107/AB

 

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Haller, Dr. Pumberger, Wenitsch

haben am 31. Jänner 1996 unter der Nr. 55/J an mich beiliegende

schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Gefährdung

durch "Elektrosmog" gerichtet.

 

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt :

 

 

Zu den Ausführungen in der Präambel der Anfrage ist zu

bemerken, daß sich der in dem zitierten Kurier-Artikel vom

9.1.1996 erwähnte Auftrag an das ÖFZS selbstverständlich nicht

auf eine vermutete Sammeltätigkeit beschränkt, sondern eine

Bewertung der dokumentierten Forschungsresultate der

vergangenen Jahre über die Wirkung nieder- und hochfrequenter

elektromagnetischer Felder beinhaltet. Vertragsgemäß sind die

Ergebnisse dieses Auftrags im Herbst dieses Jahres vorzulegen.

 

Die von Radaranlagen erzeugten elektromagnetischen Felder sind

der Art nach den hochfrequenten elektromagnetischen Feldern

zuzuordnen und werden durch den gegenständlichen Auftrag an das

ÖFZS miterfaßt.

 

Zu Frage 1 :

 

Die angesprochene Studie über die Kontrolle allfälliger

Beeinträchtigungen der Gesundheit von Menschen und deren

Nachkommenschaft durch nichtionisierende Wechselfelder ( unter

besonderer Berücksichtigung von Mikrowellen und Radarwellen )

sowie durch statische und aperiodische elektrische und

magnetische Felder wurde unter Federführung des

Österreichischen Forschungszentrums Seibersdorf ( ÖFZS ) als

interdisziplinäres Forschungsproj ekt der Seibersdorfer

Institute für Physik und Biologie in Zusammenarbeit mit dem

Institut für Nachrichtentechnik der Technischen Universität

Wien, der Versuchsanstalt für Biomedizinische Technik der

Technischen Universität Graz und dem Joliot-Curie Institut

Budapest durchgeführt . Die im Rahmen dieser Studie gestellte

Aufgabe umfaßte die Erfassung der wichtigsten Verursacher in

Medizin, Technik und Forschung bei den einzelnen Strahlenarten,

die Erfassung der zum damaligen Zeitpunkt bekannten bzw. in

Diskussion stehenden Wirkungen der einzelnen Strahlenarten und

die Bewertung ihrer strahlenschutztechnischen Relevanz , die

Erfassung der für die einzelnen Verursacher typischen

Strahlenfelder, die Ausarbeitung einer Übersicht über

allfällige in einzelnen Ländern bestehende Regelungen, die

Ausarbeitung von Empfehlungen für Personenschutzgrenzwerte nach

dem damaligen Stand von Wissenschaft und Technik , die in

österreichische Regelungen ( zB . Normen ) Eingang finden sollten,

sowie die Ausarbeitung von Empfehlungen für allfällige

Schutzmaßnahmen.

 

Zu Frage 2 :

 

Die in Aussicht gestellte Aktualisierung wurde Anfang des

heurigen Jahres in Auftrag gegeben.

 

Zu Frage 3 :

 

Der Auftrag umfaßt die Erstellung einer Studie zur Erfassung

und Bewertung der Ergebnisse neuerer Untersuchungen, eine

Bestandsaufnahme und Diskussion aktueller Grenzwerte , die

 

Ausarbeitung von Empfehlungen für Kontroll- und Schutzmaßnahmen

sowie die Aktualisierung der bestehenden Literaturdatenbank.

 

Zu Frage 4 :

 

Seitens meines Ressorts wurde zu keiner Zeit behauptet, daß die

Forschungstätigkeit des ÖFZS durch eine "Sammeltätigkeit"

ersetzt wird, derartiges ist aus dem zitierten Artikel auch

nicht zu entnehmen; vielmehr wird im Zitat dieses Artikels auf

die Notwendigkeit der Schaffung eines wissenschaftlichen

Hintergrundes für eine Grenzwertfestlegung hingewiesen.

 

Zu Frage 5 :

 

Im Themenbereich Elektrosmog ist für die in Frage 1

dargestellte Studie des ÖFZS ein Betrag von insgesamt

S 2,155.800 aufgewendet worden.

