1042/AB

 

 

Beantwortung

der Anfrage der Abg.  Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

vom 11. Juli 1996, Nr. 1042/J,

betreffend die Einstellung von behinderten Menschen

nach dem Behinderteneinstellungsgesetz

im Bereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

 

Es trifft zu, daß auch der öffentliche Dienst der im Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) verankerten Beschäftigungspflicht nicht in vollem Umfang nachkommt.  Ich darf allerdings ein­leitend darauf hinweisen, daß in meinem Ressort weit mehr behinderte Menschen arbeiten, als dies der gesetzlichen Einstellungsverpflichtung entsprechen würde.

 

Fragen 1, 2 und 3

 

"Wie hoch ist die Pflichtzahl für den Bereich Ihres Ministeriums für 1995?"

 

"Wie hoch ist die Anzahl der tatsächlich besetzten Pflichtstellen in dem unter Punkt 1 angeführ­ten Bereich im Kalenderjahr 1995?"

 

"Wie hoch ist die Anzahl der offenen Pflichtstellen in Ihrem Bereich für 1995?"

 

Antwort

Die Pflichtzahl für den Bereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales betrug zum Stichtag 1. Oktober 1995 116.  Tatsächlich waren zum obigen Zeitpunkt 493 begünstigte Be­hinderte beschäftigt.  Dies entspricht einer Übererfüllung von 377.

 

Frage 4

 

"Wie hoch war die Ausgleichsabgabe, die für den Bereich Ihres Ministeriums im Jahr 1994 an den Ausgleichstaxfonds geleistet werden mußte?

 

Antwort

 

Da die Republik Österreich bei der Erfüllung der Beschäftigungspflicht als ein Dienstgeber erfaßt wird, erfolgt die Vorschreibung der vom Bund insgesamt zu entrichtenden Ausgleich­staxe jährlich mittels eines einzigen Bescheides.  Diesbezüglich darf ich auf die Beantwortung der gleichlautenden, an den Herrn Bundeskanzler gerichteten Anfrage (Nr. 1044/J) verweisen.  Eine interne Aufteilung der Ausgleichstaxe wird derzeit noch nicht vorgenommen.

 

Fragen 5 bis 8

 

"Sind Sie, als der für die Durchführung dieses Gesetzes zuständige Bundesminister bereit, sich verstärkt für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich des Bundes einzuset­zen, etwa durch gezielte Aufklärungs- und Informationsarbeit im Bereich der anderen Ministe­rien?  Wenn nein, warum nicht?"

"Welche konkreten Maßnahmen haben Sie in dieser Causa im vergangenen Jahr gesetzt?" "Welche konkreten Maßnahmen werden Sie in dieser Causa setzen?"

"Wann werden Sie diese konkreten Maßnahmen setzen?"

 

Antwort

 

Selbstverständlich bemühe ich mich darum, daß im Bereich des Bundes den Vorschriften des BEinstG noch stärker als bisher Rechnung getragen wird und daß vermehrt behinderte Men­schen aufgenommen werden, da ich die Ansicht vertrete, daß den Gebietskörperschaften in dieser Hinsicht durchaus eine Vorbildfunktion zukommt.  Demnach ist es mein Bestreben, daß insbesondere Dienstgeber des öffentlichen Sektors ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Verpflichtung, Behinderte zu beschäftigen, in vollem Umfang nachkommen.

 

Aufgrund der Personalhoheit der einzelnen Ressorts ist es nur jedoch nicht möglich, auf den Umfang, in dem von Bundesdienststellen behinderte Menschen eingestellt werden, direkten Einfluß zu nehmen.

 

Allgemein möchte ich festhalten, daß durch meine Aufklärungs- und Informationsarbeit die Anzahl der im öffentlichen Dienst beschäftigten Behinderten in den letzten Jahren stets gestie­gen ist.

 

Im übrigen sind die Bundessozialämter beauftragt, Dienstgeber in noch stärkerem Ausmaß über die Förderungsmöglichkeiten zu informieren, die das BEinstG bei der Beschäftigung von behinderten Menschen bietet.

 

Zur beruflichen Eingliederung behinderter Menschen stehen Österreich seit 1995 zusätzlich Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds zur Verfügung.  Damit sollen vor allem Maßnahmen der Qualifizierung, Einstellungsbeihilfen sowie Beratungs- und Orientierungsmaßnahmen, bei­spielsweise die Arbeitsassistenz, ausgebaut werden.