1053/AB

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat DI.  Schöggl und Kollegen haben am 10.  Juli 1996 unter der Nr. 1002/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Bundes­gebäudeverwaltung im Bundesheerbereich" gerichtet.  Diese aus Gründen der besseren Über­sichtlichkeit in Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:

Die Frage, ob die Angelegenheiten des militärischen Hochbaues und der Verwaltung militärischer Liegenschaften aus dem Verwaltungsbereich des Bundesministeriums für wirt­schaftliche Angelegenheiten herausgelöst und jenem des Bundesministeriums für Landesver­teidigung zugeordnet werden sollten, ist seit längerem Gegenstand fachlicher Diskussionen.  Von den Befürwortern einer Änderung der bestehenden Kompetenzrechtslage im Sinne einer Verlagerung der Bauagenden zum Bundesministerium für Landesverteidigung werden in diesem Zusammenhang neben einer Effizienzsteigerung erhebliche Einsparungspotentiale in personeller und materiellen Hinsicht ins Treffen geführt.  Dieser Auffassung wird ent­gegengehalten, daß die Bundesgebäudeverwaltungen II in den letzten Jahrzehnten ein außer­ordentliches Maß an Fachwissen und Know How auch im Bereich der Betreuung militärischer Baulichkeiten und Liegenschaften entwickelt hätten, welches in diesem Maße im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung nicht verfügbar wäre.  Ferner müßten im militärischen Bereich erst entsprechende Parallelstrukturen neu aufgebaut werden, die - verglichen mit der bestehenden Organisation - nicht wirtschaftlich agieren könnten.  Schließlich wird argumentiert, daß eine Durchbrechung der bestehenden

Generalzuständigkeit hinsichtlich der Verwaltung aller Bauten und Liegenschaften des Bundes zugunsten eines Ressorts zum Trend führen könnte, ähnliche Strukturen auch bei den restlichen Ministerien einzurichten.

Als Bundesminister für Landesverteidigung bin ich naturgemäß daran interessiert, jene organisatorische Lösung verwirklicht zu sehen, die den militärischen Interessen am ehesten entspricht.  Auf Grund der Sensibilität des gegenständlichen Themenbereiches bin ich j jedenfalls der Meinung, daß eine allfällige Änderung der Baukompetenzen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht aktuell ist, zumal im geltenden Arbeitsübereinkommen der beiden Regierungsparteien diesbezüglich keine Absichten festgeschrieben wurden.  Ich bin daher dafür, den vorerwähnten Diskussionsprozeß möglichst sachbezogen weiterzuführen und eine Lösung in Ruhe heranreifen zu lassen.