1089/AB

 

 

ANFRAGEBEANTWORTUNG

betreffend die schriftliche Anfrage der Abg.

Anschober und Freundinnen/Freunde vom

12. Juli 1996, Zi. 1161/J-NR/96, 'Flugverkehr in Österreich

 

Einleitend darf ich auf die Beantwortung zu den Anfragen vorn 15.  Dezember 1992, 3949/J­NR/1992, vom 28.  Jänner 1993,4215/J-NR/1993 und zuletzt vom 22.  Juni 1995,1350/J­NR/1995 hinweisen, in denen mein Amtsvorgänger wiederholt ausgeführt hat, daß eine Beschränkung von Überflügen aus völkerrechtlichen Gründen nicht zulässig ist: Österreich 19 dem Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt -AIZ sowie gemäß" der Vereinbarung über den Durchflug im Internationalen Luftverkehr verpflichtet, Überflüge von Verkehrsflugzeugen aus ICAO-Mitgliedsländern zu dulden.

Eine Beschränkung der Anzahl der Überflüge erfolgt derzeit nur aus reinen Sicherheits-gründen, wenn die Kapazitätsgrenze der Flugverkehrsleitung erreicht ist.

 

Generelle Anmerkungen zu den Fragen 1, 2 und 6

 

a)    Gemäß den Bestimmungen des Luftfahrtgesetzes BGBl. Nr. 253/1957 i.d.g.F. werden Flugplätze nur unterteilt in Flughäfen und Flugfelder.

       - eine Kategorie „nationale Flughäfen“ kennt das österreichische Recht nicht.

b)    Es gibt in Österreich nur 6 Flughäfen (Wien, Linz, Salzburg, Graz, Klagenfurt und Innsbruck).

c)    Bei den in der Antwort zu Frage 2 genannten Flugfeldern handelt es sich - anfragegemäß - um jene mit den höchsten Steigerungsraten der Flugbewegungen.

       Diese sind jedoch keineswegs identisch mit den Flugfeldern mit den größten Fluglärmproblemen

 

Die Beurteilung der Fluglärmbelästigung ist eine sehr komplexe Angelegenheit; der Vergleich von Flugbewegungszahlen oder Steigerungsraten allein ist nicht zielführend.

 

Ihre Fragen darf ich wie folgt beantworten:.

 

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Wie hoch waren die jeweils jährlichen Lande- und Startbewegungen in den Jahren 1980 und

1995 auf den einzelnen a) internationalen Flughäfen, b) nationalen Flughäfen, c) Flugfeldern

in Österreich?

 

Listen Sie für alle drei Kategorien die zehn Flughäfen bzw.  Flugfelder auf, die im Zeitraum 1980 bis 1995 die höchste Steigerungsrate aufwiesen."

 

Die Flugbewegungen in den Jahren 1980 und 1995 betrugen

 

a)    auf den Flughäfen

                                              Flugbewegungen      Flugbewegungen      Steigerungsrate

                                              1980                       1995                       %

            Graz                          56021                     64744                     +15,6%

            Innsbruck                   25851                     41868                     +62,0%

            Klagenfurt                  24792                     25292                     +42,4%

            Linz                           44490                     63708                     +43,2%

            Salzburg                     42750                     69630'                     +62,9%

            Wien                          85680                     174595                   +103,80/0

 

b) Die Flugbewegungen auf den Flugfeldern in den Jahren 1980 und 1995

sind aus der Beilage 1 zu ersehen (Auszug aus der Publikation „Zivilluftfahrt in Österreich“ des Statistisches. Zentralamtes in Wien)

c) Die 10 Flugfelder mit den höchsten Steigerungsraten im Zeitraum 1980 bis 1995 waren:

 

                                    Flugbewegungen           Flugbewegungen                       Steigerung

                                           1980                                  1995                                    %

            Triebe                        1002                            3538                               +353%

            Micheldorf                 283                              751                                 +265%

