1039/AB

 

 

B e a n t w o r t u n g

der Anfragen der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und

Freunde vom 11.  Juli 1996, Nr. 1056/J, und vom

12. Juli 1996, Nr. 1188/J, an den Bundesminister

für Arbeit und Soziales betreffend Verwendung der Mittel

aus dem EU-Sozialfonds im Behindertenbereich

 

 

Präambel

 

Die Förderung von spezifischen Maßnahmen für Behinderte erfolgt im Ziel-3-Programm unter dem Schwerpunkt "Integration von Behinderten".  Ein diesbezüglicher ausführlicher Durchfüh­rungsbericht für 1995 wird dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales im September fristgerecht vorliegen.  Die mit der EU-Kommission vereinbarten Monitoring-Indikatoren sehen eine Maßnahmentypologie, wie sie den Fragen 5, 6, 7 und 8 zugrundeliegt, nicht vor.  Es können hingegen die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer für die einzelnen Bereiche angegeben werden.  Dies trägt der Tatsache Rechnung, daß Maßnahmen zunehmend in modularer Form (laufender Ein- und Ausstieg) durchgeführt werden, was vom Arbeitsmarktservice als wichtige Innovation forciert wird.

 

Frage 1:

 

Wieviel der vorgesehenen Mittel wurden bis März 1996 aus dem ESF im Behindertenbereich ausgegeben?

 

Antwort:

 

Seitens des Arbeitsmarktservice wurden bis März 1996 für spezifische Maßnahmen zur Integration von Behinderten in den Arbeitsmarkt ESF-Mittel in der Höhe von insgesamt S 102,7 Mio. eingesetzt.  Davon entfallen auf die Unterschwerpunkte "Qualifizierung" S 94,6 Mio., auf "Beschäftigungsbeihilfen" S 5,1 Mio. und auf "Unterstützungsstrukturen" (Beratungsmaßnahmen) S 3 Mio.

 

Von den Bundessozialämtern wurden bis 31.  März 1996 S 12,9 Mio. an ESF-Mittel ausgegeben.

 

Frage 2:

 

Wieviel wurde davon für Integrationsmaßnahmen ausgegeben?

 

Antwort:

 

Da sämtliche ESF-geförderte Maßnahmen das Ziel der Integration verfolgen, wurde der Gesamtbetrag für Integrationsmaßnahmen ausgegeben.

 

Frage 3:

 

Wieviel wurde davon für Sonder-Einrichtungen (Geschützte Werkstätten) ausgegeben?

 

Antwort:

 

Im Bereich der Geschützten Werkstätten wurden für Qualifizierunqsmaßnahmen bisher S 382.567,-- aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds ausgegeben.

 

Frage 4:

 

Bekanntlich dürfen Gelder des EU-Sozialfonds nur für innovative und integrative Projekte bzw.  Maßnahmen verwendet werden.  Wie lassen sich damit die geplanten Maßnahmen im Bereich der Geschützten Werkstätten vereinbaren?

 

Antwort:

 

Im Bereich der Geschützten Werkstätten werden vor allem Qualifizierungsmaßnahmen gefördert.  Die Integration der dort beschäftigten und dafür geeigneten Behinderten in den allgemeinen Arbeitsmarkt soll durch eine besondere Qualifizierungsinitiative unterstützt werden.

 

Frage 5:

 

Zur Erhöhung der Arbeitsmarktchancen von Behinderten sollen mit Mitteln des ESF insbesondere die Maßnahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie der beruflichen Rehabilitation und Integration ausgebaut werden.

Welche Maßnahmen wurden bis jetzt ausgebaut und welche sollen bis zum Jahr 1999 ausgebaut werden?

 

Antwort:

 

Auf die einleitende Feststellung wird verwiesen.  Ergänzend wird angemerkt, daß damit mehr als 3.000 Maßnahmenteilnehmerinnen aus Mitteln des ESF für Behinderte gefördert wurden.

 

Von den Bundessozialämtern werden mit Mitteln des ESF Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation vor allem in zur Vorbereitung Behinderter auf eine berufliche Eingliederung geeigneten Einrichtungen gemäß 10a Abs. 1 lit. c BEinstG gefördert.  Des weiteren werden Maßnahmen der Qualifizierung in integrativen Betrieben (Geschützten Werkstätten) und bei privaten Betrieben im Rahmen von Sonderprogrammen sowie Lehrlingsausbildungen in Lehrwerkstätten privater Betriebe gefördert.  Durch den Aufbau der Arbeitsassistenz soll eine wesentliche Hilfestellung zur Inte­gration behinderter Menschen geleistet werden.  Diese Maßnahmen werden bis zum Jahre 1999 weiter ausgebaut werden.

 

Frage 6:

 

Wieviele Rehabilitationsvorbereitungslehrgänge wurden bis jetzt durchgeführt und wieviele sind bis 1999 geplant?

 

Antwort:

 

Auf die einleitende Feststellung wird verwiesen.  Ergänzend wird angemerkt, daß 281 TeilnehmerInnen mit Rehabilitationsvorbereitungslehrgängen begonnen haben.  Bis zum Jahr 1999 ist jährlich die Aufnahme von 250 bis 300 Personen geplant.

