1045/AB

 

 

Beantwortung

der Anfrage der Abg.  Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

vom 11. Juli 1996, Nr. 104 1/J,

betreffend die Einstellung von behinderten Menschen

nach dem Behinderteneinstellungsgesetz

im Bereich der Länder sowie der Städte und Gemeinden

 

 

 

Es trifft zu, daß auch die Gebietskörperschaften, geht man von einer Durchschnittsbetrachtung für die Kalenderjahre 1994 und 1995 aus, der im Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) verankerten Einstellungsverpflichtung nicht vollständig entsprechen.  Gerade im Bereich der Länder sowie Städte und Gemeinden ist allerdings festzustellen, daß ein beträchtlicher Teil der Gebietskörperschaften mehr behinderte Menschen beschäftigt als es das BEinstG vorschreibt.

 

Die der Beantwortung der Fragen zugrunde liegenden Daten betreffend die Pflichtzahlen, die tatsächlich besetzten sowie offenen Pflichtstellen beruhen auf Angaben der Bundessozialämter.

 

Die Anzahl der angeführten offenen Pflichtstellen muß sich nicht in jedem Fall mit dem Betrag der Ausgleichstaxe in Relation setzen lassen, da allfällige gemäß § 9a BEinstG gewährte Prä­mien auf die zu entrichtende Ausgleichstaxe angerechnet werden.

 

Da die Überprüfung der Beschäftigungspflicht jährlich im nachhinein erfolgt, liegen die ge­wünschten Daten für das Kalenderjahr 1995 zum Teil zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vor.

Fragen 1 bis 4:

 

"Wie hoch ist die Pflichtzahl für den Bereich der Bundesländer (aufgegliedert nach den einzel­nen Ländern)?"

 

"Wie hoch war die Anzahl der tatsächlich besetzten Pflichtstellen für die einzelnen Bundeslän­der in den Kalenderjahren 1994 und 1995 (aufgegliedert nach Ländern)?"

 

"Wie hoch war die Anzahl der offenen Pflichtstellen für die einzelnen Bundesländer in den Jah­ren 1994 und 1995 (aufgegliedert nach Ländern)?"

 

"Wie hoch war die Ausgleichsabgabe, welche die einzelnen Bundesländer in den Jahren 1994 und 1995 an den Ausgleichstaxfonds leisten mußten?"

 

 

Antwort:

 

Die berechneten Werte für die Pflichtzahlen, die tatsächlich besetzten sowie die offenen Pflichtstellen der einzelnen Bundesländer für die Jahre 1994 und 1995 ergeben sich aus der folgenden Aufstellung.

 

Berechnungswerte für das Kalenderjahr 1994

 

Länder            Pflichtzahl                             Anzahl der Pflichtstellen                 Ausgleichstaxe

                                                                        besetzt                      offen

               Wien                      2.853                   1.983                         870                18,142,587

               NÖ                         1.016                      595                         421                  9,279,766

               Bgld                          213                      206                             7                      158,950

               OÖ                         1.041                   1.021                           20                      454,173

               Slbg                           371                      275                           96                  2,051,151

               Tirol                          498                      279                         219                  4,911,688

               Vlbg                          249                      102                         147                  3,330,470

               Stmk                         912                      912                             0                                  0

            Kärnten                       550                      550                             0                                  0

 

 

Berechnungswerte für das Kalenderjahr 1995

 

Länder           Pflichtzahl                Anzahl der Pflichtstellen                           Ausgleichstaxe

                                                                        besetzt                      offen

               Wien                              -                           -                              -                                   -

                 NÖ                       1.033                      640                         393                  9,735,600

               Bgld                               -                           -                              -                                   -

                 OÖ                               -                           -                              -                                   -

               Slbg                           379                      284                           95                  2,188,977

               Tirol                          521                      286                         235                  5,257,038

               Vlbg                          249                      100                         149                  3,383,040

               Stmk                               -                           -                              -                                   -

                 Kärnten                        -                           -                              -                                   -

 

 

Fragen 5 bis 8:

 

"Wie hoch ist die Pflichtzahl für den Bereich der Städte und Gemeinden (aufgegliedert nach allen einsteuerungspflichtigen Städten und Gemeinden)?"

