1064/AB
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Haupt, Dr. Salzl, Dr. Pumberger, Dr. Povysil haben am 11. Juli 1996 unter der Nr. 1031/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Rinder-Innereien gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
l. Hat Ihr Ressort bereits ermittelt, in welchen aus Frankreich importierten bzw. in Frankreich erzeugten Lebensmitteln die nunmehr dort verbotenen Ausgangsprodukte aus Rinder-Innereien enthalten sind?
2. Werden Sie auf der Basis Ihrer lebensmittelrechtlichen Kompetenz das Inverkehrbringen dieser französischen Importwaren untersagen?
3. Werden Sie den Import von Rinder-Innereien, analog dem französischen Verbot, untersagen, damit diese RinderInnereien aus Frankreich nicht in Österreich verarbeitet oder anderweitig in Verkehr gebracht werden dürfen?
4. Konnte Ihr Ressort in Erfahrung bringen, auf welchen praktischen, veterinär- oder humanmedizinischen oder sonstigen wissenschaftlichen Erkenntnissen das in Frankreich verhängte Verbot für Rinder-Innereien beruht?
5. Ergeben sich daraus für Österreich sonstige, über das Importverbot von französischen Rinder-Innereien oder daraus erstellten Verarbeitungsprodukten hinausgehende Konsequenzen?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Die Rezepturen von französischen Lebensmitteln sind mir nicht bekannt.
Die BSE-Problematik und die damit verbundenen Maßnahmen sind tierseuchenrechtliche Belange. Daher sind diese Fragen im Veterinärbereich geregelt.
Die veterinärrechtlichen Bestimmungen für den Handel mit Fleisch und Fleischerzeugnissen sind mit der Richtlinie 89/662/EWG voll harmonisiert. Einzelmaßnahmen wie ein Importverbot sind auch nicht notwendig, da die französische Regelung sicherstellt, daß diese Innereien nicht in die Nahrungsmittelkette kommen; dies betrifft auch den Handel mit diesen Materialien mit anderen EU-Mitgliedsstaaten.
Zu Frage 4:
Die französischen Maßnahmen beruhen auf einem Bericht des französischen Neurologen Dormont, welcher diese Empfehlungen vor allem in Hinblick auf die im Gegensatz zu Österreich sicherheitstechnisch nicht so fortgeschrittene Tierkörperentsorgung in Frankreich und das dortige Auftreten von BSE getroffen hat.
Zu Frage 5:
Österreich verfolgt stets eine strenge, im Einklang mit den Bestimmungen der Union stehende Importpolitik im Hinblick auf BSE. Da BSE in Österreich nicht aufgetreten ist und die österreichischen Tierkörperverwertungsanstalten den höchsten von der Kommission geforderten Sicherheitsstandard aufweisen, sehe ich derzeit keine Notwendigkeit für weitere Maßnahmen.