1069/AB

 

 

,Die Abgeordneten zum Nationalrat Langthaler, Freundinnen und Freunde haben am 12.  Juli 1996 unter der Nr. 1140/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Kennzeichnung von Textilien gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

 

 

l.     Ist es richtig, daß die derzeitigen Kennzeichungsbestimmungen keine genaue, lückenlose Kennzeichnung für Textilien erfordern, d.h. daß für die Konsumenten nicht ersichtlich ist, aus welchen Materialien Textilien zur Gänze bestehen?

 

2.    Wenn ja, wie stehen Sie zu einer gesetzlichen Änderung, die eine lückenlose und umfassende Kennzeichnung von Textilien erforderlich macht?

 

3.    Sind Ihnen Zahlen bekannt, wieviele Menschen in Österreich auf bestimmte Textilmaterialien allergisch reagieren?

 

4.    Wenn ja, könnten Sie uns bitte diese Zahlen zur Kenntnis bringen?

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Die Kennzeichnung von Textilien fällt nicht in die Zuständigkeit des Bundesministers für Gesundheit und Konsumentenschutz, sondern in die des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, der auf Grund des § 32 UWG und in Umsetzung verschiedener EU-Vorschriften die Verordnung über die Kennzeichnung von Textilerzeugnissen BGBl.Nr.890/1993, zuletzt geändert durch BGBl.Nr. 494/1995, erlassen hat.  Diese sieht eine Angabe der Anteile verschiedener Fasern in Textilien - ausgedruckt durch den Nettotextilgewichtsanteil in Prozent vor.  Ungeachtet dessen sind Rechtsvorschriften, die eine

Verbesserung des Schutzes der Gesundheit von Menschen zum Ziel haben, insbesondere Anpassungen an den wissenschaftlichen Fortschritt, grundsätzlich zu begrüßen.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

 

Daten über Allergien auf Textilfasern liegen meinem Ressort nicht vor.