 

Von den Bundessozialämtern werden derzeit 13 Einrichtungen, die solche Lehrgänge durchfuhren und auch bis 1999 anbieten werden, gefördert.  In nächster Zeit ist geplant, in 22 weiteren Einrichtungen Rehabilitationslehrgänge durchzufahren.

 

Frage 7:

 

Wieviele berufliche Ausbildungslehrgänge wurden bis jetzt durchgeführt und wieviele sind bis 1999 geplant?

 

Antwort:

 

Auf die einleitende Feststellung wird verwiesen.  Ergänzend wird angemerkt, daß 302 Teilnehmerlnnen mit Ausbildungslehr­gängen begonnen haben.  Es wird damit gerechnet, bis zum Ende des Jahres 1999 noch weitere 700 bis 900 behinderte Personen in ESF-geförderte Aus- und Weiterbildungslehrgänge einzube­ziehen.

 

Von den Bundessozialämtern wird derzeit 1 Ausbildungslehrgang für schwer hörgeschädigte Jugendliche gefördert.

 

Frage 8:

 

Wieviele individualisierte Bildungsmaßnahmen wurden bis jetzt im Rahmen des ESF durchgeführt?

 

Antwort:

 

Auf die einleitende Feststellung wird verwiesen.  Ergänzend wird angemerkt, daß 188 TeilnehmerInnen mit individualisierten Bildungsmaßnahmen begonnen haben.  Bis zum Jahr 1999 ist jährlich die Aufnahme von rund 260 Personen zu erwarten.

 

Von den Bundessozialämtern wurden bisher in 41 Fällen Ausbildungsbeihilfen geleistet.

 

Frage 9 a-d:

 

Im Rahmen des ESF wurden auch Mittel für Arbeitsassistenz vorgesehen.

a)       Wieviele ArbeitsassistentInnen sind berufsbegleitend in den Betrieben tätig und in welcher Höhe wird diese Maßnahme finanziert?

 

b)      Wieviele ArbeitsassistentInnen arbeiten in Integrationsprojekten und in welcher Höhe wird diese Maßnahme finanziert?

 

d)      Wieviele ArbeitsassistentInnen arbeiten in Sondereinrichtungen und Geschützten Werkstätten und in welcher Höhe wird diese Maßnahme finanziert?

 

Antwort:

 

Im Auftrag der Bundessozialämter sind im Bundesgebiet derzeit bei 19 Vereinen 42 ArbeitsassistentInnen beschäftigt.  Schwerpunkt der Tätigkeit ist die Beratung und Betreuung behinderter Menschen mit dem Ziel der Erlangung und Erhaltung von Arbeitsplätzen.  Diese Arbeitsassistentlnnen sind jeweils nach den Bedürfnissen ihres Klientels zur Unterstützung bei der Arbeitssuche oder berufsbegleitend tätig.  In Geschützten Werkstätten arbeiten keine Arbeitsassistenten.

Für diese Maßnahme wurden aus Mitteln des ESF bis 31.  Juli 1996 S 9,861.423,80 ausgegeben.  Hinzu kommt noch der entsprechende nationale Kofinanzierungsanteil.

 

 

Frage 10:

 

Welche Pläne existieren für den weiteren Ausbau der Arbeitsassistenz?

 

Antwort:

 

Es ist geplant, die Arbeitsassistenz in Österreich flächendeckend auszubauen.

 

Frage 11:

 

Welche Sonderprogramme sind geplant?

 

Antwort:

 

Es ist die Einrichtung von Sonderprogrammen bei Betrieben der freien Wirtschaft zur Schaffung bzw.  Erhaltung von Arbeitsplätzen geplant.  Im Rahmen dieser Zielsetzung wird die Erleichterung der beruflichen Eingliederung insbesondere gefördert durch

-      berufliche Bildung, vorbereitende Ausbildung, einschließlich der Verbesserung der grundlegenden Kenntnisse, Orientierung und Beratung,

 

-      Beschäftigungsbeihilfen,

-      Entwicklung geeigneter Ausbildungs-, Beschäftigungs- und Unterstützungsstrukturen, einschließlich der Ausbildung des erforderlichen Personals, und Bereitstellung von Möglichkeiten zur Versorgung betreuungsbedürftiger Personen.

 

Frage 12:

 

Welche konkreten Maßnahmen sind im Hinblick auf die Verbesserung der Zusammenarbeit der einzelnen Kostenträger geplant?

 

Antwort:

 

Es ist geplant, Verwaltungsvereinbarungen mit den Kostenträgern abzuschließen und eine Abstimmung der Förderungsrichtlinien vorzunehmen.  Im übrigen finden laufend Gespräche zur Koordinierung der Maßnahmen zwischen den einzelnen Trägern statt.

 

Fragen 13 und 14:

 

Welche Pläne bestehen für die Förderung von Selbstbestimmt­Leben-Zentren?

Wann werden Richtlinien für Selbstbestimmt-Leben-Zentren vorliegen?

 

Antwort:

 

Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation und Integration können bei Selbstbestimmt-Leben-Zentren nach den bestehenden Richtlinien aus ESF-Mitteln gefördert werden.