1063/AB

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag.  Trattner, Ing Meischberger, Haller und Blünegger haben am 10.  Juli 1996 unter der Nr. 1015/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Neubau des Bezirkskrankenhauses Kufstein gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

 

 

l.     Sind Sie über die Pläne der Tiroler Landesregierung über die Verlegung der orthopädischen Abteilung vom Bezirkskrankenhaus Kufstein in das Bezirkskrankenhaus St. Johann in Tirol informiert?

 

2.    Wenn ja, wie steht das Bundesministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz zu dieser Entscheidung, die orthopädische Versorgung des Tiroler Unterlandes aus einem

       Schwerpunktkrankenhaus in ein einfaches Bezirkskrankenhaus zu verlegen?

 

3.    Hat es bereits Gespräche Ihrerseits mit der Tiroler Landesregierung respektive der für die Gesundheit zuständigen Landesrätin Elisabeth Zanon in dieser Frage gegeben?

 

4.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

 

5.    Wenn nein, wann beabsichtigen Sie, die entsprechenden Gespräche zu führen?

 

6.    Welche Maßnahmen werden Sie unternehmen, um die geplante Verlegung zu verhindern?"

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Zu den Fragen 1 bis 5:

 

Sowohl das Bezirkskrankenhaus in Kufstein als auch das Bezirkskrankenhaus in St.Johann/Tirol verfügen derzeit über kleine orthopädische Abteilungen von 13 bzw. 14 belegbaren Betten.

Der Österreichische Krankenanstaltenplan, der derzeit Gegenstand von Verhandlungen mit den Ländern ist, nennt in seinen Zielvorstellungen einige für alle Krankenanstalten allgemein gültige Grundsätze, wie z.B. Sicherstellung der stationären Akutversorgung durch leistungsfähige, bedarfsgerechte und aufeinander abgestimmte Krankenanstalten, möglichst gleichmäßige Erreichbarkeit dieser Krankenanstalten, Vermeidung der Vorhaltung isolierter Fachabteilungen, etc.

 

Ein weiterer, sehr wesentlicher Grundsatz ist die Berücksichtigung von Mindestabteilungs-größen bei der Vorhaltung von Fachabteilungen.  Diese Mindestabteilungsgrößen gewähr-leisten einen wirtschaftlichen Betriebsablauf und aufgrund ausreichender Fallzahlen eine entsprechende medizinische Versorgungsqualität.  Diese Mindestabteilungsgrößen sind fachspezifisch unterschiedlich und sehen z.B. für die Orthopädie 30 Akutbetten pro Abteilung vor.  Ein geringfügiges Abgehen von diesen Mindestabteilungsgrößen ist nur in begründeten Ausnahmefällen (z.B. besondere geographische Situation) vorgesehen.

Unter diesen Prämissen wurde auch im Entwurf zum Öster­reichischen Krankenanstaltenplan zu den Krankenhäusern in Kufstein und St. Johann die Empfehlung zum Ausbau einer dieser beiden genannten orthopädischen Abteilungen und zur Auflassung des zweiten Standortes abgegeben.

 

In Gesprächen zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz und dem Land Tirol zur Abstimmung des Entwurfes zum Österreichischen Krankenanstaltenplan wurde diese Thematik bereits diskutiert, wobei eine unter Berücksichtigung der medizinischen sowie ökonomischen Aspekte zweckmäßige Realisierungsvariante angestrebt wird. Die abschließenden Verhandlungsrunden mit den Bundesländern zur Festlegung des Öster-reichischen Krankenanstaltenplanes erfolgen im Herbst d.J.

 

Zu Frage 6:

 

Beide Krankenanstalten, das BKH Kufstein oder das BKH St. Johann/Tirol, sind entsprechend den Grundsätzen des österreichischen Krankenanstaltenplanes als Standort für die ortho­pädische Versorgung des Tiroler Unterlandes möglich, weshalb aus Sicht des Bundesministeriums für Gesundheit und Konsumentenschutz keine Veranlassung besteht, einen der genannten Standorte zu verhindern.