1030/AB

 

 

ANFRAGEBEANTWORTUNG

Zu den Fragen 1, 2, 3 und 4:

'Hat Sie Ihr SP-Parteifreund, Klubobmann Bauer, hinsichtlich ihrer Zusage Herbst wieder einen Kurswagen über die Franz-Josefs-Bahn nach Tschechien zu führen, korrekt zitiert?

 

Wenn nein, was haben Sie getan, um diese Falschmeldung zu korrigieren?

 

Wie begründen Sie den Wiederspruch zwischen Ihrer öffiziellen behaupteten Unzuständigkeit für die Fahrplangestaltung der ÖBB und Ihrer oben zitierten Zusage, daß im Herbst ien bestimmter Zug wieder fahren werde?

Auf welcher rechtlichen Grundlage  werden sie bei der ÖBB die  nach Ansicht der Anfragesteller überaus wünschenswerte - Wiedereinführung dieser Internationalen Zugsverbindung durchsetzen?

 

In der Fragestellung wird eine Inhaltliche Wiedersprüchlichkeit zwischen der Zuständigkeitseinschätzung für Fahrplanfragen in der Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage 402/J vom 5.6.1996 ( wobwi es um Fahrplanänderungen für den Regionalverkehr in der Steiermark ging) und einer unabhängig von parlamentarischen Anfragen - behaupteten Aussage zur Wiedereinführung eines Kurswagens nach Prag ( gemäß Teilzitat einer APA-Meldung) angesprochen.

 

Wie mir die ÖBB mitteilen, wird der angeführte Kurswagen Wien - Prag ab 29. September 1996 probeweise von der ÖBB geführt.

Es existiert keine Weisung bzw. Bestellung noch erfolgt eine Kostenbeteiligung des Bundesministeriums für Wissenschaft, Verkehr und Kunst.

 

Die grundsätzliche Aussage, daß nach der bundesbahngesetzlichen Rechtslage die Fahrplangestaltung in den Verantwortungsbereich des OBB-Vorstandes fällt, gilt weiterhin.

Dieselbe Rechtslage ordriet dem Verkehrsminister einerseits die Vertretung der Eigentümerinteressen, andererseits die Wahrnehmung der verkehrspolitischen Verantwortung zu.

Aus letzterer Aufgabenstellung heraus sind sowohl die verkehrspolitischen Bemühungen um gesamthafte Lösungen in der aktuellen Fahrplandiskussion im Regionalverkehr als auch die Bemühungen um eine Koordination bzw. einen Ausbau des zwischenstaatlichen Eisenbahnverkehrs Wien Prag zu sehen.

Wenn die angesprochene APA-Meidung vollständig zitiert vvird, geht aus ihrer Schlußaussage nämlich der Zusammenhang mit dieser verkehrspolitischen Aufgabenstellung hervor.

In keinem der Fälle gab es aber einen Eingriff in die operative Fahrplanverantwortung des Vorstandes.

Zu Frage 5-.

Beabsichtigen sie isbesondere eine Bestellung dieser offenbar nicht kostendeckenden Leistung durch das Verkehrsministerium, zumal ja der erst internationale Fernverkehr bislang nicht Gegenstand gemeinwirtschaftlicher Bestellungen war und wie hoch sind die Kosten für diese Bestellung?

 

Der Hinweis in der Einleitung der Anfragebea ng zu 402/J bezüglich gemeinwirtschaftlicher Bestellungen für Regionalverkehrsleistungen bezog sich eben auf diese, wie sie auch Gegenstand dieser parlamentarischen Anfrage waren.

Eine gemeinwirtschaftliche Bestellung der zitierten Personenverkehrsleistung steht nicht zur Diskussion.

Sind sie bereit, in Hinkunft ihren Vollzugsbereich hinsichtlich ausgegliederter Unternehmungen wie der ÖBB

bei sämtlichen Anfragebeantwortungen ebenso extensiv zu interpretieren - also ohne formale oder inhaltliche Vorbehalte Auskunft über die Vorgänge in diesen Unternehmen zu geben -,wie sie dies offensichtlich bei ihren tat­sächlichen Regierungsgeschäften tun, wenn nein, warum nicht?"

 

 

Bei Anfragebeantwortungen zu Fahrplanfragen erfolgte von meinem Ressort der Hinweis auf die bundesbahngesetzliche Rechtslage bzw. die Verteilung der Verantwortlichkeiten. Wie aus den Beantwortungen hervorgeht, erfolgte ein einleitender Hinweis auf die Rechtslage ungeachtet dessen, von weicher Parlamentsfraktion die Anfrage herrührte.

Der Verweis auf die Rechtslage soll auch in Zukunft derartigen Beantwortungen vorangestellt werden.