1052/AB

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Anschober, Freundinnen und Freunde haben am

9. Juli 1996 unter der Nr. 981/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend "Herr M. - F-Ermittler in Oberwart" gerichtet. Diese aus Gründen der besseren

Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zur vorliegenden Anfrage ist grundsätzlich zu bemerken, daß die darin behaupteten

Vorgänge einen Bediensteten des Bundesministeriums für Inneres betreffen und keinen

Gegenstand der Vollziehung meines Ressorts bilden.

 

Im einzelnen beantworte ich die gegenständliche Anfrage wie folgt:

 

Zu 1 und 2:

 

Der angesprochene Vorgang gelangte meinem Ressort erst aus den Medien zur Kenntnis;

das Bundesministerium für Landesverteidigung verfügt über keine näheren Informationen in

der gegenständlichen Angelegenheit.

 

Zu 3:

 

Nein. Wie die diesbezüglichen internen Überprüfungen ergaben, bestand aber zwischen M.

und einem Angehörigen des Heeres-Nachrichtenamtes ein loser privater Kontakt, der auf die

Zeit eines früheren gemeinsamen Präsenzdienstes zurückgeht.

 

 

Zu 4:

 

 

Nein.

 

 

 

Zu 5 :

 

 

Diesbezügliche Aufzeichnungen über M. beschränken sich im wesentlichen auf dessen

 

 

Präsenzdienst. Weitere Auskünfte sind mir aus Gründen des Datenschutzes nicht möglich.

 

 

 

Zu 6 bis 10:

 

 

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand des Vollziehungsbereiches meines Ressorts.