1059/AB
B e a n t w o r t u n g
der Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde, betreffend Prognosen vordem EU-Beitritt, Nr. 1 1 94,/J
Zu den aus der beiliegenden Ablichtung der gegenständlichen Anfrage ersichtlichen Fragen führe ich folgendes aus:
Zu Frage la:
In direkter Konsequenz des EU-Beitrittes wurden zwei Branchenstiftungen eingerichtet:
AUFLEB: für ehemalige Beschäftigte der Lebensmittelbranche
AUSPED: für ehemalige Beschäftigte der Speditionsbranche.
Zu Frage lb:
Seit Gründung der bereits erwähnten Branchenstiftungen am 1.1.1995 beziehungsweise 7.4.1995 haben bei der AUSPED 401 Frauen und 625 Männer, bei der AUFLEB 418 Frauen und 1.01 7 Männer an Stiftungsmaßnahmen teilgenommen.
Zu Frage lc:
Bis Ende Juni 1996 sind bei AUSPED 544 Personen, bei AUFLEB -302 Personen aus der Stiftung ausgetreten. Davon konnten unmittelbar aus der Stiftung heraus bei der AUSPED 172 Frauen und 207 Männer, bei der AUFLEB 52 Frauen und 207 Männer erfolgreich auf Arbeitsplätze vermittelt werden.
Zu Frage 1 d:
Bis Juni 1996 sind aus der AUSPED 165 Personen (58 Frauen, 107 Männer), aus der AUFLEB 43 Personen (eine geschlechtsspezifische Differenzierung ist hier derzeit noch nicht möglich) ohne unmittelbare Arbeitsaufnahme ausgetreten. Davon traten 21 Personen in den Ruhestand.
Zu Frage le:
Von insgesamt 21 Pensionsantritten bis Ende Juni 1996 entfallen 4 auf Frauen und 17 auf Männer.
Zu Frage 1f:
Neben der Gewährung des Arbeitslosengeldes an die Stiftungsteilnehmerlnnen, das zur Gänze aus Mitteln des Arbeitsmarktservice Österreich finanziert wird. wurden folgende Mittelzuwendungen vereinbart:
AUSPED: AMS (Arbeitsmarktservice)-Mittel: ÖS 23.270.123,--
ESF (Europäischer Sozialfonds)-Mittel: ÖS 38.783.537,--
Länder/Gemeinden: ÖS 15.513.414,--
Betriebe: ÖS 31.350.000,--
AUFLEB: AMS (Arbeitsmarktservice)-Mittel: ÖS 158.824.000
ESF (Europäischer Sozialfonds)-Mittel: ÖS 158.825.000,--
Länder/Gemeinden: ÖS 59.851 -000,--
Wirtschaftskammer-. ÖS 72.500.000,--
Zu Frage 1 c:
Für vom EU-Beitritt direkt betroffene Arbeitnehmerlnnen sind explizit keine weiteren -Arbeitsstiftungen geplant. Im Rahmen des bestehenden Förderinstrumentariums des Arbeitsmarktservice werden jedoch laufend weitere Arbeitsstiftungen gegründet.
Zu Frage 2a:
Zunächst ist festzuhalten, daß infolge des EU-Beitritts keineswegs die Berechnung der Arbeitslosenquote durch eine EU-konforme Berechnungsmethode ersetzt wurde. Letztere ergänzt vielmehr die Berechnung auf Basis von Registerdaten. Das Statistische Amt der .EU (EUROSTAT) verpflichtet die EU-Mitglieder zu einer jährlichen Arbeitskräfteerhebung auf Umfragebasis, also zu einer einheitlichen Methode und Definition der Erfassung der Arbeitslosigkeit gemäß den Kriterien der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Kriterien), um die internationale Vergleichbarkeit des Niveaus der Arbeitslosigkeit in den einzelnen Staaten der EU zu gewährleisten.
Zu Frage 2b:
Die Ermittlung der Höhe der Arbeitslosigkeit wird zukünftig sowohl durch EUROSTAT in Zusammenarbeit mit dem OSTAT als auch nach der traditionellen Methode der Erfassung der vorgemerkten Arbeitsuchenden durch das Arbeitsmarktservice erfolgen.