1025/AB

 

 

ANFRAGEBEANTWORTUNG

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene schriftliche Anfrage der Abgeordneten Oberhaidinger und Kollegen vom 11. Juli 1996, Nr. 1028/J, betreffend Bundesanstalt für Besamung von Haustieren in Wels-Thalheim, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

Einleitend ist festzuhalten, daß die Bundesanstalt für Fortpflanzung und Besamung von Haustieren gemäß dem von den Anfragestellern zitierten Gesetzesbeschluß tatsächlich noch im laufenden Kalenderjahr ihren Betrieb einstellen und sich der Bund damit trotz Erwirtschaftung eines jährlichen finanziellen Überschusses dieser Anstalt als Betreiber aus dem genannten Tätigkeitsbereich zurückziehen wird.

Ebenfalls ist grundsätzlich festzuhalten, daß die von den

 

Anfragestellern formulierte Ansicht, der Rückzug des Bundes aus

 

Wels-Thalheim werde durch allfällige Förderungen des Bundes für

 

private Betreiber konterkariert, von mir nicht geteilt wird. Dieser Logik entsprechend dürfte es für keine Branchen, in denen es zu Privatisierungen kommt bzw. bereits gekommen ist (z.B.

Industriebetriebe aus dem ehemaligen Verstaatlichenbereich), Förderungen gewährt werden. Wie wir wissen, ist genau das Gegenteil der Fall. Ich sehe also keinen Grund, warum dies für den Bereich der Besamungstechnik nicht gelten sollte. Im Gegenteil: Der Ausschluß derartiger Projekte z.B. aus der Sektorplanförderung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft würde eine Wettbewerbsverschlechterung gegenüber Mitkonkurrenten aus anderen EU-Staaten bedeuten.

 

Zur Beantwortung Ihrer Fragen im einzelnen:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Für die Verwertung der Liegenschaft der Bundesanstalt für Fortpflanzung und Besamung von Haustieren in Wels ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten zuständig. Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft wird die Liegenschaft bis spätestens 31.12.1996 dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten übergeben.

 

 

Zu den Fragen 3 bis 5:

 

Für Investitionen, die bei der Errichtung, Erweiterung oder Adaptierung von Besamungsstationen getätigt werden, sind einmalige Förderungen im Rahmen des Sektorplanes (EU-kofinanziert) grundsätzlich möglich.  Die Entscheidung über die Genehmigung von konkreten Projekten erfolgt im Förderbeirat nach Begutachtung durch den ERP-, Fonds und im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen und den Ländern. Die Förderung des laufenden Betriebes einer Besa­mungsstation aus Bundesmitteln ist nicht vorgesehen. Konkrete Förderungsansuchen liegen derzeit nicht vor.

 

Die Gewinnung, Aufbereitung und Vermarktung von Rinder- und Schweinesamen, wie dies u.a. in der Bundesanstalt für Fortpflanzung und Besamung von Haustieren in Wels durchgeführt wird, stellt eine routinemäßige tierzüchterische Tätigkeit dar.  Die Bundesanstalt für Fortpflanzung und Besamung von Haustieren in Wels wirkt in diesem Bereich an der Vollziehung des Oberösterreichischen Tierzuchtgesetzes 1995, LGB1.  Nr. 7/1995, mit.  Durch die Schließung der Bundesanstalt für Fortpflanzung und Besamung von Haustieren in Wels wird sich für den, Bund vor allem eine dauerhafte Entlastung des Budgets im Personal-, Sach- und Investitionsaufwand, der für den Betrieb dieser Anstalt erforderlich ist, ergeben.