            Weiz/Unterfladnitz      1888                            3830                               +202%

            Dobersberg                2250                            4417                               +19611/0

            Krems/Langenlois      8182                            13430                             +164%

            Schärding/Stuben       5119                            7831                               +152%

            Zeltweg*)                  1661                            2541                               +152%

            Ried/Kirchheim          8282                            11340                             +136%

            Langenlebarn*)          1979                            2653                               +134%

            Wels                          16194                        121581                             +133%

 

Anmerkung:        die mit * gekennzeichneten Flugfelder sind Militärflugplätze mit ziviler

                          Mitbenützung.  Angeführt sind nur zivile Flugbewegungen.

 

Zu Frage 3:

Wie haben sich die Überflüge über Österreich jeweils in den Jahren 1980 bis 1995 entwickelt?

 

Eine diesbezügliche statistische Auswertung konnte von Austro Control Ges.m.b.H nur für den Zeitraum ab 1992  bis 1995 zur Verfügung gestellt werden. Demgemäß betrugen die Überflüge über Österreich:

 

             Jahr        Flugbewegungen          Steigerung %

           1992                      265066

           1993                      300961           +13,54%

           1994                      342916           +l3,94%

           1995                      374270           + 9,14%

 

Zu Frage 4:

"Welches waren die zehn am meisten frequentierten Flugrouten über Österreich?  Welche

Frequenzsteigerung weisen diese einzelnen Flugrouten im Zeitraum 1980 bis 1995 auf?

 

Vor der Krise im ehemaligen Jugoslawien waren 1990 die 10 am meisten frequentierten

Strecken:

 

          Rattenberg - Villach                      53637          + 22,29%

          Rattenberg - Klagenfurt                 15445          -  30,33%

          München - Innsbruck - Bozen       28561          +   9,8%

          München - Villach                         23421          +   7,07%

          München - Klagenfurt                   28994          +   2,37%

          Salzburg - Klagenfurt                    25695          +   6,54%

          Linz - Graz                                    47927          +   3,37%

          Salzburg - Limra - Graz                 11435          -    3,08%

          Linz - Sollenau                              13676          + 80,59%

          Roding (BRD) - Graz                      19022         + 27,06%

 

Die angegebene Steigerung bezieht sich jeweils auf das Jahr 1989.  Da die Flugdaten erst seit

1995 bei Austro Control gesichert sind, ist eine statistische Erfassung ab 1980 nicht möglich.  Für die Ermittlung der FIugfrequenzsteigerung von 1990 bis 1995 können zur Zeit nur die Werte der Steigerung über den einzelnen Bundesländern/Gruppen (siehe auch Ausführungen zu Frage 5) herangezogen  werden.

Eine streckenspezifische Auswertung ist sehr arbeitsintensiv und aus Personalkapazitätsgründen in der kurzen für die Beantwortung zu Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

 

Aufgrund der Krise im ehemaligen Jugoslawien war es notwendig geworden, neue ATS - Strecken zu erreichen, um so für den Flugverkehr von Westeuropa nach Südosten (Griechenland, Türkei, Südostasien usw.)  ein Ersatzstreckennetz zur Verfügung zu stellen um damit einem ausgeglichenen Flugverkehrskontrollsystem sowie einer gleichmäßigen Umweltbelastung Rechnung zu tragen.

 

 

Für 1995 ergaben sich auf den folgenden 10 Strecken nachstehend angeführte Flugbewegungen:

 

          Kempten - Kühtai - Brenner          26043

          München - Innsbruck - Bozen        57082

          Rattenberg - Graz                          80388

          Graz - Gotar                                  125951

          Linz - Oslin                                    41251

          Salzburg - Sollenau                        42193

          Linz - Sollenau                               27111

          Freistadt - Belga/Bekes                 23757

          Linz - Arsin/Bugats                        52432

          Unken - Gotar                               28255

 

Zu Frage 5:

"Wie groß ist die Anzahl der Überflüge für jedes einzelne Bundesland?"

