1075/AB

 

 

ANFRAGEBEANTWORTUNG

Auf die aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1092/J der Abgeordneten Edith Haller und Genossen vom

12.Juli 1996, betreffend Einkommensgrenze für Studenten, beehre ich mich folgendes

mitzuteilen:

 

Zu 1. und 2.:

 

Im Bundesministerium für Finanzen gibt es keine derartigen Aufzeichnungen bzw. Schätzungen. Im Hinblick auf die vielfältigen Formen von Beschäftigungen, die Studenten ausüben wobei es sich oftmals um vorübergehende bzw. solche Tätigkeiten handelt, die sich schon von vornherein einer exakten Erfassung entziehen - erscheint die Ermittlung repräsentativer und aussagekräftiger Daten der gefragten Art auch kaum möglich.

 

Zu 3. und 4.:

 

Die Einkommensgrenze für Studenten im § 5 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) 1967 wurde im Interesse einer leichteren Administrierbarkeit an die Mindestbeitragsgrundlage für die Versicherungspflicht nach dem ASVG angebunden. Da derzeit nicht die Absicht besteht, diese Bestimmung zu ändern, erscheint es auch nicht sinnvoll, Berechnungen für alternative Lösungen anzustellen.