1037/AB

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1163/i betreffend Ausbaupläne für das österreichische Bundesstraßennetz, welche die Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde am 12.  Juli 1996 an mich richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich fest:

Im Bundesstraßenfinanzierungsgesetz, das als Artikel 20 des Strukturanpassungsgesetzes vom Parlament beschlossen wurde, ist vorgesehen, daß der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen durch Verordnung die Bundesstraßengesellschaften zur Durchführung von Kreditoperationen zur Finanzierung der Planung, Errichtung und Erweiterung von Mautstrecken ermächtigt.

Aufgrund der geschätzten Mauteinnahmen in zukünftigen Jahren aus der Vignette und dem Road-Pricing, deren Einführung auch im Bundesstraßenfinanzierungsgesetz beschlossen wurde, konnte anläßlich des Baugipfels der Bundesregierung ein Ausbauprogramm für das hochrangige Straßennetz präsentiert werden.  Dieses Programm ist vollständig auf eine Finanzierung durch die zukünftigen Mauteinnahmen abgestimmt, sodaß keine Finanzierungslücke entsteht.

 

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

 

Die Bedarfsfeststellung für den Ausbau der Bundesstraßen A, S und B ist mittlerweile nicht mehr auf dem aktuellen Stand, sodaß die einzelnen Bundesländer gebeten wurden, aufgrund ihrer Landesverkehrskonzepte überarbeitete Vorschläge vorzulegen.  Daraus wird im Laufe des kommenden Herbstes seitens des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten eine aktuelle Bedarfsfeststellung erstellt werden.  Aufgrund des bisherigen Programmes liegen Län­derwünsche im Ausmaß von rund 130,0 Mrd.S Gesamtkosten vor.  Davon wurde ein Gesamtvolumen von rund 75,0 Mrd.S als dringlich gereiht.

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Im Rahmen des Budgets 1996 stehen für Ausbau und Erhaltung insgesamt rund 9,3 Mrd.S zur Verfügung.  Im Budget 1997 lautet dieser Betrag rund 9,7 Mrd.S. Mit diesen Beträgen werden neben der betrieblichen Erhaltung Instandsetzungs- und Neubauprojekte, deren Gesamtkosten 33,9 Mrd.S betragen werden, finanziert.  Darüber hinaus stehen aus den Krediten, welche die ASFINAG aufnimmt, in den Jahren 1996 und 1997 rund 1,8 Mrd.S für " den Neubau spezieller Abschnitte des hochrangigen Straßennetzes zur Verfügung.  Das Bauprogramm für 1998 wird erst im Herbst des Jahres 1997 erstellt, sodaß darüber derzeit keinerlei Angaben gemacht werden können.

 

Antwort zu den Punkten 4, 5 und 6 der Anfrage:

 

Für den Ausbau von Bundesstraßen stehen aus dem Budget im Jahre 1996 rund 3,6 Mrd.S, im Jahre 1997 rund 3,9 Mrd.S zur Verfügung.  Dazu kommen noch die in Frage 3 erwähnten Kreditmittel, die die ASFINAG aufnimmt.  Da die Budgets für die Jahre 1998 - 2000 vom Nationalrat erst beschlossen werden, kann derzeit keine Aussage über diese Jahre getroffen werden.  Bei der Projektsteuerung wird davon ausgegangen, daß in den Folgejahren die zur Verfügung stehenden Budgetmittel keinen drastischen Rückgang erleiden.

 

Die Finanzierungspläne für das hochrangige Straßennetz werden derzeit erarbeitet, daher kann noch keine Aussage über die im einzelnen, jeweils in den einzelnen Jahren zur Verfügung stehenden Mittel für Bau und Planung getroffen werden.

 

Ich bin zuversichtlich, daß das genannte Finanzierungsvolumen auch in den nächsten Jahren vom Nationalrat zur Verfügung gestellt wird.