1061/AB

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag.  STADLER und Kollegen haben am 12.  Juli 1996 unter der Nr. 1116/J an den Bundesminister für Inneres eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "die Beziehungen der SPÖ zu PKK-Vertretern" gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

 

1.  Ist Ihnen auch bekannt, daß der "Internationale Sekretär" der SPÖ, Karl Schramek,

 

               a)       in voller Kenntnis dieser "Kriegserklärung" der ERNK an die BRD, die deren 

                        Europa-Vertreter, Kani Yilmaz, zu verantworten hat,

 

               b)      im Wissen darum, daß die Bundesanwaltschaft der BRD wegen der Planung der            Geiselnahme im türkischen Konsulat in München vom Juni 1993 gegen Kani Yilmaz       ermittelt,

den Europa-Beauftragten der ERNK, Kani Yilmaz, nicht nur am 9.9.1993 (lt.  "Presse" v. 10.9.1993) persönlich empfangen hat und mit ihm die Eröffnung das Büros der ERNK besprach, sondern auch noch am 18.4.1994 (lt.  "Presse vom 19.4.19'94) "konstruktive Gespräche" mit Yilmaz in Wien führte?

 

2.           Wurde im Hinblick darauf, daß es sich

       a)    bei der PKK und ERNK um offen terroristische Vereinigungen, seit dem Erkenntnis

              des OGH vom 10.10.1994   auch um kriminelle Organisationen nach § 278 a StGB             handelt, weiters unter Berücksichtigung des Umstandes, daß

 

       b)    die türkischen Sozialdemokraten jede Zusammenarbeit mit der PKK ablehnen

              ("Wir stellen mit einer Terrororganisation keinen Kontakt her" - "Presse" v .

              8.6.1994 ferner in Würdigung der Tatsachen, daß

 

       c)    die PKK im Exil-Parlament der Kurden über lediglich zwölf Abgeordnete von 60 verfügt?

 

       d)  die PKK nicht die einzige Partei ist, die die Belange der Kurden in der Türkei wahrnimmt,         

            sondern daneben noch die pro-kurdische Partei HADEP (Nachfolgerin der, wegen ihres           

            Einsatzes für die Kurden von den türkischen Behörden verbotenen "Demokratie-Partei")

            besteht, die sich ebenfalls für die Belange der kurdischen Minderheit einsetzt, sich aber im

            Gegensatz zur stalinistisch ausgerichteten PKK ausdrücklich von der Gewalt auf beiden

            Seiten distanziert und den bewaffneten Kampf der PKK, der so viele Opfer forderte, nie

            gutgeheißen hat ,

darüber hinaus in Anbetracht des Umstandes, daß

 

       e)    das Magazin des Innenministeriums "Öffentliche Sicherheit" in Folge 9/1994 klarstellt, daß

              das Ziel der PKK, "die Schaffung eines kommunistisch geprägten kurdischen              

              Nationalstaates in der Türkei unter ihrer alleinigen Führung" sei,

außerdem

 

       f)     die enge Beziehung zwischen der "Sozialistischen Jugend" (SJ) und kurdischen

              Extremisten, die der PKK zumindest nahestehen (vgl.  "Neue Kronen-Zeitung" - Od. v.

              23.11.1992, "Welser Rundschau" v. 20.7.1995, Nr. 29), bereits zu Straßenschlachten und

              Brandstiftungen ausartete,

 

endlich in Erwägung des nicht zu leugnenden Sachverhaltes, daß

 

       g)    der "Internationale Sekretär" der SPÖ, Karl Schramek,

            - ungeachtet dieser traurigen Tatsachen - noch im März 1995 ("Standard" v. 18.3.1995)

            Gespräche mit dem Führer der PKK, Abdullah Ücalan führte, und sich in zahlreichen -           ungefragten Äußerungen - stets zu einer Politik der Zusammenarbeit mit der terroristischen             PKK bekannte,

die Staatspolizei eingeschaltet, um den befremdlichen Umgang des Herrn Schramek mit international gesuchten Terroristen zu beobachten und gegebenenfalls zu unterbinden?

 

Wenn ja, welche Maßnahmen wurden wann und wie lange getroffen und welche Ergebnisse und neuen Erkenntnisse für die Bekämpfung des internationalen Terrorismus wurden daraus gewonnen?

 

Wenn nein, mit welcher Begründung wurden staatspolizeiliche Erhebungen unterlassen?

 

3.    Welche Folgerungen haben Sie und Ihr Ministerium bis heute aus dem Erkenntnis des Obersten Gerichtshofes zu 110s 112, 114/94 vom 18.10.1994 gezogen?

 

4.    Welche Schlüsse im Hinblick auf die öffentliche Sicherheit im allgemeinen und im besonderen auf die drohende Gefährdung des Lebens, der leiblichen Unversehrtheit und des Eigentums der in Frage kommenden österreichischen Staats­bürger des "rechtskonservativen Spektrums" sowie deren Angehörigen ziehen Sie daraus?

 

5.    Haben Sie bereits Maßnahmen zum Schutze österreichischer Staatsbürger ergriffen und wenn ja,

 

6.    welcher Art sind diese?

 

7.    Haben Sie Maßnahmen gesetzt, um eine mögliche Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung durch kurdische Aktivisten hintanzuhalten und wenn ja,

 

8.    welcher Art sind diese?

 

9.    Haben Sie die Linie Ihrer Politik, die Sie der PKK bzw. deren Unterorganisationen gegenüber verfolgen, mit dem Herrn Außenminister abgesprochen?

 

10.  Glauben Sie, daß ihre Linie der Solidarität entspricht, die europäische Nachbarstaaten in Sonderheit die Bundesrepublik Deutschland und darüber hinaus die Französische Republik die, die Hauptleidtragenden des roten Terrors der PKK sind, und die beide deswegen bereits die PKK verbieten mußten, mit Fug und Recht vom Innenminister eines befreundeten EU-Landes erwarten dürfen?"

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Solche Kontakte sind aus den Medien bekannt, haben aber keine sicherheitsbehördliche Relevanz.

 

Zu Frage 2:

Mangels Vorliegens des Verdachtes einer Gesetzesverletzung ergab sich bisher keine Veranlassung zu sicherheitsbehördlichen Maßnahmen .

 

Zu Frage 3:

Wie im konkreten Anlaßfall werden auch künftig die Sicherheitsbehörden bei Vorliegen des Verdachtes einer gerichtlich strafbaren Handlung Anzeige an die zuständige Staatsanwaltschaft erstatten.

 

Zu den Fragen 4 bis 6:

Sei Vorliegen einer Gefahrensituation wurden und werden von den Sicherheitsbehörden die nach den Umständen des Einzelfalls erforderlichen Maßnahmen getroffen.

 

Zu den Fragen 7 und 8:

Soweit notwendig wurden und werden von den Sicherheitsbehörden Vorkehrungen zur Hintanhaltung von Gesetzesverstößen getroffen, über die ich aus polizeitaktischen Gründen im Detail keine Auskunft geben kann.

 

Zu Frage 9:

 

ja .

 

Zu Frage 10:

 

Die Maßnahmen der österreichischen Sicherheitsbehörden werden un

ter Bedachtnahme auf die nationale und internationale Lage nach eigenständiger Beurteilung auf der Grundlage der österreichischen Rechtsordnung getroffen und gehen mit den Maßnahmen in vergleichbaren europäischen Staaten konform.