 

Zu Frage 6 :

 

Für die seinerzeitige Studie wurden vom Auftragnehmer

Zwischenberichte zum Nachweis des vertragsgemäßen Fortganges

der Arbeiten sowie ein dreibändiger Abschlußbericht vorgelegt.

 

Für die jüngst in Auftrag gegebene Studie liegen derzeit noch

keine Berichte vor.

 

Zu Frage 7 :

 

Der dreibändige Abschlußbericht wurde im Auftrag meines

Ressorts vom ÖFZS in begrenzter Stückzahl aufgelegt und den mit

Fragen des Schutzes des Lebens und der Gesundheit von Menschen

vor den Gefahren durch nichtionisierende Strahlung befaßten

Behörden und sonstigen interessierten Stellen, wie dem

Österreichischen Normungsinstitut, zur Verfügung gestellt. Die

Ergebnisse dieses Berichtes stellten die Grundlage für die

Erarbeitung der österreichischen Strahlenschutznormen ÖNoRM S

1119 "Niederfrequente elektrische und magnetische Felder,

Zulässige Expositionswerte zum Schutz von Personen im

 

Frequenzbereich 0Hz bis 30 kHz " und ÖNORM S 1120 "Mikrowellen

und Hochfrequenzfelder, Zulässige Expositionswerte zum Schutz

von Personen im Frequenzbereich 30 kHz bis 3000 GHz ,

Messungen " , dar .

Die Inhalte dieser beiden Normen fanden seither ihren

Niederschlag in den Sachverständigengutachten im Rahmen

behördlicher Bewilligungsverfahren für Anlagen, die

elektromagnetische Felder emittieren. Die beiden Normen wurden

als österreichischer Beitrag in die Ausarbeitung der

europäischen Vornorm EVN 50166-2 eingebracht . Die Oualität des

österreichischen Beitrages wurde vom Europäischen

Elektrotechnischen Komitee in der Weise hervorgehoben, daß ein

Mitarbeiter des ÖFZS zum Vorsitzenden des entsprechenden

Technischen Komitees bestellt wurde . Als weiteres Ergebnis der

Studie hat das ÖFZS unter Einsatz beträchtlicher eigener

Geldmittel ein Laboratorium für elektromagnetische Felder und

später auch ein Laserschutzlabor errichtet. Damit wurden in

Österreich für die praktische Durchführung des Strahlenschutzes

betreffend nichtionisierende Strahlung erforderliche technische

Einrichtungen geschaffen. Der hohe Qualitätsstandard dieser

Einrichtungen und die fachliche Kompetenz der Mitarbeiter

fanden ihren Niederschlag in der Bestellung weiterer

Mitarbeiter des ÖFZS zu Mitgliedern der in diesem Gebiet

tätigen internationalen Organisationen.

 

Zu Frage 8 :

 

Die Auswirkungen elektromagnetischer Felder auf den Menschen

hängen primär vom Frequenzbereich ab . Während im

Niederfreguenzbereich Reizwirkungen auf Nerven- und

Muskelzellen maßgeblich sind , steht im Hochfrequenzbereich die

Wärmewirkung im Vordergrund . Unter Berücksichtigung

entsprechender Sicherheitsfaktoren wurden Grenzwerte zum Schutz

von Personen festgelegt ( wobei Österreich, wie bereits erwähnt ,

eine Vorreiterrolle hatte ) , die als Schwellenwerte anzusehen

sind, sodaß bei Unterschreiten dieser Werte eine

Gesundheitsgefährdung auszuschließen ist .

 

Hinsichtlich Radaranlagen, Richtfunksendern und Fernsehsendern

ist die Strahlenbelastung der Bevölkerung schon durch die

Positionierung der Sender deutlich niedriger als durch die

Belastung der bereits erwähnten in Normen festgelegten

Grenzwerte . Dies trifft für die bei den Sendeanlagen

beschäftigten beruflich strahlenexponierten Personen nicht von

vornherein zu , sodaß spezielle Strahlenschutzmaßnahmen

erforderlich sein können, die im Einzelfall nach Einholung von

Sachverständigengutachten unter Beachtung der ÖNORM S 1120

bescheidmäßig festgelegt werden müssen.

