufsverbandes Österreichischer Psychologinnen und Psychologen mitwirkten.

Zu den Fragen 4 und 5:

 

In einigen Sitzungen wurde seitens der Expertengruppe der Entwurf eines Behandlungsprozesses von Transsexuellen erarbeitet.

 

Hinsichtlich der Umsetzung dieser den derzeitigen Stand der Wissenschaft widerspiegelnden Ergebnisse ist festzustellen, daß eine gesetzliche Regelung des Behandlungsprozesses nicht zielführend erscheint.  Es ist daher geplant, den Behandlungsprozeß in Form einer Empfehlung festzulegen.

Die erforderlichen Rahmenbedingungen sollen in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Justiz und dem Bundesministerium für Inneres geschaffen werden. In diesem interministeriellen Arbeitskreis sollen die im Zusammenhang mit dem Transsexualismus und dessen Behandlung auftretenden administrativen und rechtlichen Fragen, insbesondere im Bereich des Personenstandsrechtes, geklärt und die allenfalls erforderlichen rechtlichen Schritte vorbereitet werden.