1079/AB
ANFRAGEBEANTWORTUNG
Auf die aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Edeltraud Gatterer und Kollegen vom 12. Juli 1996, Nr. 1136/J, betreffend öffentliche Zusagen des Bundeskanzlers für den Bereich Wildbach- und Lawinenverbauung, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 4. und 6.:
Dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft standen bzw. stehen in den
Jahren 1994, 1995, 1996 und 1997 aus dem Katastrophenfonds folgende Beträge zur
Verfügung:
Erfolg 1994 1.702,516.000 S
Erfolg 1995 1.569,046.000 S
BVA 1996 1.567,913.000 S
BVA 1997 1.700,051.000 S
Diese Mittel standen bzw. stehen für die Ausgabenbereiche Wildbach- und Lawinenverbauung, Flußbau sowie Hydrographie zur Verfügung, wobei die Prioritätensetzung für die Aufteilung dieser Mittel auf die genannten Bereiche beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft liegt. Der Erfolg bzw. die auf Vorschlag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vorgenommene Budgetierung für den Bereich Wildbach- und Lawinenverbauung beträgt:
Erfolg 1994 1.041,000.000 S
Erfolg 1995 930,000.000 S
BVA 1996 841,000.000 S
BVA 1997 960,000.000 S
Die Zuständigkeit für die Aufteilung dieser Mittel auf die einzelnen Länder bzw. in den
Ländern auf die einzelnen Projekte liegt ebenfalls beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft.
Für die Verwendung der Katastrophenfondsmittel in den Jahren 1996 und 1997 besteht im Budgetvollzug die Möglichkeit, innerhalb des jeweiligen Gesamtbetrages noch Umschichtungen vorzunehmen.
Zu 5.:
Dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft wurde bereits am 4. Juli 1996 für Sofortmaßnahmen im Zuge der letzten Katastrophen in Kärnten ein Betrag von 12 Mio.S überwiesen.