 

Die Problematik möglicher gesundheitsschädlicher Auswirkungen

anderer biologischer Effekte durch Exposition mit Magnetfeldern

von Hochspannungsleitungen oder durch die Einwirkung

niederfrequent gepulster Hochfreguenzfelder von Mobiltelefonen

wird seit einigen Jahren intensiv untersucht . Nach Meinung der

Internationalen Kommission für den Schutz vor

Nichtionisierender Strahlung ICNIRP sind j edoch die Ergebnisse

der bisher bekannten epidemiologischen Studien für eine

Bewertung gesundheitlicher Risken nicht ausreichend und daher

auch nicht für die quantitative Festlegung von Grenzwerten oder

Schutzvorschriften verwendbar .

 

Zu Frage 9 :

 

Das Problem der elektromagnetischen Felder wurde von der

österreichischen Strahlenschutzkommission Ende 1994

aufgegriffen. Diese hat einstimmig die Gründung eines

Unterausschusses zur Beratung der wesentlichen Inhalte einer

gesetzlichen Regelung dieser Materie beschlossen. Es ist zu

erwarten, daß die Beratungen in diesem Unterausschuß im Laufe

dieses Jahres mit der Vorlage eines akkordierten Vorschlages

für den fachlichen Inhalt entsprechender Rechtsvorschriften

abgeschlossen werden können. In die Beratungen soll auch das

Ergebnis der jüngst in Auftrag gegebenen Studie einfließen.

 

Vorarbeiten für eine gesetzliche Regelung sind auch deshalb

erforderlich, da die EU einen Richtlinienvorschlag zum Schutz

der Arbeitskräfte - das sind Arbeitnehmer und entsprechende

 

Tätigkeiten ausführende Selbständige , wie Gewerbetreibende ,

Ärzte , Ingenieurkonsulenten etc . - vor der Gefährdung durch

physikalische Einwirkungen erarbeitet hat .

 

Zu Frage 10 :

 

Standardisierte Meßverfahren für elektromagnetische Felder

einschließlich der erforderlichen Meßgeräte, Prüf- und

Kalibriereinrichtungen stehen im ÖFZS im Rahmen der staatlich

akkreditierten Prüfstelle für Strahlenschutz bereits zur

Verfügung .

 

Zu Frage 11 :

 

Die Priorität bei der Lösung offener Fragen im Zusammenhang mit

möglichen Gesundheitsgefährdungen durch Nichtionisierende

Strahlung sehe ich weniger in der Erstellung eines

elektromagnetischen Immissionskatasters , sondern vielmehr in

der Schaffung rechtlich verbindlicher und transparenter

Regelungen unter Festsetzung gesicherter

Personenschutzgrenzwerte , die eine allfällige spätere Schaffung

eines Immissionskatasters überhaupt erst sinnvoll machen

würden.

 

Die Festlegung gesetzlicher Personenschutzgrenzwerte setzt

j edoch voraus , daß diese Grenzwerte nach dem Stand von

Wissenschaft und Technik gesichert sind , wozu die Studie , mit

der das ÖFZS betraut wurde , im Sinne einer Zusammenfassung und

Bewertung der oben erwähnten Effekte beitragen soll .

 

Zu Frage 12 :

 

Wie bereits erwähnt , hat die EU als ersten Schritt für

einheitliche gesetzliche Regelungen dieser Materie einen

Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über

Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit

der Arbeitskräfte vor der Gefährdung durch physikalische

Einwirkungen erstellt , der Gegenstand von Beratungen in einer

 

Ratsarbeitsgruppe sein wird, an denen auch österreichische

Vertreter teilnehmen werden.

 

Zu Frage 13 :

 

Der Begriff Laserkanone ist in der gegenständlichen Anfrage

nicht ausreichend definiert. Es wird angenommen, daß sich die

gegenständliche Frage auf Lasergeräte bezieht, die von der

Exekutive für Geschwindigkeitsmessungen verwendet werden. Diese

Geräte sind nach dem Gutachten einer akkreditierten Prüfstelle

gemäß ÖNORM/IEC 825 in die Sicherheitsklasse 1 einzuordnen,

sodaß schädliche Auswirkungen auf Mensch, Tier und Pflanze bei

bestimmungsgemäßem Einsatz auszuschließen sind.