1034/AB

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1063/J betreffend Verkauf von Teilen der Schwarzenbergkaserne, welche die Abgeordneten Böhacker und Haigermoser am 11.7.1996 an mich richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich fest:

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Ich habe seinerzeit mitgeteilt, daß sich die Salzburger Flughafen Betriebsges.m.b.H. bemüht, auf öffentlich-rechtlichem Wege beim Bundesministerium für Wissenschaft, Verkehr und Kunst als Oberste Zivilluftfahrtbehörde massive Einschränkungen der Nutzungmöglichkeit der in Rede stehenden Grundflächen durchzusetzen.  Ich sehe hierin keinen inhaltlichen Widerspruch mit den mir bekannten, in letzter Zeit veröffentlichten Aussagen der Flug­hafenbetriebsgesellschaft.  Es läßt sich nur eine unterschiedliche Sichtweise dieser Tatsachen erkennen, was darauf zurückzuführen ist, daß die Flughafenbetriebsgesellschaft ausschließlich ihre Interessen vertritt.  Das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten hat jedoch auch das gesamtwirtschaftliche Interesse an der Schaffung des Industrie- und Gewerbestandortes sowie in der Folge die optimale Verwertung der zu veräußernden Bundes­liegenschaft im Auge zu behalten.

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Ich halte die Inserate und die darin enthaltenen Aussagen für eine Maßnahme, die die Flughafenbetriebsgesellschaft aus Geschäftsinteresse gesetzt hat.  Inhaltlich lassen sich daraus die Wünsche des Flughafens Salzburg in diesem Bereich erkennen.

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Das Schreiben lautet auszugsweise wie folgt: (daß) "... auf die Interessen der Zivilluftfahrt (Bereich der Präzisionsanflugbefeuerung 16 des Flughafens Salzburg) durch entsprechende Dienstbarkeitseinräumung Bedacht genommen werden wird".

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Bei dieser Mitteilung handelt es sich um eine Absichtserklärung, den bereits bestehenden Sicherheitsstreifen grundbücherlich abzusichern.  Es besteht auch jetzt keine gegenteilige Absicht.

 

Antwort zu den Punkten 5 und 6 der Anfrage:

 

Der seinerzeitigen Mitteilung entspricht das Wirtschaftsministerium dadurch, daß die Käuferin der Liegenschaft im Kaufvertrag verpflichtet werden wird, die bestehenden Flugsicherungseinrichtungen weiterhin zu dulden und über Verlangen des Flughafens darüber sowie über allenfalls weitere erforderliche Anlagen und Einrichtungen einen verbücherungsfähigen Servitutsvertrag abzuschließen.

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Ich sehe die Vermutung der Verantwortlichen des Salzburger Flughafens im Zusammenhang mit deren Aufgabe, die Geschäftsinteressen der Flughafenbetriebsgesellschaft zu vertreten.

 

Antwort zu den Punkten 8 bis 10 der Anfrage:

 

Dem Wirtschaftsministerium wurde vom Bundesministerium f ür Wissenschaft t, Verkehr und Kunst als Oberste Zivilluftfahrtbehörde schriftlich mitgeteilt, daß der Flughafen Salzburg eine "Änderung der Zivilflugplatzbewilligung", und zwar eine "Erweiterung Nord 1996 durch Einbeziehung des Schutzstreifens der Präzisionsanflugbefeuerung der Piste 16 nördlich der Al-Westautobahn in die Zivilflugplatzgrenze (11.  Flugplatzerweiterung)" beantragt hat, worüber am 9.5.1996 eine Sitzung einberufen wurde.  Nähere Auskünfte über diese Angelegenheiten wären bei der Salzburger Flughafenbetriebsgesellschaft m.b.H. als Partei oder beim Bundesministerium für Wissenschaft, Verkehr und Kunst als Oberste Zivilluftfahrtbehörde zu erfragen.