1027/AB

 

 

ANFRAGEBEANTWORTUNG

Auf die aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei­geschlossene schriftliche Anfrage der Abgeordneten Wabl und Freunde vom 12. Juli 1996, Nr. 1172/J, betreffend Entwicklung des Lebensmittelsektors nach dem EU-Beitritt, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

 

 

Zu Frage 1:

 

Mit der Aufhebung der Einzugs und Vegrsorgungsgebietsregelung im Marktordnungsgesetz 1985 wurde bereits vor dem EU-Beitritt im Jahre 1994 ein notwendiger Strukturierungsprozeß eingeleitet. In nach­stehender Tabelle ist die Entwicklung der Milchverarbeitungsunternehmen mit den angegliederten Produktionsstätten in Österreich im Zeitraum 1994 bis 1996 bundesländerweise aufgegliedert.

 

Entwicklung der Milchverarbeitung in Österreich

 

vom 1. Jänner 1994 bis 1. Jänner 1996

 

            Bundesland:     1.1.1994          1.1.1995          1.1.1996

 

            Wien    2          2          1

            Niederösterreich          7          5          1

            Burgenland       2          2          2

            Oberösterreich 28        21        17

            Salzburg           22        14        14

            Steiermark       6          6          6

            Kärnten           2          2          1

            Tirol     31        29        27

            Vorarlberg       36        36        35

 

            Summe/Unternehmen:  136      117      104

 

            Dazugehörige

            Produktionsstätten:       177      148      143

 

In dieser Aufstellung ist zu berücksichtigen, daß die große Anzahl an Unternehmen in Tirol und Vorarlberg durch den Anteil an Sennereien bedingt ist, die aber nur im Halbjahresbetrieb bewirtschaftet werden.

Durch den Strukturierungsprozeß und infolge der Nutzung von Synergieeffekten, die sich auf Grund von Zusammenschlüssen von Unternehmen und durch die Auflassung von Betriebsstätten ergaben, wurden ca. 465 Beschäftigte im Zeitraum vom 31.Dezember 1994 bis 31.Dezember 1995 eingespart. Diese Zahl geht aus Meldungen an die AMÄ hervor. Um diese Maßnahmen für die Betroffenen sozial verträglicher zu machen, wurden Zuschüsse für strukturverbessernde Maßnahmen (Sozialplan) eingeführt.

Zu Frage 2:

Seit dem EU-Beitritt haben drei größere und fünf kleinere Mühlen (Industrie und Gewerbe) mit einem bisherigen Marktanteil von ca.6 % den Betrieb eingestellt. Derzeit sind am österreichischen Markt ca. 270 Mühlen tätig, wobei 50 Mühlen einen Marktanteil von etwa 89 % innehaben.

Die Zahl der Arbeitnehmer sank in der Mühlenwirtschaft von ca. 1500 vor dem Beitritt zur EU auf ca. 900.  Die Personalreduktion resultiert nicht nur aus den Stillegungen der Mühlen, sondern betrifft die gesamte Branche aufgrund von durchgeführten Rationalisierungsmaßnahmen.

 

 

Zu den Fragen 3 und 5:

Der Vieh- und Fleischsektor war immer schon durch einen relativ scharfen Wettbewerb gekennzeichnet.  Daher hat laufend ein Strukturwandel stattgefunden. Dieser Wettbewerb wurde in den letzten Jahren weiter verschärft durch die zunehmende Nachfrage des Lebensmitteleinzelhandels und durch verschärfte Hygieneauflagen sowohl im Schlachthof- als auch im verarbeitungsbereich.

 

Im Jahre 1995 wurden die sieben fleischbearbeitenden Betriebe des "Konsum" gesperrt, diese Schließungen standen aber, soweit bekannt, nicht in ursächlichem Zusammenhang mit dem EU-Beitritt. Über eventuelle weitere Schließungen stehen dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft keine stichhaltigen Daten zur Verfügung.

 

Festzuhalten ist, daß im Rahmen der Investitionsförderung mit Mitteln des Sektorplanes rege Nachfrage nach Förderungsmitteln besteht.  Bis jetzt wurden im Bereich Vieh und Fleisch über 50 Ansuchen mit einem Investitionsvolumen von etwa drei Mrd. Schilling gestellt, wovon bereits 12 Ansuchen mit einem Investitionsvolumen von

 

770 Mio. Schilling von den zuständigen Entscheidungsgremien genehmigt wurden.

 

 

Zu Frage 4:

 

Ausgehend von den gemäß Viehmeldeverordnung 1995, BGBl.  Nr. 800/1995 gemeldeten Umsatzmengen beläuft sich der Anteil der zehn größten Schlachthöfe an der Gesamtzahl der gewerblichen Schlachtungen auf 33 %.