 

Es liegen bei Austro Control keine Angaben bezüglich der Überflüge über die einzelnen Bundesländer auf. Bei der Erstellung der Statistik wurden folgende Gebiete (Areas) zusammengefaßt:

 

Tirol - Vorarlberg

Kärnten - Osttirol

Steiermark - Südburgenland

Wien - Niederösterreich - Nordburgenland

Oberösterreich

Salzburg

 

Die Anzahl der Überflüge sind aus der Beilage 2 zu ersehen.

Zu den Fragen 6 und 8:

 

Listen Sie für die einzelnen a) internationalen Flughäfen, b) nationalen Flughäfen und c) Flugfeldern die geltenden Beschränkungen des Flugverkehrs auf (z.B. Zeiten für Nachtlande- und Startverbote, Höhenbeschränkungen, Lärmbeschränkungen, etc.) ?

 

Welche Ausnahmeregelungen für diese Beschränkungen gibt es?

 

Generelle Anmerkung: Höhenbeschränkungen sind im Luftfahrtgesetz sowie in der Verord­nung Luftverkehrsregeln festgelegt, werden entsprechend eingehalten und insbesondere auf den Flughäfen durch die Flugsicherungsstellen überwacht (auf den Flughäfen Wien und Salz­burg steht dafür auch eine automatische Flugspuraufzeichnungsanlage FANOMOS zur Ver­fügung).

 

a) Flughäfen

 

Die derzeit für die österreichischen Flughäfen geltenden Betriebszeiten (Angaben in UTC) sind international verlautbart und lauten:

Wien              0:00 - 24:00 Uhr

 

Salzburg         6:00 - 2 1:00 Uhr

 

Linz               4:30 - 22:00 Uhr

 

Klagenfurt      5:00 - 22:30 Uhr

 

Innsbruck       5:30 - 19:00 Uhr

 

Graz              5:00 - 22:30 Uhr

 

W der gesetzlichen Sommerzeit ist eine entsprechende Korrektur anzubringen.

Demgemäß" steht nur der Flughafen Wien für einen durchgehenden Nachtflugbetrieb zur Verfügung.  Die durchschnittliche Verkehrsdichte der Nacht auf dem Flughafen Wien entspricht allerdings nur etwa der Zahl der Ausnahmen, die auf vergleichbaren Westeuropäischen Flughäfen mit Nachtflugverbot gewährt werden.

 

Betriebsbeschränkungen:

Gemäß den Bestimmungen der Zivilluftfahrzeug-Lärmzulässigkeitsverordnung ZLZV- 1993 dürfen auf den österreichischen Bundesländerflughäfen sowie auf dem Flughafen Wien bei Nacht zwischen 22.30 und 6.00 Uhr Ortszeit nur mehr die sogenannten Kapitel 3 Jets, das ist die derzeit leiseste Kategorie von Strahlverkehrsflugzeugen eingesetzt werden.

 

Ausnahmen:

 

Gemäß § 40 Abs. 6,7 und 8 der ZLZV-1993 sind für die Flughäfen Graz und bis 1 3 1. Oktober 1996 in begründeten  Ausnahmefällen Ausnahmebewilligungen für die leisere Gruppe der sogen. Kapitel 2-Jets zulässig; Für den Flughafen Wien dürfen für die Nachtzeit solche Ausnahmen nur mehr bis längstens 1. Mai 1997 erteilt werden.

 

Für 1996 wurden bisher folgende Ausnahmebewilligungen erteilt:

Für die Flughäfen;

Graz                5 Bewilligungen

Klagenfurt        3 Bewilligungen

Wien                k e i n e

 

Diese 8 Ausnahmebewilligungen betreffen zusammen ca. 50 Flüge.  Beschwerden über die bisher durchgeführten Flüge sind nicht bekannt.

 

b)      Flugfelder

 

-   auf allen österreichischen Flugfeldern ist derzeit nur Flugbetrieb bei Tag zulässig.

