1065/AB
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Haider, Mag. Haupt, Dolinschek, Ing. Reichhold haben am 11. Juli 1996 unter der Nr. 1032/J an mich beiliegende schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Geburtshilfe im Krankenhaus St. Veit/Glan gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 6
In dem im Jahr 1995 präsentierten ersten Entwurf des Österreichischen Krankenanstaltenplanes wurde als mögliche Realisierungsvariante vorgeschlagen, sowohl im Krankenhaus St. Veit/Glan als auch im Krankenhaus Friesach eine Abteilung,. für Frauenheilkunde und Geburtshilfe vorzusehen. Zwischenzeitlich wurden in Gesprächen mit Vertretern des Bundeslandes Kärnten verschiedene weitere Realisierungsvarianten überlegt, die einerseits eine optimale gynäkologische/geburtshilfliche Versorgung der Bevölkerung dieses Einzugsgebietes sicherstellen und andererseits aufgrund der zu erwartenden Fallzahlen auch in Zukunft eine wirtschaftliche Betriebsführung in diesen beiden Krankenanstalten ermöglichen. Die Verhandlungen über den Krankenanstaltenplan sind noch nicht abgeschlossen. Im Herbst werden die abschließenden Verhandlungsrunden stattfinden und ich werde mich darum bemühen, daß in der Region St.Veit/Glan eine für die Bevölkerung optimale und für alle Beteiligten akzeptable Lösung gefunden wird. Von einer "wankelmütigen Haltung" meines Amtsvorgängers kann daher keine Rede sein.
Zu Frage 2:
Für den Krankenhaus zu- und -umbau des Krankenhauses der Barmherzigen Brüder in St.Veit/Glan wurden bisher insgesamt S 16.395.000.- an Investitionszuschüssen ausbezahlt, und zwar S 8.060.000.- im Jahr 1994 und S 8.335.000.- im Jahr 1995. Für die Abteilung "Frauenheilkunde und Geburtshilfe" wurden keine separaten Investitionsanträge gestellt.
Zu Frage 3:
Die durchschnittliche Belagsdauer der Kärntner Krankenanstalten für das Jahr 1995 beträgt 8,93 Tage (inklusive der Sonderkrankenanstalt Winklern). Im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder St. Veit/Glan waren es 1995 8,42 Tage. Nachstehende Tabelle zeigt die durchschnittliche Belagsdauer 1995 für den Bereich Frauenheilkunde und Geburtshilfe in den einzelnen Krankenanstalten:
Friesach 7,94 Tage
Spittal/Drau 5,24 Tage
Villach 5,68 Tage
Wolfsberg 5,16 Tage
Klagenfurt 4,81 Tage
St.Veit/Glan 4,94 Tage
Zu Frage 4:
Die Anzahl der Geburten in den einzelnen Kärntner Krankenhäusern im Jahr 1995 lautet wie folgt:
Friesach 339
Spittal/Drau 648
Villach 1.528
Wolfsberg 768
Klagenfurt 1.587
St.Veit/Glan 691
Zu Frage 5:
Laut Krankenanstaltengesetz § 2 a Absatz 1 lit. a sind zwar für Standardkrankenanstalten bettenführende Abteilungen zumindest für Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Innere Medizin und Kinderheilkunde vorzusehen; allerdings kann laut § 2 a Absatz 3 die Landesgesetzgebung bestimmen, daß von der Errichtung einzelner im Absatz 1 lit. a vorgesehener Abteilungen abgesehen werden kann, wenn in jenem Einzugsbereich, für den die Krankenanstalt vorgesehen ist, die betreffenden Abteilungen in einer anderen Krankenanstalt bereits bestehen und ein zusätzlicher Bedarf nicht gegeben ist.
Zu Frage 7:
Eine der zentralen Zielvorstellungen des österreichischen Krankenanstaltenplanes ist die Sicherstellung der stationären Akutversorgung durch leistungsfähige, bedarfsgerechte und in.. ihrem Leistungsspektrum aufeinander abgestimmte Krankenanstalten. Die Akutkranken-anstalten sollen eine möglichst gleichmäßige und bestmöglich erreichbare, aber auch wirtschaftlich und medizinisch sinnvolle Versorgung der österreichischen Bevölkerung gewährleisten. Zur Erreichung dieser Zielvorstellungen geht die österreichweite Krankenanstaltenplanung von einer bundesländerübergreifenden Versorgung der Bevölkerung aus.
Zu Frage 8:
Der Entwurf des Österreichischen Krankenanstaltenplanes sieht vor, daß das Krankenhaus Friesach wie bisher die Basisversorgung in der Region - in Abhängigkeit vom Leistungsangebot aller Krankenanstalten in dieser Region - sicherstellen wird.
Zu den Fragen 9 und 10:
Eine Herabstufung des Krankenhauses St.Veit/Glan war und ist nicht geplant. Das Krankenhaus St.Veit/Glan ist als Standardkrankenhaus eingestuft und nicht - wie in der Anfrage behauptet - als Schwerpunktkrankenhaus. Eine Neueinstufung ist nicht geplant.
Meinem Ressort ist von einer Einstellung der Studien im Rahmen der Studiengruppe Mamma- und colorectales Carcinom nichts bekannt.