1072/AB
ANFRAGEBEANTWORTUNG
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr und Genossen vom 11. Juli 1996, Nr. 1039/J, betreffend Einstellung von Behinderten Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz in Ihrem Bereich, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu 1.bis 3. und 5. bis 8.:
Laut einer Auswertung aus dem Personalinformationssystem des Bundes über die Erfüllung der Einstellungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz beträgt für mein Ressort zum 1.Oktober 1995 die Pflichtzahl 623 und die anrechenbare Zahl der beschäftigten begünstigten Behinderten 921.Im Bundesministerium für Finanzen werden demnach weiterhin mehr Behinderte beschäftigt, als die Mindestanforderungen des Behinderteneinstellungsgesetzes vorsehen.
Zu 4.:
Hinsichtlich der vom Bund als Dienstgeber zu entrichtenden Ausgleichstaxe verweise ich auf die Ausführungen des Herrn Bundeskanzlers in der Antwort auf die Anfrage Nr. 1044/J.