 

-               Grundschulungsflüge im Platzrundenbereich von ZivilGrundschulungsflüge im Platzrundenbereich von Zivilflugplätzen sowie Schleppflüge (das sind die besonders störenden Flugarten) dürfen gemäß den Bestimmungen der ZLZV-1993 nur mit Flugzeugen durchgeführt werden, die hinsichtlich Ihrer Lärmentwicklung besonders niedrigen Grenzwerten entsprechen.

-               Ferner sind diese Verordnung noch zusätzlich Beschränkungen für Kunstflüge unter der Mindestflughöhe sowie zeitliche Beschränkungen für den Flugbetrieb auf Flugfeldern mit mehr als 20.000 Flugbewegungen pro Jahr vor.

-               Die meisten Flugplatzhalter haben sich freiwillig an Sonn- und Feiertagen Mittagspausen bzw. sonstige zusätzliche Beschränkungen auferlegt und dies in die vom jeweiligen Landeshauptmann als für Flugfelder zuständige Luftfahrtsbehörde genehmigten Zivilflugplatzbenützungsbedingungen aufgenommen.

-               Für die Flugfelder Vöslau, Wr. Neustadt Ost, Wels, Zell am See, Hohenems und St. Johann/T. wurden lärmmindernde Flugverfahren festgelegt, die international verlautbart und verbindlich einzuhalten sind.

 

Zu Frage 7:

 

Wie häufig wurden in den Jahren 1980 bis 1995 diese Beschränkungen verletzt?

 

Von den Landeshauptmännern als für Flugfelder zuständige Bewilligungs- und Aufsichtsbehörde wurden folgende Verletzungen der oben genannten Beschränkungen zwischen 1980 und 1995 gemeldet:

 

Salzburg:        keine Verletzungen bekannt; lediglich einige Überschreitungen der Betriebszeit auf dem Flugfeld St.Johann im P.

 

Burgenland:    nur einige Verletzungen auf dem Flugfeld Pinkafeld

Tirol:                keine Verletzungen bekannt

 

Vorarlberg:                  -“-

 

Oberösterreich:                        -“-

 

Kärnten:                      -“-

 

Aus der Steiermark und aus Niederösterreich sind keine diesbezüglichen Meldungen zeitgerecht eingelangt; Wien ist nicht betroffen.

 

Zu Frage 9:

Flugbenzin ist in Österreich derzeit steuerfrei. Welche Möglichkeiten sehen Sie, in Österreich - ähnlich wie in anderen europäischen Ländern etwa Schweden - zumindest einen ersten Schritt in Richtung Kerosin-Besteuerung zu setzen?

 

Der Preis für Flug(Turbinen)treibstoff setzt sich folgendermaßen zusammen:

 

          Grundpreis:                                    S 4,00       (Auf den Bundesländerflughäfen S 4,45)

          Mineralölsteuer*):                          S 3,89

          Infrastructure-fee                           S 0,15

          Airport-fee und Hydrant-fee          S 0,11

plus 20% Umsatzsteuer für Umsatzsteuerpflichtige

* für Flugzeuge, die nicht in ein Air Operator Certificate eingetragen sind.

 

Zu Frage 10:

"Wie beurteilen Sie die diesbezügliche Bemühungen in der EU, eine Kerosin-Besteuerung einzuführen?

 

Dem Ergebnis der derzeit in dieser Angelegenheit stattfindenden Gespräche bei der EU kann nicht vorgegriffen werden.  Anzumerken ist, daß eine solche Regelung sich sinnvollerweise nicht nur auf die EU-Mitgliedstaaten beschränken sollte, sondern zumindest europaweit gelten müßte.  Würde nur Österreich eine Steuer auf Flugzeugtreibstoffe einführen, hätte dies lediglich einen vermehrten Umwegverkehr zur Folge.

 

BEILAGE (TABELLEN) NICHT GESCANNT