1026/AB
ANFRAGEBEANTWORTUNG
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ing. Reichhold und Kollegen vom 12. Juli 1996, Nr. 1086/j, betreffend Werbemaßnahmen der AMA, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Die Agrarmarkt Austria Marketing Ges.m.b.H. sieht für das Jahr 1996 Marketingmittel im Ausmaß von rund 250 Mio. Schilling vor.
Zu den Fragen 2 bis 4:
Die mediapläne werden von diversen Werbeagenturen bzw. von deren
Medienberatern erstellt. Die von der Agrarmarkt Austria im Jahre
1996 genutzten Haupt-Printmedien/Österreich sind: "Krone (bunt)",Tele, "Ganze Woche", "Kurier", "News", "Fernseh- und Radiowoche. Auch der ORF wird als Werbeträger eingesetzt, wobei das Fernsehen gegenüber dem Hörfunk überwiegt. Für Werbeausgaben in Zeitungen und im ORF werden im Jahr 1996 voraussichtlich 80 Mio Schilling anfallen.
Zu den Fragen 5 und 6
Die Agrarmarkt Austria rechnet für das Jahr 1996 mit insgesamt rd. 192 Mio Schilling an Marketingbeiträgen, die sich auf folgende
Produktgruppen aufteilen:
Milch ca. 90 Mio s
Fleisch ca. 70 Mio S
Blumen und Zierpflanzen ca. 4 Mio s
Eier ca. 8 Mio S
Obst, Gemüse, Kartoffeln ca. 20 Mio S
Zu Frage 7:
Nein.
zu den Fragen 8 bis 10-
Gemäß § 20 Abs. 1 und 2 des AMA-Gesetzes, BGBl. Nr. 376/1992 i.d.F. BGBl. Nr. 298/1995 hat der Vorstand in den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr den Jahresabschluß in Form der Jahresbilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung aufzstellen und dem Verwaltungsrat zur Genehmigung vorzulegen. Mit dem Jahresabschluß hat der Vorstand einen Geschäftsbericht aufzustellen und diesen gemeinsam mit dem Jahresabschluß dem Verwaltungsrat vorzulegen und an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, an den Bundesminister für Finanzen sowie an den Rechnungshof zu übermitteln.
Der Geschäftsbericht für das Jahr 1995 mit dem Jahresabschluß wird dem Verwaltungsrat anläßlich dessen Sitzung am 11. September 1996 vorgelegt. Gleichzeitig werden diese Unterlagen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, an den Bundesminister für Finanzen sowie an den Rechnungshof übermittelt werden. Ich darf um Verständnis ersuchen, daß vor Genehmigung derselben durch die zuständigen Gremien der AMA und vor der gesetzlich vorgeschriebenen Entlastung des Vorstandes gemäß § 20 Abs.4 des AMA-Gesetzes keine Inhalte daraus veröffentlicht werden können.
Der Tätigkeitsbericht 1995 der Agrarmarkt Austria Marketing Ges.m.b.H. wurde im Februar 1996 dem Bundesministerium für Land,und Forstwirtschaft übermittelt.