1079/AB

 

 

ANFRAGEBEANTWORTUNG

Auf die aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Edeltraud Gatterer und Kollegen vom 12. Juli 1996, Nr. 1136/J, betreffend öffentliche Zusagen des Bundeskanzlers für den Bereich Wildbach- und Lawinenverbauung, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 4. und 6.:

 

Dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft standen bzw. stehen in den

 

Jahren 1994, 1995, 1996 und 1997 aus dem Katastrophenfonds folgende Beträge zur

 

Verfügung:

 

                                              Erfolg 1994                 1.702,516.000 S

                                              Erfolg 1995                 1.569,046.000 S

                                              BVA 1996                  1.567,913.000 S

                                              BVA 1997                  1.700,051.000 S

 

Diese Mittel standen bzw. stehen für die Ausgabenbereiche Wildbach- und Lawinenverbauung, Flußbau sowie Hydrographie zur Verfügung, wobei die Prioritätensetzung für die Aufteilung dieser Mittel auf die genannten Bereiche beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft liegt. Der Erfolg bzw. die auf Vorschlag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vorgenommene Budgetierung für den Bereich Wildbach- und Lawinenverbauung beträgt:

                                              Erfolg 1994                    1.041,000.000 S

                                              Erfolg 1995                       930,000.000 S

                                              BVA 1996                        841,000.000 S

                                              BVA 1997                        960,000.000 S

 

Die Zuständigkeit für die Aufteilung dieser Mittel auf die einzelnen Länder bzw. in den

 

Ländern auf die einzelnen Projekte liegt ebenfalls beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft.

 

Für die Verwendung der Katastrophenfondsmittel in den Jahren 1996 und 1997 besteht im Budgetvollzug die Möglichkeit, innerhalb des jeweiligen Gesamtbetrages noch Umschichtungen vorzunehmen.

 

Zu 5.:

 

Dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft wurde bereits am 4. Juli 1996 für Sofortmaßnahmen im Zuge der letzten Katastrophen in Kärnten ein Betrag von 12 Mio.S überwiesen.