1074/AB

 

 

ANFRAGEBEANTWORTUNG

Auf die aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Hermann Böhacker und Genossen vom 12. Juli 1996, Nr. 1079/J, betreffend EDV-Vernetzung aller Zollämter in Österreich, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

 

Der Gedanke eines Programms für die Zollverwaltungen der EU-Mitgliedstaaten für die Jahre 1996 bis 2000 geht zurück auf ein von der Kommission gemeinsam mit Irland im Oktober 1993 in Dublin veranstaltetes Seminar, zu dem auch Österreich als Beitrittskandidat einen Vertreter entsenden konnte. Als Ergebnis des Seminars beschlossen die Leiter der Zollverwaltungen der Mitgliedstaaten noch ohne Teilnahme Österreichs - im Dezember 1993 eine Erklärung, in der die Aufgabenstellung und Zielsetzung der Zollverwaltungen im gemeinschaftlichen Binnenmarktkonzept dargestellt wurden.

 

Die rechtsverbindliche Umsetzung dieser Erklärung ist im Mitentscheidungsverfahren durch das Europäische Parlament und den Rat zu treffen.

 

Zu 2.:

 

Österreich hat das Aktionsprogramm unter der Voraussetzung, daß alle Mitgliedstaaten davon in gleicher Weise ohne Berücksichtigung der nationalen Unterschiede in den Zollverwaltungen betroffen sind, von Anfang an unterstützt, weil es eine realistische Grundlage für Planung und Vollziehung bildet.

 

Zu 3.:

Wie schon zu Frage 1. erwähnt, ist die Beendigung des Vermittlungsverfahrens noch nicht abzusehen.Trotzdem können einige verwaltungsinterne Bereiche aufgrund der Erklärung der Leiter der Zollverwaltungen bereits umgesetzt werden.

 

Zu 4.:

 

Die EDV-mäßige Vernetzung der österreichischen Zollämter wird bereits umgesetzt. Die Vernetzung der Zollämter an den Außengrenzen wird mit Ausnahme einiger weniger, bei denen umfangreiche Neuinstallationen im Elektrobereich notwendig sind, mit Ende des Jahres abgeschlossen sein. Die verbleibenden Binnenzollämter werden sukzessive an das Netz angeschlossen werden. Die Kosten für die Vernetzung sind vom Programm "Zoll 2000" unabhängig und belaufen sich auf etwa 38 Mio.S, die Betriebskosten auf etwa 3,5 Mio.S pro Jahr.

 

Was das Ausbildungssystem der Zollverwaltung anbelangt, so mußte dieses bereits zum Zeitpunkt des Beitritts Österreichs zur EU auf die neuen Rechts vorschriften umgestellt werden. Die im Programm "Zoll 2000" vorgesehenen besonderen Ausbildungsziele, vor allem die Vermittlung des Bewußtseins der Verantwortung für die gesamte Gemeinschaft, werden ohne Verlängerung der Ausbildungsdauer durch eine Neuorientierung und Neustrukturierung der Ausbildung untergebracht werden. Zusätzliche Kosten entstehen nur für die Ausbildung auf die neuen technischen Möglichkeiten (EDV-Vernetzung, elektronischer Zolltarif, elektronische Zolldokumentationen, EDV-unterstützte Abgabenbemessung und Bescheiderstellung).

 

Zu 5.:

 

Der EDV-Ausstattung der Zollämter an den Grenzen zu den östlichen Nachbarstaaten muß im Interesse der Durchsetzung des Gemeinschaftsrechts bis zur vollen Wirksamkeit eines künftigen Beitritts dieselbe Priorität eingeräumt werden, wie jener der anderen Zollämter. Eine Vernetzung der Zollämter Österreichs mit jenen der genannten Staaten ist jedoch nicht vorgesehen.

 

Zu 6. und 7.:

 

Um den Vollzug der zollrechtlichen Bestimmungen im Sinne der im Programm "Zoll 2000" festgeschriebenen Prinzipien gewährleisten zu können, sieht die Regelung des neu geschaffenen § 15a Zollrechts-Durchführungsgesetz vor, das Ausmaß des Tätigwerdens der Sicherheitsorgane als Organe des für den betreffenden Grenzübergang zuständigen Zoll­amtes nach der jeweiligen Bedeutung für den Warenverkehr auszurichten. In diesem Sinne soll die Tätigkeit des Grenzdienstes der Bundesgendarmerie auf die hinsichtlich des Umfanges des Warenverkehrs unbedeutenden Zollposten und bestimmte Zollämter 2. Klasse eingeschränkt werden.

Der Grenzdienst der Bundesgendarmerie wird daher nur an jenen Grenzübergängen Kontrollaufgaben wahrnehmen, an denen der Güterverkehr gegenüber dem Reiseverkehr zurücksteht. An wichtigeren derartigen Übergängen wird überdies vorgesorgt, daß zusätzlich ständig ein Dienststellenleiter aus dem Personalstand der Zollverwaltung zur Verfügung steht. An allen für den Güterverkehr wichtigen Grenzübergängen, wo auch der Warenverkehr größere Bedeutung hat, werden weiterhin Zollorgane die Geschäfte der Zollverwaltung wahrnehmen. Aus den genannten Gründen sind bei Inkrafttreten der neuen Maßnahmen Schwierigkeiten bei der Vollziehung zollrechtlicher Bestimmungen nicht zu erwarten.

Inwieweit unter Berücksichtigung der hinkünftigen Änderungen des Zollrechtes in weiterer Folge Zusatzschulungen notwendig sein werden, ist derzeit noch nicht absehbar.

 

Zu 8.:

 

Den einzelnen Mitgliedstaaten der EU wird grundsätzlich die konkrete Vollziehung des Gemeinschaftsrechts überlassen. Daher sehe ich keine Gefahr, daß die EU wegen des teilweisen Einsatzes des Grenzdienstes anstelle des Zolles Bedenken äußert. Sollten Unzulänglichkeiten auftreten, dann muß gleichgültig welche Organe dort zum Einsatz kommen seitens Österreichs gezielt Abhilfe geschaffen werden.

 

Zu 9.:

 

Im Zuge des im Zusammenhang mit dem EU-Beitritt entwickelten Strukturanpasssungskonzeptes zur Erreichung einer effizienten, den neuen Aufgabenstellungen entsprechenden sowie die budgetären Kriterien berücksichtigenden Zollverwaltung mußten auch Übertritte von Zollwachebeamten in den Planstellenbereich des Bundesministeriums für Inneres in Kauf genommen werden.

 

Durch die 2. Zollrechts-Durchführungsgesetznovelle und das neue Grenzkontroligesetz sowie die bereits durchgeführte Übertragung der Verbrauchsteueragenden an die Zollverwaltung sollten die Abwanderungstendenzen verringert werden.

 

Zu 10.:

 

Die EU stellt für verschiedene Maßnahmen im Bereich der Zollverwaltung finanzielle Mittel zur Verfügung.  So wurden Österreich beispielsweise für EDV-Maßnahmen bereits rund 4 Mio.S überwiesen.  Die EU trägt darüber hinaus aber auch Teile der Kosten für Über-

 

wachungsmaßnahmen und Schulungen im Bereich der Ausfuhrerstattungen; hier hat

Österreich im Jahr 1996 rund 2,4 Mio.S erhalten.