1080/AB
ANFRAGEBEANTWORTUNG
Auf die aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.1189/J der Abgeordneten Dr. Alexander Van der Bellen und Genossen vom 12.Juli 1996, betreffend "Generalprobe" der Österreichischen Nationalbank für die Umstellung auf den EURO, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 6.:
Die gestellten Fragen betreffen keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Angelegenheiten der Vollziehung. Die Ausgabe von Banknoten fällt gemäß § 61 Nationalbankgesetz in die autonome Zuständigkeit der Österreichischen Nationalbank bzw. gemäß Art. 105 a EG-Vertrag künftig in die Zuständigkeit der Europäischen Zentralbank und des Europäischen Systems der Zentralbanken. Ich ersuche daher um Verständnis, daß ich zu konkreten Details im Hinblick auf § 90 des Geschäftsordnungsgesetzes 1975 nicht Stellung nehme.