1045/AB
Beantwortung
der Anfrage der Abg. Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
vom 11. Juli 1996, Nr. 104 1/J,
betreffend die Einstellung von behinderten Menschen
nach dem Behinderteneinstellungsgesetz
im Bereich der Länder sowie der Städte und Gemeinden
Es trifft zu, daß auch die Gebietskörperschaften, geht man von einer Durchschnittsbetrachtung für die Kalenderjahre 1994 und 1995 aus, der im Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) verankerten Einstellungsverpflichtung nicht vollständig entsprechen. Gerade im Bereich der Länder sowie Städte und Gemeinden ist allerdings festzustellen, daß ein beträchtlicher Teil der Gebietskörperschaften mehr behinderte Menschen beschäftigt als es das BEinstG vorschreibt.
Die der Beantwortung der Fragen zugrunde liegenden Daten betreffend die Pflichtzahlen, die tatsächlich besetzten sowie offenen Pflichtstellen beruhen auf Angaben der Bundessozialämter.
Die Anzahl der angeführten offenen Pflichtstellen muß sich nicht in jedem Fall mit dem Betrag der Ausgleichstaxe in Relation setzen lassen, da allfällige gemäß § 9a BEinstG gewährte Prämien auf die zu entrichtende Ausgleichstaxe angerechnet werden.
Da die Überprüfung der Beschäftigungspflicht jährlich im nachhinein erfolgt, liegen die gewünschten Daten für das Kalenderjahr 1995 zum Teil zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vor.
Fragen 1 bis 4:
"Wie hoch ist die Pflichtzahl für den Bereich der Bundesländer (aufgegliedert nach den einzelnen Ländern)?"
"Wie hoch war die Anzahl der tatsächlich besetzten Pflichtstellen für die einzelnen Bundesländer in den Kalenderjahren 1994 und 1995 (aufgegliedert nach Ländern)?"
"Wie hoch war die Anzahl der offenen Pflichtstellen für die einzelnen Bundesländer in den Jahren 1994 und 1995 (aufgegliedert nach Ländern)?"
"Wie hoch war die Ausgleichsabgabe, welche die einzelnen Bundesländer in den Jahren 1994 und 1995 an den Ausgleichstaxfonds leisten mußten?"
Antwort:
Die berechneten Werte für die Pflichtzahlen, die tatsächlich besetzten sowie die offenen Pflichtstellen der einzelnen Bundesländer für die Jahre 1994 und 1995 ergeben sich aus der folgenden Aufstellung.
Berechnungswerte für das Kalenderjahr 1994
Länder Pflichtzahl Anzahl der Pflichtstellen Ausgleichstaxe
besetzt offen
Wien 2.853 1.983 870 18,142,587
NÖ 1.016 595 421 9,279,766
Bgld 213 206 7 158,950
OÖ 1.041 1.021 20 454,173
Slbg 371 275 96 2,051,151
Tirol 498 279 219 4,911,688
Vlbg 249 102 147 3,330,470
Stmk 912 912 0 0
Kärnten 550 550 0 0
Berechnungswerte für das Kalenderjahr 1995
Länder Pflichtzahl Anzahl der Pflichtstellen Ausgleichstaxe
besetzt offen
Wien - - - -
NÖ 1.033 640 393 9,735,600
Bgld - - - -
OÖ - - - -
Slbg 379 284 95 2,188,977
Tirol 521 286 235 5,257,038
Vlbg 249 100 149 3,383,040
Stmk - - - -
Kärnten - - - -
Fragen 5 bis 8:
"Wie hoch ist die Pflichtzahl für den Bereich der Städte und Gemeinden (aufgegliedert nach allen einsteuerungspflichtigen Städten und Gemeinden)?"
"Wie hoch ist die Anzahl der tatsächlich besetzten Pflichtstellen für die jeweiligen Städte und Gemeinden in den Kalenderjahren 1994 und 1995 (aufgegliedert nach Städten und Gemeinden)?"
"Wie hoch ist die Anzahl der offenen Pflichtstellen für die einzelnen Städte und Gemeinden in den Kalenderjahren 1994 und 1995 (aufgegliedert nach Städten und Gemeinden)?"
"Wie hoch war die Ausgleichstaxe, welche die einzelnen Städte und Gemeinden in den Kalenderjahren 1994 und 1995 (aufgegliedert nach Städten und Gemeinden) bezahlen mußten?"
Antwort:
Nachstehend werden die gewünschten Daten für die Kalenderjahre 1994 und 1995 dargestellt. Es wird darauf hingewiesen, daß jene Städte, bei welchen in der Rubrik "Ausgleichstaxe" vermerkt ist, ihre Einstellpflicht übererfüllt und daher Prämien bezogen haben. In einigen Fällen scheinen keine offenen Pflichtstellen, jedoch zu entrichtende Ausgleichstaxen auf. Dies läßt sich dadurch erklären, daß die Anzahl der besetzten bzw. offenen Pflichtstellen mathematisch gerundet wurde.
In der folgenden Aufstellung wurden die nachstehenden Abkürzungen verwendet:
TABELLE (14 Seiten) NICHT SCANNBAR!!!
Fragen 9 bis 12:
"Sind Sie, als der für die Durchführung dieses Gesetzes zuständige Bundesminister bereit, sich verstärkt für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Bundesländer sowie der Städte und Gemeinden einzusetzen?
Wenn nein, warum nicht?"
"Welche konkreten Maßnahmen haben Sie in dieser Causa im vorigen Jahr gesetzt?"
"Welche konkreten Maßnahmen werden Sie in dieser Causa noch setzen?" "Wann werden Sie diese konkreten Maßnahmen setzen?"
Antwort:
Selbstverständlich bemühe ich mich darum, daß im Bereich der Bundesländer und der Gemeinden den Vorschriften des BEinstG noch stärker als bisher Rechnung getragen wird und daß vermehrt behinderte Menschen aufgenommen werden, da ich die Ansicht vertrete, daß den Gebietskörperschaften in dieser Hinsicht durchaus eine Vorbildfunktion zukommt. Demnach ist es mein Bestreben, daß insbesondere Dienstgeber des öffentlichen Sektors ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Verpflichtung, Behinderte zu beschäftigen, in vollem Umfang nachkommen.
Aufgrund der Personalhoheit der einzelnen Länder und Gemeinden ist es mir jedoch nicht möglich, auf den Umfang, in dem behinderte Menschen eingestellt werden, direkten Einfluß zu nehmen.
Allgemein möchte ich festhalten, daß durch meine Aufklärungs- und Informationsarbeit die Anzahl der im öffentlichen Dienst beschäftigten Behinderten in den letzten Jahren stets gestiegen ist.
Im übrigen sind die Bundessozialämter beauftragt, Dienstgeber in noch stärkerem Ausmaß über die Förderungsmöglichkeiten zu informieren, die das BEinstG bei der Beschäftigung von behinderten Menschen bietet.
Außerdem weise ich darauf hin, daß Österreich zur beruflichen Eingliederung behinderter Menschen seit 1995 zusätzlich Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds zur Verfügung stehen. Damit sollen vor allem Maßnahmen der Qualifizierung, Einstellungsbeihilfen sowie Beratungs- und Orientierungsmaßnahmen, wie beispielsweise die Arbeitsassistenz, ausgebaut werden.