 

"Wie hoch ist die Anzahl der tatsächlich besetzten Pflichtstellen für die jeweiligen Städte und Gemeinden in den Kalenderjahren 1994 und 1995 (aufgegliedert nach Städten und Gemeinden)?"

 

"Wie hoch ist die Anzahl der offenen Pflichtstellen für die einzelnen Städte und Gemeinden in den Kalenderjahren 1994 und 1995 (aufgegliedert nach Städten und Gemeinden)?"

 

"Wie hoch war die Ausgleichstaxe, welche die einzelnen Städte und Gemeinden in den Kalen­derjahren 1994 und 1995 (aufgegliedert nach Städten und Gemeinden) bezahlen mußten?"

 

Antwort:

 

Nachstehend werden die gewünschten Daten für die Kalenderjahre 1994 und 1995 dargestellt.  Es wird darauf hingewiesen, daß jene Städte, bei welchen in der Rubrik "Ausgleichstaxe" vermerkt ist, ihre Einstellpflicht übererfüllt und daher Prämien bezogen haben.  In einigen Fällen scheinen keine offenen Pflichtstellen, jedoch zu entrichtende Ausgleichstaxen auf.  Dies läßt sich dadurch erklären, daß die Anzahl der besetzten bzw. offenen Pflichtstellen mathematisch gerundet wurde.

 

In der folgenden Aufstellung wurden die nachstehenden Abkürzungen verwendet:

 

TABELLE (14 Seiten) NICHT SCANNBAR!!!

 

Fragen 9 bis 12:

 

"Sind Sie, als der für die Durchführung dieses Gesetzes zuständige Bundesminister bereit, sich verstärkt für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Bundesländer sowie der Städte und Gemeinden einzusetzen?

Wenn nein, warum nicht?"

"Welche konkreten Maßnahmen haben Sie in dieser Causa im vorigen Jahr gesetzt?"

"Welche konkreten Maßnahmen werden Sie in dieser Causa noch setzen?" "Wann werden Sie diese konkreten Maßnahmen setzen?"

 

Antwort:

 

Selbstverständlich bemühe ich mich darum, daß im Bereich der Bundesländer und der Gemein­den den Vorschriften des BEinstG noch stärker als bisher Rechnung getragen wird und daß vermehrt behinderte Menschen aufgenommen werden, da ich die Ansicht vertrete, daß den Gebietskörperschaften in dieser Hinsicht durchaus eine Vorbildfunktion zukommt.  Demnach ist es mein Bestreben, daß insbesondere Dienstgeber des öffentlichen Sektors ihrer gesetzlich vor­geschriebenen Verpflichtung, Behinderte zu beschäftigen, in vollem Umfang nachkommen.

 

Aufgrund der Personalhoheit der einzelnen Länder und Gemeinden ist es mir jedoch nicht möglich, auf den Umfang, in dem behinderte Menschen eingestellt werden, direkten Einfluß zu nehmen.

 

Allgemein möchte ich festhalten, daß durch meine Aufklärungs- und Informationsarbeit die Anzahl der im öffentlichen Dienst beschäftigten Behinderten in den letzten Jahren stets gestie­gen ist.

 

Im übrigen sind die Bundessozialämter beauftragt, Dienstgeber in noch stärkerem Ausmaß über die Förderungsmöglichkeiten zu informieren, die das BEinstG bei der Beschäftigung von behinderten Menschen bietet.

 

Außerdem weise ich darauf hin, daß Österreich zur beruflichen Eingliederung behinderter Menschen seit 1995 zusätzlich Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds zur Verfügung ste­hen.  Damit sollen vor allem Maßnahmen der Qualifizierung, Einstellungsbeihilfen sowie Bera­tungs- und Orientierungsmaßnahmen, wie beispielsweise die Arbeitsassistenz, ausgebaut wer­den.